Reise- und Sicherheitshinweise
Guinea: Stand 19.11.2010

Land: Guinea

1. Guinea:
2. Aktuelle Hinweise
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
6. Besondere Zollvorschriften
7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
8. Medizinische Hinweise
9. Haftungsausschluss

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1. Guinea:
Stand 19.11.2010
(Unverändert gültig seit: 19.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Guinea wird derzeit
abgeraten.

Am 15. November 2010 erklärte die unabhängige Wahlkommission CENI im
vorläufigen Wahlergebnis den Kandidaten Alpha Condé zum Sieger der
Präsidentschaftswahlen vom 7. November 2010. Seitdem ist es zu zahlreichen
Konfrontationen in Conakry, in Mittelguinea und in einigen weiteren Städten
gekommen. Am 17. November 2010 wurde daraufhin der Notstand bis zur
Verkündung des endgültigen Ergebnisses der Präsidentschaftswahl ausgerufen;
voraussichtlich wird dieses Ergebnis am 7. Dezember verkündet.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger
Atmosphäre stattgefunden. Die Stichwahl zwischen den Kandidaten Cellou
Dalein Diallo und Alpha Condé fand am 7. November 2010 statt. Alpha Condé
wurde zum vorläufigen Sieger erklärt.


4. Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist
mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel
sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur
einfache Hotels.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé,
Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen
Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.


5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit
Nachweis der Gelbfieberimpfung.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja mit gültigen Visum

Vorläufiger Reisepass

Ja mit gültigem Visum

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja mit gültigem Visum

Reisepass

Ja mit gültigem Visum

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu
benutzen.

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog.
„Authorisation Parental“ bei sich führen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig
ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


6. Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise
zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von
Waffen und Drogen ist verboten.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3
Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem
Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die
Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten
Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.

Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort
Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen
(Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr.
Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu
erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen
muss ebenfalls gerechnet werden.


8. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen
Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet
vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen
siehe auch www.who.int

In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und
der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus,
Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A,
bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch
Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr
bestätigt.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu
den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den
Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft
insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in
Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann
auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten
von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den
Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine
Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die
Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland
verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®)
in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden
Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche
Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen
Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem
Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen:

Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig
(Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts
(Malaria!),Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen,unter einem Moskitonetz zu schlafen.HIV / AIDS

85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet.
2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren
und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle
Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und
Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung
wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen
pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene
lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera
vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht
gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den
einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti
übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von
Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden
mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche
Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in
Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher
grundsätzlich unterlassen werden.

Lassa-Fieber

In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer
wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle
erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative
Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole.
Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist
Vorsicht geboten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und
vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die
ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende
Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon
sprechen auch deutsch.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den
Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und
für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die
Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger
Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen
mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen
ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und
eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise
www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


9. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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