Reise- und Sicherheitshinweise
Sambia: Stand 29.10.2010

Land: Sambia

1. Sambia:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen
5. Besondere strafrechtliche Vorschriften
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

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1. Sambia:
Stand 29.10.2010
(Unverändert gültig seit: 29.10.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen
gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten. In den
Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik
bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder.

Aufgrund der politisch und humanitär schwierigen Lage im Ostkongo sind die
sambischen Behörden auf Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo
eingestellt. Zurzeit verläuft der Grenzverkehr an der
sambisch-kongolesischen Grenze jedoch normal.

Reisen über Land/ Straßenverkehr

Straßensperren der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung.
Es wird dringend geraten, alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu
führen.

Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen
Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands mit großen Risiken
verbunden.

Kriminalität

Die Zahl gewalttätiger und bewaffneter Raubüberfälle, insbesondere
bewaffneter Fahrzeugentführungen, nimmt zu. Überfälle können sich
insbesondere in Lusaka, den Städten des Kupfergürtels, aber auch in
Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von
Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor
Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem
Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten.
Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Bei
Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen
verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und
Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia)
und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten
beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine
unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der
Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden.

Geldversorgung

Bestimmte Leistungen sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen.
Der Euro hat sich in Sambia noch nicht durchgesetzt. Banken und
Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar. US-Dollar-Banknoten der
Serien vor 1996 („kleine Köpfe“) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder
angenommen. Auf US-Dollar ausgestellte Reiseschecks namhafter Unternehmen
werden bei Vorlage der Kaufquittung zumindest in größeren Städten eingelöst.
Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht
durchgehend angenommen. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder
Master-Kreditkarten, vereinzelt ist an einigen Automaten inzwischen auch die
Geldabhebung mit EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten möglich, man sollte sich
auf diese Möglichkeit jedoch nicht verlassen.

Hotels

Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den
bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone bestehen gute
bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges, ansonsten verfügen die Unterkünfte
aber nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der
Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen.

Telefonieren über einen deutschen Mobilfunkanbieter ist in Sambia praktisch
nicht möglich, Roaming funktioniert nur sehr eingeschränkt. Jedoch kann für
einen Gegenwert von unter 1,- € eine Sim-Karte eines lokalen Anbieters
erworben werden, sodass nach dem Prepaid-System nach Deutschland telefoniert
werden kann bzw. man aus Deutschland angerufen werden kann. Der
Versand/Empfang von SMS-/Textnachrichten nach/aus Deutschland ist nur
eingeschränkt möglich.


4. Einreisebestimmungen
Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa
werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen
Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der
Einreise nach Sambia erteilt werden.

Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften
bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.

Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen
Touristenvisums (Single Entry) beträgt für deutsche Staatsangehörige USD 50.
Für mehrfache Einreise (Double/Multiple Entry) fallen Visagebühren in Höhe
von USD 80 an.

Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in
US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden.

Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets
verlangt.

Es sollte umgehend geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde,
insbesondere bei „Multiple Entry Visa“.

Das früher bei Einreise im Rahmen einer organisierten Tour mit einem
Reiseveranstalter an der Grenze gebührenfrei erteilte „Bonafide“-Visum („Fee
Waived Visa“) wurde aufgehoben.

Seit November 2008 wieder erhältlich ist das insbesondere bei Tagesausflügen
von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellte
Tagesvisum („Day Tripper Visa“), das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die
Gebühren hierfür betragen USD 20.

Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen
Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das
bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im
Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts,
im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden
festgelegt. Die Dauer, für die sich Besucher (Touristen und
Geschäftsreisende) innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können,
darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage nicht
überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen
Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer
sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist,
die 90 Tage seien überschritten.

Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den
sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne
gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen
Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.

Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem
Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch
dokumentiert worden ist (Einreisestempel).

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

JA, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

JA, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

NEIN

Vorläufiger Personalausweis

NEIN

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

JA, für Kinder bis 12 Jahre (mit Foto), gültig mindestens 6 Monate über
Reise hinaus

Reisepass

JA, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

NEIN

Vorläufiger Personalausweis

NEIN

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Laut Auskunft der sambischen Behörden JA, bis zum Alter von 6 Jahren.

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses wird aber
empfohlen.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Keine Informationen seitens der sambischen Behörden, wäre im Einzelfall zu
klären.

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses wird aber
empfohlen.

Weitere Anmerkungen

Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls
die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen
Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde
beglaubigte Fotokopien.

Ausreise

Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr („Passenger Service
Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. In den meisten Fällen wird die Gebühr
bereits mit dem Flugpreis eingezogen (bei Reisen mit Fluggesellschaften, die
eine entsprechende Vereinbarung mit der IATA haben). Soweit das Flugticket
in den Tarifangaben keinen Vermerk über den Einzug der Gebühr („JI: USD 25“
oder ähnlich) enthält, ist die Gebühr weiterhin bei Abflug zu entrichten,.
In diesem Fall werden nur US-Dollar bar und nach Angaben der
Flughafenverwaltung zumindest in Lusaka auch Visa-Kreditkarten akzeptiert.
Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt USD 8.


5. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den
sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne
gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen
Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen (siehe auch
Einreisebestimungen).

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und militärischen und sonstigen
sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie Militär- und Polizeipersonal ist
ausdrücklich nicht gestattet. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des
Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Grundsätzlich wird
empfohlen, vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen um Erlaubnis zu
fragen.

Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise
deutlich von den in Europa vorherrschenden. „Widernatürliche Sexualpraktiken“
können mit Haftstrafen bis zu 14 Jahren und Zwangsarbeit geahndet werden.
Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar.
Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind strafbar und können mit
Haftstrafen bis zu vierzehn Jahren geahndet werden.

Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich
so genannter „weicher Drogen“, ist mit hohen Strafen, häufig langjährigem
Freiheitsentzug, bedroht. Bitte beachten Sie auch den besonderen Hinweis zur
Einfuhr von Medikamenten zum Eigengebrauch in der Rubrik Medizinische
Hinweise.

Seit dem 28.05.2008 ist das Rauchen an öffentlichen Orten gesetzlich
verboten. Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe von maximal umgerechnet
ca. 75,- Euro und / oder Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren geahndet. Es
bestehen noch keine Erfahrungen, inwieweit dieses neue Gesetz tatsächlich in
die Praxis umgesetzt wird.

Sambische Gefängnisse sind überbelegt und verfügen häufig nur über einfache
sanitäre Anlagen sowie unzureichende medizinische und
Lebensmittelversorgung.


6. Medizinische Hinweise
Masernausbruch

In Lusaka (85 % der Fälle) sowie einigen Distrikten in Chama, Chibombo,
Lundazi und Nyimba sind bislang ca. 3000 Masernfälle aufgetreten.

Ein fehlender Impfschutz kann jederzeit nachgeholt werden. Bitte beachten:
Entweder zeitgleich mit anderen Lebendimpfungen (Gelbfieber) oder in einem
Abstand zu diesen von vier Wochen.

1. Ungeimpfte: Einmalige Impfung, vorzugsweise mit MMR-Kombi-Impfstoff
(Masern, Mumps, Röteln)

2. Ungeimpfte mit Kontakt zu an Masern Erkrankten: Möglichst innerhalb von
drei Tagen nach Exposition: Einmalige Impfung, vorzugsweise mit
MMR-KombiImpfstoff.

Eine Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und
Schwangere zu erwägen.

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht
vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist
der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Für den Westen
des Landes wird eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden empfohlen.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer
Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und
Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt
oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY)
und Tollwut empfohlen.

Hinweis: Es ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen nicht
vorgeschriebene Impfungen trotzdem verlangt werden. Das kann z.B. die
Gelbfieber-Impfung von allen Reisenden oder auch die Cholera-Impfung bei der
Einreise aus einem Infektionsgebiet sein!

Malaria

Sie tritt ganzjährig auf (verstärkt von November – Juni) und stellt
landesweit ein hohes Risiko dar, insbesondere im Süden (Sambesi-Tal,
Kariba-Becken, Victoria-Fälle, Luangwa-Tal). Die Übertragung erfolgt durch
den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft,
insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern
häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem
Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein
Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt
notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen.

Zur Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene
verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf
dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie
Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten
unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw.
Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen
Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),in
den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien
Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu
schlafen.Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS

HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die
Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch
(unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht
grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei
Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Nach starken Regenfällen treten immer wieder Cholera-Fälle auf. Durch eine
entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten
Durchfallerkrankungen und insbesondere Cholera vermeiden. Einige
Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B.
Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes
oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und
Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen
oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue

Dengue ist eine von Stechmücken übertragene virale fiebrige Erkrankung; die
Risiken bestehen landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Eine Impfung existiert nicht.

Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)

wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen.
Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung
(Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei
einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa, kann es vereinzelt zu einer
Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große,
tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren
Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch
angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und
entsprechende Kleidung ist hier angeraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in
Süßwassergewässern (z.B. Kariba-Stausee). Baden dort sollte daher
grundsätzlich unterlassen werden.

Lujo-Virus

Wissenschaftler vom CDC-Atlanta haben ein neues tödliches Virus
identifiziert, das dem Ebolavirus sehr ähnelt. Nach seinem Auftreten in
Lusaka und Johannesburg wird es LUJO-Virus genannt. Die Infektion ereignete
sich bereits im September 2008. Von den fünf Infizierten starben vier
Patienten. Die Symptome der Infektion sind diffuse Blutungen, Fieber,
Kreislaufversagen/ Schock, Koma und schließlich Multiorganversagen. Die
Übertragung erfolgt wie bei Hepatitis B oder HIV durch den Austausch von
Körperflüssigkeiten. Das Risiko für Reisende ist derzeit vernachlässigbar.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher
Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden - manchmal mit
Todesfolge - bewirken können, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und
erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts
möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten,
unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material
greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten,
daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B.
auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, …) vor. Befolgen Sie
folgenden Rat: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man
sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken,
Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige
"Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und
ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach
fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger
Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung
sind dringend empfohlen.

Bei der Einfuhr von Medikamenten für den Eigengebrauch, die als
Betäubungsmittel klassifiziert werden könnten, ist es wichtig, diese in
ihrer Originalverpackung zu belassen und die ärztliche Verschreibung in
englischer Sprache bzw. mit beglaubigter Übersetzung mit sich zu führen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sambia durch eine tropenmedizinische
Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe
beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen

Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht, sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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