Reise- und Sicherheitshinweise
Nepal: Stand 04.11.2010

Land: Nepal

1. Nepal:
2. Aktuelle Hinweise
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
6. Besondere Zollvorschriften
7. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
8. Medizinische Hinweise
9. Haftungsausschluss

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1. Nepal:
Stand 04.11.2010
(Unverändert gültig seit: 04.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise
Aufgrund der insgesamt instabilen politischen Lage muss weiterhin mit
Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und teilweise gewaltsamen
Protestaktionen gerechnet werden, die u.a. auch zu heftigen Zusammenstößen
mit den Sicherheitskräften führen können.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und
Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten
ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit
auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert
halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden
Hinweise beachten:

Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen.

Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete
Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai
wird daher abgeraten.

Reisen über Land

Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder
Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren gerechnet werden,
die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam
durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine
unverbindliche Übersicht einiger geplanter „Bandhs“ ist auf
www.nepalbandh.com einsehbar.

Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche
Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen
Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen – auch
Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen
blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen
können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden.

Das Nepal Tourism Board bemüht sich – sofern es die Sicherheitslage
zulässt – Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen
dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort.

Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai,
aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur
kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren
können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.

Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden.

Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter
schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen)
möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen,
evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten,
dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine
Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und
in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft
geleistet werden kann.

Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas
die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und
Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt.

Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen
Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte
Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil
Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch
darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht
immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht
in alle Höhen und Landesteile fliegen können.

In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen
zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahe stehenden Young Communist
League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den
Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und
Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im
Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten
und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer
bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund
von Unruhen vorübergehend geschlossen.

Kriminalität

Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im
letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere
entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster
Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden.

Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen,
erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale
Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit
Gewalt durch.

Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur
einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die
Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine
freiwilligen „Spenden“ entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren).

Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal
teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird
daher angeraten.

Naturkatastrophen

Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in
ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende
Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die
auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist
erdbebengefährdet.

Hinweise für Trekking-Touren

Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken. Die gesundheitlichen
Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei
alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen,
nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich
seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete
aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der
Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax:
00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei
Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe
der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der
Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden.

Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der
Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen
oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der
Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge
(Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig
durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt
zu Höhenkrankheit.

Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information
Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal
Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN)
sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für
Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden
nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen.
Gelegentlich werden die Zertifikate von hilfsbereiten Vermittlern
ausgefüllt. Da jeder Tourist für den Inhalt seiner Genehmigung selbst
verantwortlich ist, gilt es, auf eine korrekte Ausfüllung zu achten. Nähere
Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail:
mediacenter@ntb.org.np

Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen in vielen
Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter
Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als „Tourism Fee“
bezeichnet und quittiert werden. In jüngster Vergangenheit kam es zu
empfindlichen Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten Trägern
ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten
einer verlässlichen Reiseagentur und das Mitführen der entsprechenden
Zahlungsnachweise beugt rechtlichen Schwierigkeiten vor.


4. Allgemeine Reiseinformationen
Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog.
„load shedding“. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen,
worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen
sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können.

Verkehrsbedingungen

Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen
unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben
ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört.

Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten
Ausfällen. Auch bei Inlandsflügen sollte renommierten Fluggesellschaften der
Vorzug gegeben werden. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines
Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den
Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen
Zustand der Flugzeuge besorgt.

Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von
Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben,
und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten
ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden.

Geldversorgung

Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit
Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und
Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind
gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach
wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet.

Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und
Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische
Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis
max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten
ist verboten und kann bestraft werden.


5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja,Gültigkeit 6 Monate

Vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen:



Reisedokumente
Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate

Reisepass

Ja, Gültigkeit 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Kinder unter 10 Jahren bezahlen keine Visagebühr

Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das
bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen
Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum
beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren
können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die
von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende
sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den
gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der
Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine
Ausreise gewährt wird.

Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin
sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln,
München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die
Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen
lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt
hiervon vorher unterrichtet wird.

Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die
Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein,
in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens
6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften
Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass
sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle
Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden
www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in
Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de

Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen.

Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen
Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.

Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld-
und teilweise auch Gefängnisstrafen.

Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des
Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die
aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen.

Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B.
für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu
wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu
lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung
eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu
Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer
Staaten enthalten gibt es nicht.

Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen
möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen
Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem
indischen Innenministerium informieren www.immigrationindia.nic.in/

Sollten Sie Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik
China haben, dann informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei
der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten
der Visumerteilung (z.B. Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten, Gebühren).
Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht
das ganze Jahr über erfolgt.


6. Besondere Zollvorschriften
Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die
nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend
die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen.

Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus
Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen:

Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden

1 gebrauchtes Fernglas1 gebrauchte Film- oder Videokamera (mit
Abspielgerät), 1 Fotoapparat, 1 Computer (werden vor Einfuhr in den
Reisepass eingetragen)1 gebrauchte tragbare Musikanlage, 10 bespielte oder
unbespielte Kassetten (werden vor Einfuhr in den Reisepass
eingetragen)gebrauchte Kleidung und Bettwäsche, gebrauchte
Haushaltsgegenstände1 Kinderwagen und 1 Dreirad1 Set gebrauchte
Füllfederhalter, 1 Set Filzstifte oder Bleistifte1 gebrauchte
ArmbanduhrFolgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände

1 Sortiment Zimmermannswerkzeuggebrauchte ärztliche Standardinstrumente für
Hausärzte sowie gebrauchte Instrumente für den Bedarf jeweiliger Fachärzte1
Musikinstrument und notwendiges Zubehör für MusikerSportartikel für
SportlerAngelDer Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie
Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände
gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet.

Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände

1 Flasche Spirituosen (bis 1,15 Liter) oder 12 Dosen Bier200 Zigaretten, 50
Zigarren, 250 g Tabak15 Filme für Fotoaufnahmen und 12 Rollen Film für
VideoaufnahmenMedikamente für den eigenen Bedarf für die Dauer des
Aufenthaltes (mit Ausnahme solcher, für die ein Einfuhrverbot besteht –
siehe www.dda.gov.np/band_drugs.php )Nahrungsmittel inklusive Konservendosen
bis zu einem Wert von NPR 1000frisches Obst bis zu einem Wert von NPR
1000Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen

Genehmigungsfrei ausgeführt werden dürfen in Nepal hergestellte Produkte
(mit Ausnahme solcher, für die ein Ausfuhrverbot besteht) bis zu dem Betrag
in ausländischer Währung, den der Tourist bei einer Bank oder bei einer
staatlich autorisierten Wechselstube eingetauscht hat.Dieses Recht kann nur
im Rahmen des bei der Einreise deklarierten Betrages ausländischer Währung
ausgeübt werden.Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter
Devisenbeträge ist strafbar.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen


7. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt,
droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne
Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich
der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe
nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei
der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert.

Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei
Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.

Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge
kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.

Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als
„unnatürliche sexuelle Handlungen“ interpretiert und mit bis zu einem Jahr
Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden.

Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben
einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf
hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht
strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.

Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht
gestattet.

Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften ist zu beachten, dass in Nepal
teils ein anderes Rechtsverständnis besteht. Nachgiebiges Auftreten wird
daher angeraten.


8. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als
9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch
www.who.int

Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine
Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus,
Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich
länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B,
Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem
Stand sein.

Japanische Encephalitis

In den südwestlichen Distrikten Nepals (z.B. Terai), die an die Provinz
Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten immer wieder Japanische
Encephalitis (JE)-Erkrankungen auf, eine von Moskitos übertragenen Virus –
Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet.
Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE
zu empfehlen. Sie sollte mindestens 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden
(zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen; für Langzeitaufenthalter noch eine
dritte Impfung nach 12-24 Monaten).

Durchfallerkrankungen

Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder
gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen
auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen
(Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur
abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver
Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria
tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig
tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt
ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle
Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem
Malariagebiet notwendig.

In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein
mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von
Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den
Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG)
nicht mehr empfohlen, eher die Mitnahme eines entsprechenden
Malariamedikaments zur Notfall-Selbstbehandlung. Die Auswahl der Medikamente
und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw.
Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der
Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Dengue-Fieber

Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter
Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich.
Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die
einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des
Landes (Terai) vor, während der REgenzeit auch in anderen Landesteilen.

Während der Regenzeit verbreiten sich in Nepal eine Vielzahl anderer
Erkrankungen, z.B. Leptospirose, eine bakterielle Erkrankung, die durch
Wasserkontakte (Gräben, Tümpel oder nur feuchte Erde) Menschen infizieren
kann.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen:

körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange
Hemden),tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.Höhenkrankheit

Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die
Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen
zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung,
d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe
Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme
der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger
und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist
dringend anzuraten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen
medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen
Fachdiziplinen westeuropäische Standards.

Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine
zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle
Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend
geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen
Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


9. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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