Reise- und Sicherheitshinweise
Ecuador Stand 04.11.2010

Land: Ecuador

1. Ecuador
:
2. Aktuelle Hinweise
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen
6. Besondere strafrechtliche Vorschriften
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

============================================


1. Ecuador
:
Stand 04.11.2010
(Unverändert gültig seit: 04.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise
Nach den Unruhen vom 30. September 2010 hat sich das öffentliche Leben in
Ecuador normalisiert. Nur in der Hauptstadt Quito gilt bis auf Weiteres der
Ausnahmezustand. Abgesehen von gelegentlichen Militärpatrouillen und der
verstärkten Bewachung öffentlicher Gebäude wirkt sich der Ausnahmezustand
jedoch nicht auf das Alltagsleben aus.

Der Vulkan Tungurahua ist seit einem Ausbruch am 28. Mai 2010 aktiv,
allerdings in mittlerweile stark abnehmender Intensität. Bei Reisen in das
Touristengebiet Baños wird weiterhin geraten, sich zuvor bei den örtlichen
Behörden über aktuelle Einschränkungen der Sicherheit zu informieren.

Auch der Vulkan Reventador zeigt derzeit eine erhöhte Aktivität.

Generell wird auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs
(ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen von Flughäfen) hingewiesen.
Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage
informieren. Informationen in spanischer Sprache können auf der
Internetseite www.igepn.edu.ec/index.html abgerufen werden.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeiner Hinweis

Im gesamten Land müssen Touristen zunehmend mit (bewaffneten) Überfällen und
Vergewaltigungen rechnen – dies gilt auch für traditionell als sicher
geltende Orte (z.B. Ferienanlagen). Die Täter schrecken vor Gewaltanwendung
nicht zurück, sodass von Gegenwehr in jedem Fall abzuraten ist. Ausreichende
medizinische Behandlung und anschließende Strafverfolgung sind nicht
garantiert.

Reisen über Land

Ecuador weist eine der höchsten Unfallraten Lateinamerikas auf. Grundlegende
Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil
entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Insbesondere Busse
sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt. Fahrten in Überlandbussen
sollten weitestgehend vermieden werden; dies gilt in besonderem Maße bei
Nacht.

Allgemein wird die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien, v.a. in der
Provinz Sucumbíos, durch Entführungen und Aktivitäten bewaffneter Gruppen
beeinträchtigt. Auch wenn in letzter Zeit keine Entführungen oder sonstige
gravierende Übergriffe gegen Touristen bekannt geworden sind, ist vor
Reisen, beispielsweise in die Urwaldlodges im Amazonasgebiet, mit den
Reiseveranstaltern die aktuelle Sicherheitslage abzuklären. Auch bei
Überlandfahrten in den Provinzen Esmeraldas, Orellana und Napo sowie bei
Besuchen der Stadt Santo Domingo und der Küstengegend in und um die Stadt
Esmeraldas ist wegen des gestiegenen Risikos von Überfällen erhöhte Vorsicht
geboten.

Allgemein entspricht die medizinische Betreuung in öffentlichen
Krankenhäusern nicht deutschen Standards. Auch bei privaten Krankenhäusern
sind erhebliche Qualitätsunterschiede zu verzeichnen. Es ist dringend zu
empfehlen, trotz der angebrachten Sicherheitsbedenken stets eine Kreditkarte
mit ausreichendem Limit mit sich zu führen – Privatkliniken bestehen zumeist
auf einer vorherigen Bezahlung der Behandlung. Dies gilt leider, wie der
kürzliche Tod einer jungen Europäerin gezeigt hat, auch in Notfällen.

Bei sportlichen Aktivitäten (z.B. Bergsteigen, Rafting u.ä.) entsprechen die
Sicherheitshinweise und -vorkehrungen nicht deutschen Standards. Auch in
dieser Hinsicht ist es bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen
sinnvoll, Sicherheitsmaßnahmen vorher abzufragen. Insbesondere Bergtouren
(auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten mit ortskundigen Führern
durchgeführt werden.

Kriminalität

Nicht nur in größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B.
Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und in öffentlichen Verkehrsmitteln
kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen und
Raubüberfällen. Die Täter wenden dabei u.a. folgende Tricks an:

diverse Ablenkungsmanöver mit vorgetäuschten Pannen und
Missgeschicken,Kreditkartenbetrug,„Bußgeld“-Erpressung unter Verwendung
falscher Uniformen,Raub nach Verabreichung von bewusstseinsmindernden Drogen
in Form von Speisen und Getränken, oft auch beim Überreichen von Prospekten
bzw. Faltblättern, die wie Werbematerial verteilt werden,Überfälle durch
Taxifahrer, überwiegend aber nicht ausschließlich in nicht registrierten
Taxis, die aktiv potentielle Kunden ansprechen.Grundsätzlich sollte auf das
Gepäck gut geachtet werden. Schmuck sollte möglichst nicht getragen werden;
Uhren, Kameras und Mobiltelefone sollten nicht auffällig zu sehen sein. Bei
Dunkelheit sollte auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi benutzt
werden.

Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (insbesondere Lagune San
Pablo bei Otavalo und Vulkan Pichincha via Cruz Loma) kam es in der
Vergangenheit mehrfach zu Überfällen bzw. Gewaltverbrechen.

Besonders gefährdet sind Einzelreisende. Bei der Auswahl von örtlichen
Reiseunternehmen sollte auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen geachtet
werden bzw. sollten solche abgefragt werden.

Aufgrund der Gewaltbereitschaft der Täter sollte bei Raubüberfällen keine
Gegenwehr geleistet werden.

Bei Vergewaltigungen ist in jedem Fall eine Anzeige zu erstatten und es wird
empfohlen sich umgehend ein sog. Postexposure-Kit zu besorgen. Dies ist in
Notfällen auch über die UN in Quito, Oficina DSS, 3er piso, Tel.: 094761807;
02-2465995 oder 094761369, (02) 380 9600 (dom) erhältlich. Bei Bedarf stehen
manchmal auch von der Polizei vermittelte Psychologen zur Verfügung.

Polizei und Strafverfolgungsbehörden

Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der
Telefonnummer 911 zu erreichen.

In Quito können Strafanzeigen u.a. im Büro der städtischen Tourismuspolizei,
welches an der Ecke der Straßen Reina Victoria und Vicente Roca im dritten
Stockwerk liegt und rund um die Uhr geöffnet ist, sowie bei der „Policía
Judicial“ an der Ecke der Straßen Juan León Mera und Vicente Roca aufgegeben
werden. Mitzubringen ist entweder der Reisepass oder eine Kopie desselben.
Die Beamten halten mehrsprachige Formulare bereit.

Die Verfolgung von Straftaten durch die Polizei und die
Staatsanwaltschaft –v.a. in Fällen allgemeiner Kriminalität – ist nicht
immer sichergestellt.

Naturkatastrophen

Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere aktive Vulkane. In den
letzten Jahren kam es zu Eruptionen (vorwiegend Ascheregen) verschiedener
Vulkane. Insbesondere die Vulkane Tungurahua (Touristengebiet Baños), Sangay
und Reventador sind derzeit vermehrt aktiv; der Vulkan Cotopaxi steht unter
intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des
Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen
Guayaquil und Quito) wird hingewiesen.

Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den
betroffenen Regionen informieren. Informationen in spanischer Sprache zu
Erdbeben und Vulkanaktivitäten können auf der Internetseite des Instituto
Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador abgerufen werden:
http://www.igepn.edu.ec/index.html

In den Wintermonaten (Januar – April) kommt es aufgrund von Regenfällen
häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die neben der Küstenregion
teilweise auch das Hochgebirge betreffen. In der Folge kann es zu starken
Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit
beeinträchtigen. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage und
Verkehrssituation durch örtliche Medien bzw. den Reiseveranstalter
informieren und mit Behinderungen im Reiseverkehr rechnen.


4. Allgemeine Reiseinformationen
Geldversorgung

Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und
nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind,
nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten
an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar
berücksichtigen.

Reiseschecks, Maestro-Karten und Kreditkarten können grundsätzlich verwendet
werden; Einschränkungen für deren Benutzung, v.a. in kleineren Orten, sind
allerdings gegeben. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während
der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren
Bargeldmengen bei sich zu tragen.

In finanziellen Notsituationen kann über „Western Union“ von Bekannten oder
Verwandten innerhalb kurzer Zeit Geld aus Deutschland überwiesen werden.
„Western Union“ verfügt in Ecuador über ein dichtes Netz von
Vertriebsstellen; allein in Quito gibt es ca. 100 Partner
(www.westernunion.com, für Deutschland: www.reisebank.de). Banktransfers an
ecuadorianische Banken hingegen funktionieren nicht zuverlässig.


5. Einreisebestimmungen
Visum

Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage) müssen deutsche
Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Es besteht vor Ort
keinerlei Möglichkeit der Verlängerung von Touristenvisa. Der Aufenthalt
kann auch nicht durch kurzzeitige Ausreise, z.B. nach Kolumbien oder Peru,
verlängert werden.

Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador
sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen
Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.




Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

vorläufiger Reisepass

Ja, Gütigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Personalausweis

Nein

vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Reisepass

Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Personalausweis

Nein

vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja, aber nur mit Lichtbild des oder der Kinder

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, aber nur zur Einreise! Bei der Ausreise hat es bereits Probleme gegeben,
daher wird vom Kinderausweis abgeraten

Weitere Anmerkungen

-

Der Einreisestempel ist obligatorisch (auch bei Einreise über die Landgrenze
von Peru oder Kolumbien). Bei Verstoß gegen ecuadorianisches
Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden
(mindestens 200 US-Dollar), bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit
Abschiebehaft.

Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei
Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden. Ein Merkblatt zur
Vorabinformation ist auf der Website der Botschaft unter www.quito.diplo.de
abrufbar.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Mehr Information in spanischer Sprache finden Sie unter www.migracion.gov.ec
unter den Rubriken: „ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán
solicitar prórrogas“ y „ciudadanos extranjeros no necesitan visas para
ingresar al Ecuador“.

Zuständige Behörde

Dirección Nacional de Migración
José Félix Barreiro N50-45 y de los Alamos / Quito
Tel. 00593 2 2412 633/00593 2 2413 282
E-mail: info@migracion.gov.ec

Hinweis für die Ausreise

Die Flughafengebühr in Quito, die vor internationalen Abflügen zu zahlen
ist, beträgt derzeit 40,80 US-Dollar.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


6. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen
Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport
von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher
verhängnisvolle Folgen haben.

In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere
Vorschriften.

Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle
Beteiligten zu rechnen.

Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft
bestanden werden.


7. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht
vorgesehen.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12
Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer)
www.who.int/ith/countries/en/index.html gefordert.

Bei Reisen in Provinzen im Amazonasgebiet (Orellana, Morona, Napo, Pastaza,
Sucumbíos and Zamora) und in andere Gebiete östlich der Anden ist allerdings
eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Es besteht kein Gelbfieberrisiko in den
Städten von Guayaquil und Quito oder auf den Galapagos Inseln.

Das Auswärtige Amt empfiehlt für den Aufenthalt in Ecuador Impfschutz gegen
Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei
Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen
Hepatitis B. Tollwut und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Denguefieber

Die Erkrankung wird von v.a. tagaktiven Aedes-Mücken übertragen und tritt in
Ecuador saisonal mit der Hauptregenzeit auf. Die Ausbrüche konzentrieren
sich auf die Provinzen Loja, Guayas und Esmeraldas. In der Regel geht die
Infektion mit Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen und Hautausschlag einher, in
Einzelfällen kann es jedoch zu ernsthaften Gesundheitsschäden wie inneren
Blutungen und Schocksyndrom kommen. Ein Mückenschutzmittel tagsüber ist
dringend empfohlen.

Malaria

Die meisten Erkrankungen werden aus den ländlichen Gebieten unter 1500m
gemeldet. Ein hohes Risiko besteht demnach in den Küstenprovinzen
Esmeraldas, Manabí, Guayas und El Oro im Westen sowie in den östlichen
Teilen der Amazonasprovinzen Sucumbíos, Napo und Pastaza.

Ein mittleres Risiko besteht im Westen der Provinzen Loja, Los Ríos und
Cotopaxi sowie im westlichen Tiefland von Sucumbíos, Napo, Pastaza und
Morona Santiago.

Kein oder nur ein geringes Risiko besteht in den übrigen Landesteilen,
Städten und auf den Galapagos-Inseln.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver
Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem
Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein
Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt
notwendig.

Je nach Reiseprofil kann neben der Expositionsprophylaxe durch Kleidung,
Mückenschutz und Moskitonetz auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein. Die
Auswahl des verschreibungspflichtigen Medikaments sollte ein Tropen- oder
Reisemediziner vornehmen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder
Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen
HIV/AIDS-Infektion.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten
Durchfallerkrankungen vermeiden.

Höhenkrankheit

Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den
ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren
Städte handelt, mit der in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande
jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein
ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine
zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage
einer individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen
Tropenmediziner/Reisemediziner sinnvoll.

Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T.
erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutsche
Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache
mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw.
Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen.
Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden
Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Ecuador durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe
www.dtg.org

Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der
ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Reise Sicherheitshinweise Ecuador