Auswärtiges Amt: Stand 23.02.2011
Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

Land: Neuseeland

Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.02.2011
(Unverändert gültig seit 23.02.2011)

Aktuelle Hinweise
Erdbeben in Christchurch
Am 22. Februar um 12.51 Uhr Ortszeit hat ein Erdbeben der Stärke 6,3 auf der Richterskala die Stadt Christchurch auf der Südinsel Neuseelands erschüttert. Aktuell werden 75 Todesopfer bestätigt, 55 Todesopfer wurden identifiziert. Angaben zur Nationalität der Opfer liegen noch nicht vor. Ein Anstieg der Zahl der Opfer ist zu erwarten. BestätigteAngaben zu Verletzten liegen derzeit noch nicht vor. Die Bergungsmaßnahmen sind im Gange und werden noch mehrere Tage fortdauern. Gebäude und
Straßen in der Stadt Christchurch sind teilweise eingestürzt und stark beschädigt. Mehrere Nachbeben bis zur einer Stärke von 5,5 auf der Richterskala wurden bereits verzeichnet. Mit weiteren Nachbeben muss gerechnet werden. Strom-und Wasserversorgung sowie Telefonnetz sind gestört. Für die Stadt Christchurch wurde ein lokaler Notstand ausgerufen, die Innenstadt ist wegen
der Gefahr einstürzender Gebäude gesperrt. Der internationale Flughafen ist seit 15.00 Uhr teilweise wieder geöffnet. Passagiere werden gebeten, mit ihren Airlines Kontakt aufzunehmen um zu klären, welche Flüge stattfinden.Der nationale Flughafen wurde um 8.00 OZ Neuseeland wieder geöffnet.
Die nzl Regierung bietet Touristen, die von Christchurch ausgeflogen werden möchten, Flüge mit Militärflugzeugen nach Wellington an. Sammelstellen für diese Flüge sind Burnside Highschool welfare center (Ecke Memorial Avenue/ Greers Road) sowie das welfare center North Hagley Park. Für
diese Flüge wird von eigenständiger Anreise zum Flughafen abgeraten.
Die neuseeländische Regierung hat eine hotline mit der Nummer 0800-779 997 (nur aus Neuseeland erreichbar ) bzw 0064-78502199 (für Anrufer aus dem Ausland) eingerichtet.
Aktuelle Informationen bietet auch die Website des New Zealand Ministry of Civil Defence & Emergency Managements (www.civildefence.govt.nz).

Allgemeine Reiseinformationen
Führen eines Kraftfahrzeuges
Ein internationaler Führerschein ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Neuseeland nicht notwendig.
Ein deutscher bzw. EU-Führerschein ist bis zu einem Jahr ab Einreise in Neuseeland gültig. Soweit der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine öffentlich beglaubigte englische Übersetzung mitgeführt werden. Anerkannte Übersetzungsdienste sind in den
Yellow Pages www.yellow.co.nz unter „Translation Services“ aufgelistet.

Verkehrssicherheit
Verkehrsteilnehmer, besonders Fahrrad- und Motorradfahrer, werden zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr (Linksverkehr!) und zur Anpassung ihres Fahrverhaltens an die neuseeländischen Straßenverhältnisse (kurvenreiche Landstraßen, kaum ausgewiesene Radfahrwege, zunehmender Schwerlastverkehr, auch Touristen von schweren Verkehrsunfällen betroffen) aufgerufen.

Kriminalität
Neuseeland ist grundsätzlich ein sicheres Reiseland. Dennoch kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an von Touristen häufig besuchten Plätzen.
Wertgegenstände und wichtige Dokumente sollten nicht im Auto zurückgelassen werden, Handtaschen und Gepäck sollte nicht unbeaufsichtigt bleiben. Rucksacktouristen sollten sich besonders in Backpacker
Unterkünften der Diebstahlgefahr bewusst sein.
Krisenvorsorge

Alle Deutsche, die nach Neuseeland reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen
Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter www.wellington.diplo.de/Vertretung/wellington/de/Startseite.html
Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja

Vorläufiger Reisepass
Ja

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen
Pässe müssen bei Einreise noch mindestens 1 Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus
gültig sein.

Reisedokumente Kinder/ Jugendliche

Kinderreisepass
Ja

Reisepass
Ja

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
Ja

Weitere Anmerkungen
Pässe müssen bei Einreise noch mindestens 1 Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus
gültig sein

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei
der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Deutsche, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsleute in Neuseeland aufhalten
wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende
Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für
das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des
Aufenthaltes nachzuweisen. Als ein solcher Nachweis gilt auch eine Kostenübernahmeerklärung einer
Person mit festem Wohnsitz in Neuseeland.
Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, welches vor
Einreise bei der zuständigen neuseeländischen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden
muss. Inhaber eines solchen Visums erhalten bei Einreise die entsprechende Einreiseerlaubnis.
Anträge auf Verlängerung einmal erteilter Einreiseerlaubnisse oder auf Statusänderung (zum Beispiel
von Besucher zu Student) können grundsätzlich in Neuseeland gestellt werden (siehe hierzu auch die
Webseite des neuseeländischen Immigration Service www.immigration.govt.nz
Besondere Zollvorschriften
Güter unter 700,-- NZ-Dollar, maximal 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak oder 50 Zigarren können
zollfrei eingeführt werden. An alkoholischen Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier
und drei Flaschen Spirituosen (maximal 1125 Milliliter) eingeführt werden. Das Mindestalter für die
Einfuhr ist 17 Jahre. Kraftfahrzeuge (mit Ausnahmen von Wohnmobilen) können von Touristen zollfrei
eingeführt werden.
Die Einfuhr von Tieren unterliegt strengen Quarantänevorschriften. Ausführliche Informationen sind
vom Quarantänedienst des Land- und Forstwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture and
Forestry, Quarantine Service, www.maf.govt.nz) erhältlich.
Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen darüber hinaus strenge
Einfuhrrichtlinien für diverse Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände. Folgende Dinge dürfen
entweder nicht eingeführt werden oder sind bei Ankunft zu deklarieren: Strohartikel, hölzerne
Gegenstände und Schnitzereien, Tierhäute, bestimmte Arten von Muscheln, orientalische Medizin,
frische oder getrocknete Pflanzen, Samen. Nicht eingeführt werden dürfen ferner alle Arten von
Lebensmitteln, insbesondere Honig. Ausnahmen können bei Babynahrung (in Dosen) gemacht werden. Alle
Arten von mitgeführten Lebensmitteln und von Ausrüstungsgegenständen, die im Zusammenhang mit
Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten benutzt wurden, sind auf dem Einreiseformular,
welches vor Ankunft in Neuseeland an die Passagiere ausgehändigt wird, zu deklarieren. Es sollte
zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde usw.
haftet. Eine detaillierte Liste der zu deklarierenden Gegenstände ist abrufbar auf der Website des
neuseeländischen Immigration Service unter www.immigration.govt.nz (Home>Migrant>Visit>I’m
accepted>Arriving in New Zealand).
Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen ebenfalls für Waffen und Handelsgüter. Für
Waffen kann eine Genehmigung der neuseeländischen Polizei beantragt werden.
Alle Gepäckstücke werden bei Ankunft auf den Flughäfen durchleuchtet, gegebenenfalls auch
durchsucht. Für die Überprüfung werden auch speziell trainierte Hunde eingesetzt. Im Bedarfsfall
wird ferner eine chemische Behandlung durchgeführt. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geld-
oder Gefängnisstrafen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese
bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für
Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der
Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B.
aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender
medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A
und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Die Gesundheitsfürsorge in Neuseeland ist gut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland
erhältlichen Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen.
Hierbei ist zu beachten, dass bei Medikamenten, die Narkotika enthalten, die entsprechenden Rezepte
beziehungsweise Originalverpackungen mitgeführt werden müssen (Zollvorschrift). Im Krankheitsfall
muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann
erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sindzur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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