Auswärtiges Amt: Stand 12.02.2011 (Teilreisewarnung)
Staatspräsident Mubarak ist am 11. Februar zurückgetreten

Land: Ägypten

Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Stand 12.02.2011
(Unverändert gültig seit 12.02.2011)

Aktuelle Hinweise (Teilreisewarnung)
Staatspräsident Mubarak ist am 11. Februar zurückgetreten.
Aufgrund der jüngsten gewaltsamen Auseinandersetzungen in Ägypten wird nach wie vor vor Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez gewarnt.
Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der Urlaubsgebiete am Roten Meer wird weiterhin dringend abgeraten.
Deutschen Staatsangehörigen wird nachdrücklich geraten, die Ausgangssperre strikt zu beachten und sich auch außerhalb der Sperrzeiten nicht unnötig außerhalb sicherer Unterkünfte zu bewegen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, eine Ausreise aus Kairo, Alexandria und Suez ernsthaft in Erwägung zu ziehen und die Angebote der Fluggesellschaften zu nutzen.
Die Deutsche Botschaft in Kairo steht mit Rat und Beistand zur Verfügung und leistet Hilfestellung beim Transport zum Flughafen. Bitte setzen Sie sich dazu mit der Deutschen Botschaft, Tel.Nr. 00202 27 28 20 00, in Verbindung.

Das Auswärtige Amt rät Reisenden in den Tourismusgebieten am Roten Meer, die Angebote der Reiseveranstalter zu vorzeitigen Rückreise anzunehmen. Aufgrund der Lageentwicklung kann es auch hier zu Schwierigkeiten bei Versorgung und Logistik, aber auch bei der Sicherheit kommen.
In der letzten Woche haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten, große Demonstrationen und gewaltsame Ausschreitungen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen und Übergriffen auf ausländische Beobachter und Besucher. Bei
Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten.
Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez besteht fort. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt ganz besonders für den Großraum Kairo.
Für dringende Notfälle ist der Krisenstab des Auswärtigen Amts unter +49 30 5000 3000 rund um die Uhr erreichbar.
Das Auswärtige Amt hält engen Kontakt mit den deutschen Fluggesellschaften.
Die Lufthansa hat auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können.
Von Sharm El Sheik, Hurghada und Marsa Alam können freie Plätze auf Flügen der AirBerlin und Condor nach Deutschland gebucht werden. Reisende, die Ägypten auf diesem Wege verlassen möchten, können direkt bei den Fluggesellschaften buchen:
AirBerlinInternet www.airberlin.comTelefon +49 1805 737 800Flughafen-Agentur (Handling Agent) A.S.E. kann auch im Auftrag von Air Berlin Buchungen vornehmen.
CondorInternet www.condor.comTelefon: +49 180 5 767757Flughafen: Tiger Aviation (Handling Agent).
Tiger Aviation kann im Auftrag der Condor Buchungen tätigen.
In den Touristenorten am Roten Meer verläuft der Flugverkehr derzeit mit ausreichenden Kapazitäten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten parallel unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen
Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die
ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme.
Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich
erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die
Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz
der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend
abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten.
Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder
die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und
Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie
auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz
vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle
Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten
versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten
und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden
oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der
Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer
Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser
Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen
der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen
Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des
Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen
in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen
und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht
erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und
Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte
Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen
Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur
Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in
Kairo unter www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich
und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch
geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen
einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot
der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere
strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist
eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische
Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden
entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter
behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den
ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche
Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung
des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für
diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich.
Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand
der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr
von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und
Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese
Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig
bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls
erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass
Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis
Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt.
Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden

Vorläufiger Personalausweis
nein

Weitere Anmerkungen
nein

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Reisepass
Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis
Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt.
Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden

Vorläufiger Personalausweis
nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild


Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Weitere Anmerkungen
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei
der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat
erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im
ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken
Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren
(z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern
mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem
Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die
aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese
bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur
Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus
bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch
Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein
Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen
Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter
www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb
Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor
selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle
Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder
www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica
vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln
und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition
auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und
Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser
sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren
keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist
insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B.
West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung,
Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem
Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing,
Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig
bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten
aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der
Übertragung von Schistosomiasis.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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