Reise- und Sicherheitshinweise
Südafrika: Stand 26.10.2010

Land: Südafrika

1. Südafrika:
2. Aktuelle Hinweise
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
6. Besondere Zollvorschriften
7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
8. Medizinische Hinweise
9. Haftungsausschluss

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(Unverändert gültig seit: 26.10.2010)


2. Aktuelle Hinweise
In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200-Rand-Noten im
Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen
abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in
Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Nähere Informationen hierzu
finden Sie auf der Internetseite der südafrikanischen Zentralbank
http://www.reservebank.co.za/ unter dem Link „SARB Activities“.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten,
vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch
Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende
Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von
denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen
sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel
und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.

Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten
lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu
werden, reduzieren. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in
Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit
Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden, allerdings ist auf
diesen ausschließlich die südafrikanische Notrufnummer 112 verwendbar. Die
in Südafrika vielen Ortes veröffentlichten Notrufnummern 10-111 und 10-177
sind nur für südafrikanische SIM-Karten freigeschaltet.Die Innenstädte von
Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer
großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch
der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur
in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht
angeraten.Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht
angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in
organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.Bei
Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten
Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege
benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es
sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren
Reisegruppen zu suchen.Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in
Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl
genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu
Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.Rucksacktouristen sollten auf sichere
Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für
Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.Taxis sollte man
möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel
sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per
Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.In dichtem
Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu
sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst
im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen
herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder
kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen
Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer
geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen,
Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei
Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine
Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu
anderen Fahrzeugen zu halten.Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind
zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen
Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird
empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu
unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht
hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der
Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.An Geldautomaten ist
erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen
Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird
empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu
lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable
Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.Es wird dringend empfohlen, bei einem
eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.


4. Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land

Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich.
Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich,
einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind
unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen
funktioniert zuverlässiger.

Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während
bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die
"Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen
Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder
slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt
auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships,
aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria,
Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.

Die medizinische Versorgung in den großen Städten Südafrikas ist gut, in
ländlichen Regionen hingegen entspricht sie oft nicht deutschen Standards.
Grundsätzlich ist bei jeder ärztlichen Behandlung – auch in Notfällen –
Vorkasse zu leisten. Reisekrankenversicherungen werden zur Deckung in aller
Regel nicht anerkannt.

Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen
Bedarfs ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen
Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau.

Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und
Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen
und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.

Geld / Kreditkarten

EC- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an
internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend
vorhanden sind, benutzt werden. Auch viele Geschäfte, Hotels und Restaurants
akzeptieren deutsche EC- und Kreditkarten. Auch Bargeld (Euro oder
US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der
hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks
werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland
ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der
Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.

Mobiltelefone

Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in
Südafrika benutzt werden.


5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei
freie Seiten verfügen.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus

Reisepass

Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, allerdings nur mit Foto

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche
Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für
Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die
Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei
freie Seiten verfügen.

Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen

Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise
ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika
gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine
Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge
(gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für
Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen
für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der
Visumspflicht für Südafrika.

Visum

Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika
benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum.
Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen
Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird
bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) mit
einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.

Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen
erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche
Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten
Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“
ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft
in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der
Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org

Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit
empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet.
Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der
Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben
Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen
die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über
Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu
beschaffen.


6. Besondere Zollvorschriften
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen
können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor
Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der
Republik Südafrika in Verbindung.


7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Besitz, Konsum, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind
strafbar. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe
bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat.

Prostitution ist in Südafrika strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen (bis
zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter
Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das
Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das
Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer
Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von
Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder
Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren
sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt
unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt
wird. Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18
Jahre alt ist.

Nacktbaden ist strafbar.

Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter
Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von
privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen -
zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2
und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der
genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die
genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren.


8. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht
vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist
der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für
alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe auch www.who.int

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise
überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die
Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten
(Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza.
Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, beispielsweise in der
Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im
benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei
Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können
auch Erwachsene (jünger als Jahrgang 1970) einen fehlenden Impfschutz
jederzeit nachholen.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder
besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

HIV/ AIDS

Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen
und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise 19% der erwachsenen
Bevölkerung ist mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte
Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei
gegen Tuberkulosemedikamente sog. multiresistente Keime zum großen Teil
mitverantwortlich sind.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder
Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes
HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei
Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Tuberkuloseansteckung über
Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen
bzw. längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Die im Nachbarland Zimbabwe noch immer andauernde, wenn jetzt auch merklich
abgeschwächte Choleraepidemie hatte nach Südafrika importierte
Choleraerkrankungen zur Folge, die aber seit März 2010 - nach Aussage des
Gesundheitsministerium in Pretoria - drastisch abgenommen haben. Insgesamt
waren mehrere tausend Patienten in den Provinzen Limpopo (Bezirk Vhembe) und
Mpumalanga, sowie vereinzelt in Kwazulu-Natal, Gauteng, North-West und
Western Cape gemeldet worden. Die Gefahr einer Choleraepidemie für Südafrika
besteht somit nicht mehr. Eine Impfung gegen Cholera für Risikoreisende ist
erhältlich. Die Beratung durch einen tropenmedizinisch erfahrenen Arzt wird
hierzu empfohlen.

Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten
Durchfallerkrankungen vermieden werden:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes
Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen
Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder
Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich,
wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver
Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria
tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist,
bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch
Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber
in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt
in einem Malariagebiet notwendig.

Hohes Risiko: Tiefland im Norden und Osten der Nord-Provinz und im Osten von
Mpumalanga (incl. Nationalparks), sowie Küstengebiet im Nord Osten v.
KwaZulu-Natal. Verstärkt zwischen Oktober und Mai. Eine Malariaprophylaxe
(s.u.) ist empfohlen.Mittleres Risiko: Osten v. KwaZulu-Natal Kein Risiko
besteht in den übrigen LandesteilenDer Krügerpark und die nördliche
Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig
besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. In letzter Zeit nehmen
Malaria-Erkrankungen, insbesondere die "Malaria tropica", deutlich zu.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige
Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich.
Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw.
Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der
Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner
besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen:

körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig
(Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.Schistosomiasis
(Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in
Süßwassergewässern (der Nord-Provinz, in Mpumalanga, sowie in KwaZulu-Natal
und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen
Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen
werden.

Sonnenschutz

Die verminderte Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis zwingt zu
entsprechender Sonnenschutzvorsorge. Bitte beachten Sie die täglich
veröffentlichten Hinweise in den südafrikanischen Medien.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in
den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser
sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche
Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen
Städten.

Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist
grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten!

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information des Reisenden gedacht und ersetzen nicht die Konsultation
eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere
Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus
Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen
gelten;nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu
nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen
Tropenmediziner ist unerlässlich;trotz größtmöglicher Bemühungen nicht
unbedingt umfassend, genau und aktuell.


9. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Reise Sicherheitshinweise Südafrika Stand 26.10.2010