Reise- und Sicherheitshinweise
Italien: Stand 29.10.2010

Land: Italien

1. Italien:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
4. Medizinische Hinweise
5. Haftungsausschluss

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1. Italien:
Stand 29.10.2010
(Unverändert gültig seit: 29.10.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die
Gefahr terroristischer Anschlägen auch in Italien hingewiesen und ihre
Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung, insbesondere
durch islamistisch motivierten Terrorismus, kann nicht ausgeschlossen
werden. Dies gilt zurzeit im Besonderen für religiöse Stätten.


3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung
des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom
13.12.1957.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente
Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Weitere Anmerkungen:

Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung
des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom
13.12.1957

Reisedokumente
Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Weitere Anmerkungen:

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine
amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren
mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen
ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die
den Betrag von Euro 10.000,—übersteigt, deklariert werden.

Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des
Europäischen Wirtschaftraums (EWR).

Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen
sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen
vom 11.09.2001 in New York werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem
Luftweg bei Ein - und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.

Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld
belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht
geraten.

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen
Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


4. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise
überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber
hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen
Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer
Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen
Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die
südlichen Landesteile empfohlen.

Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.


5. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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