Reise- und Sicherheitshinweise
Slowenien: Stand 28.10.2010

Land: Slowenien

1. Slowenien:
2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen
5. Medizinische Hinweise
6. Haftungsausschluss

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(Unverändert gültig seit: 28.10.2010)


2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Slowenien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Reisende sollten sich vor Betrug und Kleinkriminalität in Acht nehmen. Die
Kriminalität ist nicht mehr, aber auch nicht weniger verbreitet als in
benachbarten süd- bzw. osteuropäischen Ländern.

Straßenbenutzung

Vorbemerkung: Bußgelder für Verstöße gegen die slowenische
Straßenverkehrsordnung sind hoch und werden von den Ordnungsbehörden strikt
durchgesetzt.

Seit dem 1. Juli 2008 ist in Slowenien eine Autobahnvignette für alle
Kraftfahrzeuge (Pkw und Motorräder) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht
von 3,5 Tonnen verbindlich vorgeschrieben.

Ab 1. Juli 2009 gibt es für Pkw eine Vignette für 7 Tage (15.- €), eine
Monatsvignette für 30.- €, sowie eine Jahresvignette von 95.- € Für
Motorräder (ohne Beiwagen) gibt es eine Vignette für 7 Tage (7,50 €), eine
Halbjahresvignette (25.- €) und eine Jahresvignette (47,50 €); für
Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für
Lastkraftwagen wird die weiterhin bestehende Streckenmaut, die nach
gefahrenen Kilometern abgerechnet wird, zum 1. Juli 2009 um 40 % erhöht. Die
Vignetten können über den österreichischen ÖAMTC, den slowenischen AMZS
sowie bei der slowenischen Post und an allen PETROL- und ÖMV-Tankstellen in
Grenznähe erworben werden. Dies gilt ebenso für alle Tankstellen in
Oberbayern sowie in der Republik Österreich. Die Benutzung von Autobahnen
(grüne Beschilderung) und Fernstraßen (blaue Beschilderung) ohne gesetzlich
vorgeschriebene Vignette wird auf der Grundlage des slowenischen
Ordnungswidrigkeitengesetzes mit Bußgeldern zwischen 300,- € bis 800,- € (je
nach Wagenklasse) geahndet. Bei sofortiger Bezahlung halbiert sich der
festgelegte Bußgeldbetrag. Bei Nichtbezahlung können vor dem rechtlichen
Hintergrund in Slowenien auch deutsche Reisedokumente, Fahrzeugpapiere oder
das Kraftfahrzeug selbst als Sicherheitsleistung durch die slowenischen
Stellen vorübergehend einbehalten werden.

Seit dem 1. Mai 2008 gilt in Slowenien ein verschärftes Gesetz über die
Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für
Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter
Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro
vorgesehen. Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind
zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der
slowenischen Polizei steht das Mittel der zeitweiligen Entziehung von
Reisepass oder Personalausweis zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung.
Das neue Gesetz sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme
der betreffenden Kfz sowie einen vorübergehenden Polizeigewahrsam der
Fahrzeugführer vor. Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind
strengstens untersagt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von derzeit 120,- Euro.

Fahrverbote / Beschränkungen

In Slowenien gilt Lichtpflicht am Tag; es muss daher ganzjährig auf allen
Straßen mit Abblendlicht gefahren werden. Verstöße werden mit Bußgeldern
geahndet.

Seit dem 1. April 2004 gilt in Slowenien für Lastkraftwagen und Fahrzeuge
mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 7,5 t sowie Landmaschinen,
Traktoren und Pferdefuhrwerke ein ganzjähriges Fahrverbot an Sonn- und
Feiertagen von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Während der Feriensaison (letztes
Juniwochenende bis erstes Septemberwochenende inklusive) erweitert sich
dieses Verbot an Samstagen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und an Sonn- und
Feiertagen von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr.

Für folgende Verkehrsverbindungen gilt während der Tourismussaison ein
erweitertes Fahrverbot für die vorgenannten Fahrzeuge:

von Ljubljana zur Adriaküste und von dort zur kroatischen Grenze von
Postojna über Ilirska Bistrica zum Grenzübergang Jelšane an Samstagen von
5.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 5.00 Uhr bis 24.00
Uhr.

Während des gesamten Jahres gilt in den Nachtstunden ein Fahrverbot für
Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke. Ausnahmen bedürfen einer
schriftlichen Erlaubnis.

Bei starkem Schneefall gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit Anhängern,
Fahrzeuge mit Gefahrensubstanzen sowie Schwertransporte.

Bei Windgeschwindigkeiten über 80 km/h können kurzfristig Fahrverbote
verhängt werden.

Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge
Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum
müssen Schneeketten mitgeführt werden. Detaillierte Informationen bietet die
englischsprachige Internetseite des slowenischen Automobilverbands AMZS
www.amzs.si sowie die online verfügbare Verkehrsinformation der slowenischen
Autobahngesellschaft DARS www.promet.si


4. Einreisebestimmungen
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Weitere Anmerkungen

Achtung:

Das geltende slowenische Ausländergesetz sieht immer noch vor, dass Reisende
aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente mit einem Bußgeld zwischen
400 – 1200 Euro belegt werden k ö n n e n. Zur Vermeidung von Problemen
empfiehlt sich stets das Mitführen eines g ü l t i g e n Reisedokuments

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja, für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig. Ein Lichtbild des Kindes
wird empfohlen

Weitere Anmerkungen

s. Anmerkungen „Reisedokumente Erwachsene“

Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten
möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der
zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-neu eingeholt
werden.

Hinweise für in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige

Für in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Drittstaatsangehörige wird
darauf hingewiesen, dass deutsche Aufenthaltstitel oder Sichtvermerke
anderer Staaten (z.B. Kroatien) seit dem Beitritt Sloweniens zum
Schengenraum am 21.12.2007 zwar grundsätzlich, aber nicht in jedem
Einzelfall zur Einreise nach oder zum Transit durch Slowenien anerkannt
werden. Es ist in jedem Falle ein jeweiliges eventuelles Visumerfordernis
bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Slowenien in Deutschland
zu prüfen. Für den Fall einer Einreise oder eines Transits mit gültigem
Schengenvisum ist in jedem Fall vor Antritt der Reise die Zahl der möglichen
Einreisen in das Schengengebiet zu prüfen. Aus Kroatien kommend sind für die
Einreise nach oder den Transit durch Slowenien für eine problemlose Rückkehr
in das Schengengebiet zumindest zwei auf dem Visaetikett ersichtliche
Einreisen notwendig.

Hinweise für Kroatien-Reisende (Transitreisende in die Republik Kroatien)

Wegen der hohen Zahl von Zurückweisungen deutscher Transitreisender an der
slowenisch-kroatischen Grenze aufgrund fehlender oder ungültiger
Reisedokumente weist das Auswärtige Amt auf folgende Einreisebestimmungen
ausdrücklich hin:

Kroatien ist noch kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union! Für die
Einreise nach Kroatien ist daher zwingend ein gültiger Reisepass,
vorläufiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich.

Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt, ebenso der deutsche
Kinderausweis. Aufgrund von Erfahrungen beim Grenzübertritt wird empfohlen,
nur Kinderausweise und Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden. Die
Eintragung von Kindern in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist
zur Einreise ebenfalls ausreichend. Wichtig: Das Einreisedokument muss für
die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf
Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer
Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist – auch nach
EU-Beitritt Sloweniens – strikt verboten. Alle anderen mitgeführten
Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und
bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt
wird.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


5. Medizinische Hinweise
Impfschutz

In den ländlichen Gebieten, besonders zwischen Save und Drau kommt es
zwischen April und Oktober zur Übertragung der
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Eine Impfung wird
bei möglicher Exposition empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen
oder besonderer Exposition wird zusätzlich ein Impfschutz gegen Hepatitis A
und B und Tollwut empfohlen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit
einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt
aufgenommen werden.

Aviäre Influenza

Auch in Slowenien ist in der Vergangenheit die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST
(hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise
an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden
Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab
von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte jedoch eher schwach
ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle
müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor gebracht
werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden.
Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Persönliche Medikamente
sollten mitgebracht werden.

Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen,
teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen. Reisende müssen sich darauf
einstellen, dass dies bei Pflege- und Versorgungspersonals nicht
grundsätzlich der Fall ist.

Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das
E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse
zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im
Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt
oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht
mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen
von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und
Stelle in bar beglichen werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


6. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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