Reise- und Sicherheitshinweise
Swasiland: Stand 12.11.2010

Land: Swasiland

1. Swasiland:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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1. Swasiland:
Stand 12.11.2010
(Unverändert gültig seit: 12.11.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Das Königreich Swasiland mit seinen ca. 1 Million Einwohnern gehört laut
UNDP-Human Development Report zur Gruppe der Länder mit mittlerem
Entwicklungsindex. Dennoch muss ein großer Teil der Bevölkerung mit weniger
als 1 US-Dollar täglich auskommen.

Die Kriminalitätsrate ist deutlich niedriger als in den Nachbarländern
Südafrika und Mosambik, hat jedoch in letzter Zeit zugenommen. Von einer
gegen im Land reisende Ausländer gerichteten Kriminalität ist nichts
bekannt. Raubdelikte an Ausländern bei nächtlichen Besuchen der Stadtzentren
von Mbabane, Manzini und Matsapha sowie bei Überlandfahrten sind sehr
selten, aber nicht ausgeschlossen.

Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in Swasiland gewechselt werden, sollte
aber nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Zweckmäßiger ist die Nutzung
von Spar-, EC- oder Kreditkarten. Wenn diese den gängigen internationalen
Systemen angeschlossen sind, können Geldautomaten in der Hauptstadt Mbabane
und einigen anderen Städten benutzt werden. Viele Restaurants und Hotels
akzeptieren eine Zahlung mit Kreditkarten.

Die Währung Swasilands (1 Lilangeni, Mehrzahl: Emalangeni) ist im Verhältnis
1 zu 1 fest an die südafrikanische Währung Rand gekoppelt. Emalangeni und
Rand sind in Swasiland gesetzliches Zahlungsmittel. Der Umtausch von Rand
oder Emalangeni in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da
Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs vor Ort erheblich besser
ist.

Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards der meisten Anbieter können in
Swasiland benutzt werden. Es lässt sich bei deutschen Anbietern in Erfahrung
bringen, ob Roaming-Abkommen mit Swasiland bestehen. Allerdings ist der
Empfang in vielen Gegenden Swasiland schwach oder unzureichend.

Kreditkartenkriminalität kommt vor. Bei Zahlungen sollten Kreditkarten nicht
aus den Augen gelassen werden, damit die Daten nicht kopiert und
missbräuchlich genutzt werden können.

Die Teilnahme am Straßenverkehr bringt wegen des Zustandes vieler Straßen
und des Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer erheblich höhere Risiken als in
Deutschland mit sich.

Auf unbefestigten Straßen generell, besonders aber bei Dunkelheit, besteht
ein hohes Unfallrisiko. Der Zustand der Straßen ist an vielen Stellen
verbesserungsbedürftig. Häufig unachtsame Menschen und Tiere, besonders
Kühe, halten sich regelmäßig, auch nachts und in der Dämmerung, auf für
Fahrzeuge vorgesehenen Verkehrswegen auf. Zusammenstöße von Kraftfahrzeugen
mit großen Tieren sind in Swasiland keine Seltenheit und haben häufig ernste
Folgen. Es wird daher empfohlen, nächtliche Fahrten weitgehend zu vermeiden
sowie Geschwindigkeit und Fahrweise den beschriebenen Risiken anzupassen.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Swasiland
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei
freie Seiten verfügen.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise

Reisepass

Ja: Gültigkeit 6 Monate am Tag der Einreise

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Grundsätzlich ja, allerdings nur mit Foto. Es wird sehr empfohlen, daß
Kinder mit Kinderpaß bzw. Reisepaß nach Swasiland einreisen.

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche
Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für
Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die
Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Das verwendete Reisedokument muß vor Einreise noch über mindestens zwei
freie Seiten verfügen.



Visum

Deutsche Staatsangehörige erhalten für touristische Aufenthalte bei der
Einreise an der Grenze ein Visum für drei Monate. Für alle anderen
Reisezwecke ist die Einholung eines Visums vor Einreise erforderlich.
Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Generalkonsulats des
Königreichs Swasiland in Berlin http://www.swasiland.de

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


5. Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das Fotografieren öffentlicher Gebäude und militärischer Einrichtungen ist
verboten. Für professionelle Fotoaufnahmen von traditionellen öffentlichen
Veranstaltungen, wie des traditionellen Reed Dance (alljährlich Ende
August/Anfang September) und des Incwala-Festes (Dezember/Januar) muss eine
Genehmigung eingeholt werden.

Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen werden streng bestraft. Die
Strafen reichen je nach Schwere der Tat von hohen Geld- bis zu
Gefängnisstrafen. Das Strafrecht Swasilands sieht für besonders schwere
Verbrechen wie Mord die Todesstrafe vor. Sie ist in den letzten Jahrzehnten
aber in keinem Fall vollstreckt worden.

Kinderprostitution ist verboten und mit hohen Strafen bedroht.


7. Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise
aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Die Behörden liefern keine
untere Altersbegrenzung, aus ärztlicher Sicht liegt diese bei 9 -12 Monaten.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß
aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und
Erwachsene anlässlich einer Reise nach Swasiland zu überprüfen und zu
vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen
Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis),
Mumps, Masern, Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als
Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer
Exposition auch Hepatitis B, Cholera (je nach Reiseart und aktueller
Ausbruchssituation) und Tollwut empfohlen.

Malaria
Die Gefahr besteht ganzjährig, verstärkt von Oktober bis März (Regenzeit,
hohes Risiko landesweit), besonders im Regenwaldgebiet im Osten. Ein
geringes Malariarisiko ist in Mbabane und im Hochland gegeben. Die
Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver
Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria
tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann
auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten
von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem
Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe
wird in den vorgenannten Hochrisikogebieten dringend empfohlen. Plasmodium
falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle
nachgewiesen.
Zur Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente
(z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) erhältlich. Die Auswahl und persönliche
Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen
Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit
einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen:

körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),in
den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien
Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu
schlafenWeitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 26,1 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49
Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch
(unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen
besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen
HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Besonders nach starken Regenfällen können auch Cholera-Fälle auftreten.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, vermeiden. Einige
Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B.
Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes
oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und
Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen
oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher
Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken
kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im
Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw.
Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen
einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere
mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte
Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt:
Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder
legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk,
Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges
Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und
ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Ein
ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine
zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Swasiland durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe
beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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