Reise- und Sicherheitshinweise
Argentinien: Stand 27.10.2010

Land: Argentinien

1. Argentinien:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere strafrechtliche Vorschriften
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

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(Unverändert gültig seit: 27.10.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und
Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden,
Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfällen
sollten Sie keinen Widerstand leisten, da die Täter in der Regel bewaffnet
sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.

An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit
Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä.
zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen
und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. Das
Auswärtige Amt rät daher, Wertgegenstände nicht in Handtaschen oder
Rucksäcken zu transportieren, sondern z.B. in Brustbeuteln eng am Körper
mitzunehmen.

In Hotels der niedrigeren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor.
Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe)
verwahrt werden. Auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in
öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen
werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den
touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere
an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle
Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum (Plaza de
Mayo, Calle Florida, Recoleta) geboten.

Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie Taxis nicht auf der Straße
anhalten, sondern nach Möglichkeit telefonisch bestellen (sog. Radio-Taxis
oder Remise), da in diesem Fall die Fahrt registriert wird. Diebstähle und
auch sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer kommen häufiger vor; insbesondere
am Flughafen Ezeiza ist Vorsicht geboten.

In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere
100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen
Sicherheitsmerkmale geprüft werden (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden,
Stichtiefdruck, Durchsichtsregister), beim Geldumtausch auf offener Straße
oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht
wechseln zu können) ist die Gefahr jedoch groß, falsche Scheine zu erhalten.

In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld
kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der
dazugehörenden Bank oder einer Polizeistation vor. Beim Umtausch von Devisen
in einer Bank sind bisher keine Fälle der Ausgabe von Falschgeld bekannt
geworden.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Ohne Spanischkenntnisse ist die Bewegungsfreiheit in Argentinien
eingeschränkt. In Buenos Aires wird teilweise (Hotels, größere Banken, etc.)
Englisch gesprochen.

Geld / Kreditkarten

Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an
Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, jedoch teilweise nur bis zu 300,--
Pesos pro Einzeltransaktion bei maximal 10 Transaktionen pro Tag. Es müssen
ggfs. mehrere Automaten ausprobiert werden. Dollar lassen sich im ganzen
Land problemlos tauschen; Wechselstuben oder Banken, die EURO in Pesos
tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks
können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden.

Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich.

Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.

Straßen- und Flugverkehr

Lassen Sie besondere Vorsicht im Straßenverkehr walten, das gilt vor allem
auch für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind in Argentinien deutlich höher als
in Mitteleuropa.

Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf
(transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt
werden sollte.

Besuch von Fußballspielen

In argentinischen Stadien kommt es leider regelmäßig zu schweren
Ausschreitungen. Gegnerische Fans, aber auch rivalisierende Gruppen
derselben Mannschaft, bekämpfen sich unter Anwendung brutaler Gewalt und
schrecken auch vor Waffeneinsatz nicht zurück.

Wenn Sie ein Fußballspiel besuchen möchten, meiden Sie in jedem Fall die
(meist preiswerten) Fanblocks und Stehplätze. Am besten gehen Sie in
Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde oder erkundigen Sie
sich in Ihrem Hotel nach Organisationen, die den Eintritt, die An- und die
Abfahrt organisieren. Machen Sie sich kundig, wie Sie sicher zum Spiel
kommen und wie Sie nach Spielende das Stadionumfeld schnell und sicher
verlassen können.

Sonstige Hinweise

Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den
Nachweis einer polizeilichen Anzeige („Denuncia“). Bei der Deutschen
Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.

Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige
für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der
Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die
Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.

Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in
dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann. Es
befindet sich in der Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás) in
Buenos Aires und ist auch mit der gebührenfreien Telefonnummer 0800-9995000
erreichbar.

Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Sie unverzüglich auf ein
Telefonat mit der Botschaft oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visumerfordernis

Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach
Argentinien einreisen.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist
vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien
geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat in
Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein

Vorläufiger Reisepass

dto.

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein

Reisepass

dto.

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

wird bis zum vollendeten 5.Lebensjahr des Kindes anerkannt; ältere Kinder
benötigen eigenes Ausweisdokument.

Elternpass muss noch mindestens 3 Mon. gültig sein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja, wird als Passersatz anerkannt, wenn noch

mindestens 3 Mon. gültig

Weitere Anmerkungen

siehe auch Bestimmungen bei Reisen Minderjähriger

Reisen von Minderjährigen

Minderjährige brauchen für die Ein- und Ausreise die Erlaubnis des/der
(beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung
benötigt.

Die Pflicht besteht grundsätzlich nur für argentinische Staatsangehörige und
Ausländer mit längerfristigem (visumspflichtigem) Aufenthalt. Es hat sich
jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem
Aufenthalt der Praxis fügen.

Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die
Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige
von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des
anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt
(auch bei Verwitweten), so muss hierüber eine Bescheinigung mitgeführt
werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger
Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder
Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten.
Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der
argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.

Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat
beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen
Konsulate, z.B. auch darüber, ob und welche Dokumente ggf. ins Spanische
übersetzt werden müssen - siehe hierzu auch
http://www.embajada-argentina.de/de/konsulat/reiseerlaubnis.html

An- und Abreise über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA

Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison
November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft
ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der
amerikanischen Botschaft zu erhalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig
ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die
Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


5. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogen

Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden
verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu
hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind nicht
mit denen deutscher Gefängnisse vergleichbar.

Artenschutz

Es ist verboten, ohne Genehmigung gewisse freilebende Tiere einzufangen, zu
halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch
gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung
freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind
von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen über die betroffenen
Arten und die Ein- und Ausfuhr erhalten Sie beim argentinischen
Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung unter
www.ambiente.gov.ar

Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland
Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das
Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr
finden sich auf der Webseite www.bfn.de oder direkt beim Bundesamt für
Naturschutz/ Abt. Z 3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel.
0049-228-84914444, Fax 0049-228-84911039


6. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Für die Einreise nach Argentinien gibt es keine internationalen
Impfvorschriften.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem
Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus einen Impfschutz
gegen Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder
besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Gelbfieber, Tollwut und
Typhus.

Gelbfieber

Zusätzlich wird eine Gelbfieberimpfung von der Weltgesundheitsorganisation
bei Besuch folgender Provinzen empfohlen:

Formosa und Misiones jeweils in der gesamten Provinz;

Chaco im Departement Bermejo;

Corrientes in den Departements Berón de Astrada, Capital, General Alvear,
General Paz, Ituzaingó, Itatí, Paso de los Libres, San Cosme, San Miguel,
San Martín und San Tomé;

Jujuy in den Departements Ledesma, Santa Barbara, San Pedro und Valle
Grande;

Salta in den Departments Anta, General José de San Martín, Orán und
Rivadavia.

Die Empfehlung gilt auch für Besuche des Iguazú Nationalparks.

Dengue

Die argentinischen Medien berichten seit Ende März 2009 verstärkt von einer
Ausbreitung des Denguefiebers vor allem im Norden des Landes.

Betroffen sind die Provinzen Salta, Jujuy, Tucumán, Formosa, Misiones,
Corrientes, Catamarca, Chaco, Santiago del Estero, Córdoba, Entre Ríos,
Santa Fe und Buenos Aires. In Córdoba und Catamarca wurde für den
Gesundheitsbereich der Notstand ausgerufen.

Im Zuge der Ausbreitung ist es in Argentinien bisher zu fast 16.000
Erkrankungen und sieben Todesfällen gekommen. Die Mücke, die das
Denguefieber überträgt, ist tagaktiv. Reisende sollten daher besonders
tagsüber auf einen Mückenschutz achten. Gegen das Denguefiebervirus gibt es
bisher keinen Impfschutz.

Malaria

Ein geringes Malariarisiko besteht in den ländlichen Gebieten im äußersten
Norden, in den tiefer gelegenen ländlichen Grenzgebieten zu Bolivien und zu
Paraguay. Alle anderen Landesteile sind malariafrei.

In Argentinien kommt ausschließlich die weniger gefährliche Form der Malaria
vor (Malaria tertiana durch Plasmodium vivax). Es wird eine
Expositionsprophylaxe empfohlen (s.u.).

Die Übertragung erfolgt hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Mai durch
den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann
auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten
von Fieber ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den
behandelnden Arzt notwendig.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen:

ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange
Hemden),Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen,ggf. in den o.g. Regionen unter einem Moskitonetz zu schlafenHIV
/ AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder
Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen
HIV/AIDS-Infektion.

Durchfallerkrankungen

Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente
Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden.

Medizinische Versorgung

Die stationäre sowie ambulante ärztliche Versorgung im Großraum Buenos Aires
ist gut; in der Provinz ist sie jedoch auch in größeren Städten nicht mit
europäischen Standards zu vergleichen.

Bei Reisen in die Provinz sollten daher Medikamente in Form einer
"Reiseapotheke" in ausreichender Menge mitgeführt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Reise Sicherheitshinweise Argentinien Stand 27.10.2010