Reise- und Sicherheitshinweise
Niederlande: Stand 05.11.2010

Land: Niederlande

1. Niederlande:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
4. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
5. Medizinische Hinweise
6. Haftungsausschluss

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1. Niederlande:
Stand 05.11.2010
(Unverändert gültig seit: 05.11.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Niederlande bestehen derzeit keine landesspezifischen
Sicherheitshinweise.


3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die
Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates
vom 13.12.1957.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass

vorläufiger Reisepass

Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen
vorläufigen Reisepass

Personalausweis

Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen
Personalausweis

vorläufiger Personalausweis

Ja, möglich mit gültigem vorläufigen Personalausweis

weitere Anmerkungen

Deutsche benötigen kein Einreisevisum für die Niederlande

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen
Kinderreisepass

Reisepass

Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass

Personalausweis

Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigen
Personalausweis

vorläufiger Personalausweis

Ja, möglich mit gültigem vorläufigen Personalausweis

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja, für Kinder unter 14 Jahren genügt auch die bis zum 1.11.2007
vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils, mitreisende
Kinder ab 14 Jahren benötigen ein eigenes Reisedokument mit Passfoto.

noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, möglich mit gültigem oder seit höchstens einem Jahr ungültigem
Kinderausweis

weitere Anmerkungen

Kinder ab 14 Jahren benötigen nach niederländischen Vorschriften ein eigenes
Reisedokument mit Passfoto.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein
gültiger Reisepass mitzuführen.

Für die überseeischen autonomen Gebiete Niederländische Antillen und Aruba
(bzw. laut Beschluss der Konferenz der Vertreter aller Königreichsteile im
Haager Rittersaal 9.9.2010: die autonomen Gebiete St. Maarten/ südlicher
Teil , Curaçao, Aruba sowie die besonderen Gemeinden der Niederlande
Bonaire, St. Eustatius und Saba) gelten nicht die gleichen
Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Reisende müssen einen gültigen
Reisepass besitzen; die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich.

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder
der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden - für diese Länder
gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende
Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient
dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis
ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis
sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter

http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/qanda_de.htm

sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) unter http://www.bmelv.de

Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die
Niederlande ist seit dem 1. Januar 2009 aufgehoben.

Weitere Informationen zur Einreise mit Hunden in die Niederlande sowie zur
Einreise mit anderen Tieren erhalten Sie auf der Website der Botschaft der
Niederlande in Berlin unter http://bln.niederlandeweb.de


4. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten.
Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 Gramm
Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens 5
Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt.
Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf,
Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen
strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam örtlich gekennzeichnete Verbote,
Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen
verhängt werden.

Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.


5. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten
anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Bei einem Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition wird
Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


6. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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