Reise- und Sicherheitshinweise
Jamaika: Stand 12.11.2010

Land: Jamaika

1. Jamaika:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Vorschriften
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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1. Jamaika:
Stand 12.11.2010
(Unverändert gültig seit: 12.11.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Wegen der hohen Kriminalität ist besonders in der Hauptstadt Kingston, aber
auch in städtischen Bezirken der Touristenzentren Montego Bay, Negril und
Ocho Rios erhöhte Vorsicht geboten.

Es kommt nicht selten zu Diebstählen bzw. bewaffneten Überfällen. In solchen
Fällen wird dringend davon abgeraten, Widerstand zu leisten, da die
Bereitschaft, Waffen einzusetzen, hoch ist. In den letzten Jahren gab es
vereinzelte Überfälle auf Busse bei Überlandfahrten. Auch von Entführungen
mit Lösegeldforderungen wird berichtet. Deutsche sind bisher hiervon
allerdings nicht betroffen gewesen.

Daneben sind Raub mit Körperverletzung im Zusammenhang mit Marihuanakonsum
und -handel an der Tagesordnung. Häufig sind junge Touristen betroffen. Es
wurden Fälle bekannt, in denen Drogenhändler und Polizisten naiven Touristen
gemeinsam Fallen stellten. Von der Einnahme irgendwelcher Drogencocktails,
die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden, wird dringend
abgeraten.

Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich möglichst nicht allein, vor
allem nicht zu Fuß außerhalb der Hotelkomplexe bewegen.

Unachtsamkeit und Leichtsinn ziehen Diebe an. Daher sollte man keine
Wertgegenstände im Hotelzimmer, Mietwagen oder am Strand unbeaufsichtigt
liegen lassen, nur kleinere Geldbeträge mit sich führen und lieber
Kreditkarten verwenden, die in Jamaika problemlos akzeptiert werden.
Flugscheine, Reisedokumente, Reiseschecks etc. sollten im Hotelschließfach
deponiert oder nicht erkennbar unter der Kleidung getragen werden. Wichtige
Dokumente (Pass, Internationaler Führerschein, Adressenlisten) sollten in
Kopie und getrennt von den Originalen mitgeführt werden.

Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten
der USA ist von Juni bis November Wirbelsturmsaison. Es muss mit
Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen
gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen
verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter
http://www.nhc.noaa.gov abrufbar.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Englisch, deutsche Sprachkenntnisse sind kaum
vorhanden.

Straßenverkehr

In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng
und kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie
der teilweise unberechenbaren und rücksichtslosen Fahrweise Einheimischer
ist im Straßenverkehr besonders umsichtiges und defensives Verhalten
geboten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen
nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht
Helmpflicht.

Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese
Fahrzeuge sind oft in schlechtem technischen Zustand. Sie sind häufig in
Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und
Diebstählen. Es wird empfohlen, von Reisen mit diesen Fahrzeugen nach
Möglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtlich zugelassenen
Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; der
Preis sollte auf jeden Fall vor Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf
der Landstraße sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden
werden.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht zur Einreise nach
Jamaika der deutsche Reisepass aus, der noch 6 Monate über den
beabsichtigten Aufenthalt hinaus Gültigkeit haben muss. Ein Visum ist in
diesem Fall nicht erforderlich.

Vorläufiger Reisepass

Ja, aber er muss noch 6 Monate gültig sein. Der vorläufige Reisepass fällt
nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein Visum für
eine Weiter- oder Durchreise in die USA.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, aber mit Foto und noch 6 Monate gültig. Der Kinderreisepass fällt nicht
unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein Visum für eine
Weiter- oder Durchreise in die USA.

Reisepass

Ja, aber er muss noch 6 Monate gültig sein.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, aber mit Foto

Weitere Anmerkungen

Minderjährige sollten über ein eigenes Einreisedokument verfügen.

Bei Einreise zu Geschäftszwecken muss ein Visum vorab bei der jamaikanischen
Botschaft in Berlin (Schmargendorfer Str. 32, 12159 Berlin, Tel.
030-859945-11/21, Fax: 030-859945-40, Email: info@jamador.de, Internet:
www.jamador.de) eingeholt werden.

Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist
grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen
Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Die Beamten der Einwanderungsbehörde an den Flughäfen überprüfen bei Bedarf
bei der Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und das
Vorliegen eines Rückflugtickets.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


5. Besondere Zollvorschriften
Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird
meistens bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben, das vom Reisenden die
Auflistung von anderen als für den persönlichen Bedarf mitgebrachten
Gegenständen mit Wertangabe verlangt.

Frei zur Einfuhr sind für alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persönlichen
Gepäck zusätzlich 170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette sowie 1 Liter
alkoholische Getränke und 200 Zigaretten; die Artikel müssen aber angegeben
werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


6. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Jamaika ist kein Drogenparadies. Handel und Besitz von Drogen werden hart
bestraft (zunächst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, Urteil lautet
meist auf Geldstrafe und/oder Gefängnis und danach Abschiebung).

Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Partnern ist in Jamaika
strafbar. Die tatsächliche Strafverfolgung ist sehr uneinheitlich.

Ein großer Teil der Bevölkerung ist Homosexuellen gegenüber feindlich
eingestellt.


7. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und
Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen auch gegen Hepatitis B,
Tollwut und Typhus. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle
Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet
gefordert, siehe auch www.who.int

Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt.

Malaria

Jamaika galt lange als malariafrei. 2006 und 2007 kam es jedoch zu neuen
Einschleppungen mit kleineren Ausbrüchen in der Umgebung von Kingston. Diese
Ausbrüche sind gestoppt. Da die Überträgermücken aber im Land endemisch
vorkommen, besteht eine latente Gefahr. Konsequenter Mückenschutz wird
empfohlen, zusätzliche medikamentöse Vorsorgemaßnahmen sind nicht
erforderlich.

Denguefieber

Denguefieber tritt auch mit der schweren hämorrhagischen Verlaufsform immer
wieder auf. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen
Reisenden im Land empfohlen, ganztägig körperbedeckende Kleidung zu tragen
(lange Hosen, lange Hemden),Insektenschutzmittel anzuwenden und ggf. unter
einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Mehrere Zehntausend Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden für Jamaika
gemeldet. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch
(unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht
grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei
Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes
Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich
Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder
Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Jamaika entspricht nicht europäischen
Verhältnissen, insbesondere bezüglich der Notfallversorgung. Die
behandelnden Ärzte sowie auch die Krankenhäuser verlangen in der Regel
sofortige Barbezahlung. Ein ausreichender, weltweit gültiger
Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung
sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Jamaika durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe auch
www.dtg.org

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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