Reise- und Sicherheitshinweise
Kambodscha: Stand 22.10.2010

Land: Kambodscha

1. Kambodscha:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

(Unverändert gültig seit: 22.10.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen zu den Tempelanlagen in Preah Vihear wird abgeraten. Die
kambodschanische Tourismusbehörde sieht derzeit keine Hinderungsgründe für
einen Besuch des Tempels, die Spannungen zwischen Kambodscha und Thailand im
Streit um das Tempelgebiet sind jedoch nicht beigelegt.

Zur Situation auf thailändischer Seite beachten Sie bitte die Reise- und
Sicherheitshinweise für Thailand unter
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Thailand/Sicherheitshinweise.html

Kriminalität

Immer wieder gibt es in den touristischen Zentren gewaltsame Raubüberfälle
sowie tätliche Angriffe gegen Ausländer. Alleinreisenden wird zu besonderer
Vorsicht geraten. In Phnom Penh und Siem Reap ist außerdem ein Anstieg der
Diebstahlkriminalität zu beobachten. Insbesondere bei Fahrten mit
Motorradtaxis und Tuk-Tuks ist erhöhte Wachsamkeit angezeigt, da häufig
Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen werden, die
Verletzungen der Bestohlenen dabei billigend in Kauf nehmen. Sollten Pässe,
Bargeld, Reiseschecks oder sonstige Wertgegenstände abhanden kommen, ist der
Verlust bei der Polizei am Tatort anzuzeigen.

Minengefahr

In einigen Landesteilen, insbesondere in Grenznähe zu Thailand, besteht
weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.

Verkehrsinfrastruktur

Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote
entsprechen – von Ausnahmen abgesehen – nicht im Mindesten den in
Deutschland üblichen Sicherheitsstandards. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder
mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten.
Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen
Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind. Die
International Civil Aviation Organization (ICAO) hat bezüglich Kambodscha
erhebliche Verletzungen von Vorschriften der ICAO festgestellt . Den
Mitarbeitern der deutschen Botschaft ist die Nutzung der Cambodia Angkor
Airways von und nach Siem Reap gestattet.

Alle Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass
das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Land ist für den
Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen.
Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, darauf sollte bei Reisen
Rücksicht genommen werden.

Die klimatisch beste Reisezeit für Kambodscha ist Oktober bis Februar.

Geld / Kreditkarten

Zahlungen werden überwiegend in bar und US-Dollar abgewickelt, die
Landeswährung Riel wird zumeist für Wechselgeld und kleinere Beträge
verwendet. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und
Restaurants angenommen. Bargeldabhebungen über EC- oder Kreditkarten sind
bei Banken und Western Union Agenturen in touristischen Zentren möglich.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Für die Einreise nach Kambodscha ist ein Visum erforderlich. Visa können vor
Reisebeginn bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung oder bei Einreise
an den Internationalen Flughäfen Pochentong (Phnom Penh) und Siem Reap
eingeholt werden. An folgenden Grenzübergängen werden ebenfalls Visa bei der
Einreise ausgestellt:

Grenze zu Vietnam: Bavet International Checkpoint, Svay Rieng Provinz, Kaam
Samnor International Checkpoint, Kandal ProvinzGrenze zu Thailand: Cham Yeam
International Checkpoint, Koh Kong Provinz, Poi Pet International
Checkpoint, Banteay Mean Chey Provinz, O’Smach International Checkpoint,
Oddar Mean Chey Provinz, Chrom, Oddar Mean Chey Provinz, Prum, Pailin
Province, Dong' Battambang ProvinzGrenze zu Laos: Dong Kralor, Stung Treng
ProvinzDie Visavoraussetzungen sind im Internet unter
www.kambodscha-botschaft.de oder der kambodschanischen Einwanderungsbehörde
unter www.immigration.gov.kh/ abrufbar.

Touristenvisa können maximal zwei Wochen vor Reiseantritt online über die
Webseite des kambodschanischen Außenministeriums als so genannte e-Visa
beantragt werden. Die Zahlung der Visagebühr ist nur online mit Kreditkarte
möglich. E-Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem
Aufenthalt von 30 Tagen.

Mehr Informationen unter http://evisa.mfaic.gov.kh/e-visa/vindex.aspx

Ein Touristenvisum wird mit einer Gültigkeit von vier Wochen ausgestellt.
Die Gültigkeit beträgt auch dann nur vier Wochen, wenn in dem Visum ein
Zeitraum von drei Monaten genannt ist, innerhalb dessen die Einreise möglich
ist. Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, auf der die
Gültigkeit der Aufenthaltsdauer bestätigt wird. Um Missverständnisse
bezüglich einer Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer zu vermeiden,
sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert
werden. Touristenvisa können einmalig für einen Monat beim gegenüber des
Flughafens Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbüro des Innenministeriums
verlängert werden.

Das kambodschanische Außenministerium bietet unter www.cambodiaonarrival.com
gegen Zahlung einer Gebühr von 10,- USD per Kreditkarte einen Ausfüllservice
für die Visa-Antragsformulare bei der Einreise an. Die Bearbeitungsdauer
beträgt drei Arbeitstage, es sind dieselben Fragen zu beantworten wie beim
Ausfüllen des Formulars für Visa bei Einreise selbst.

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums wird bei der Ausreise
eine Strafgebühr von USD 5,- pro Tag seit Ablauf des Visums erhoben. Ist das
Visum bereits mehr als 1 Monat abgelaufen, beträgt die Gebühr 6,- USD pro
Tag.

Gemäß einer Bestimmung des kambodschanischen Tourismusministeriums vom
20.12.1999 gilt für jeden Direktflug nach Siem Reap, dass jeder Besucher
mindestens eine Nacht dort bleiben muss.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja

vorläufiger Reisepass

ja

Personalausweis

nein

vorläufiger Personalausweis

nein

weitere Anmerkungen

notwendige Mindestgültigkeit des Passes: 6 Monate ab Einreise

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja

Reisepass

ja

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

ja, im Visum des Elternteils wird ein Vermerk („plus 1 Kind“) angebracht

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja

Weitere Anmerkungen

notwendige Mindestgültigkeit des Passes: 6 Monate ab Einreise

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


5. Besondere Zollvorschriften
Einfuhr/Ausfuhr von Devisen ab USD 10.000,- müssen deklariert werden.

Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen auf Alkohol und Zigaretten für den
persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch
maximal 1,5 l Alkohol bzw. 10 Päckchen Zigaretten bei der Einreise
zugelassen.

Für die temporäre Einfuhr von Pkw und Motorrädern auf dem Landweg ist vor
Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of
Customs and Excise Phnom Penh einzuholen. Kontaktanschrift: 6-8 Norodom
Blvd., Phnom Penh, Tel. / Fax: +855-23-214 065, www.customs.gov.kh

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem
Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von
Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von
Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle
Folgen haben.

Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von
Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder
Haftstrafen belegt.

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft
und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in
Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren,
auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des
Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich
einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.

Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem
rechtsstaatlichen Standard genügt (langwierige Untersuchungshaft, teure und
unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten
Gefahren und Schäden für die Gesundheit).

Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände
nur wenig beeinflussen. Der Betreuung deutscher Gefangener sind enge Grenzen
gesetzt.


7. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige
Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe auch www.who.int

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und
Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer
Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem
Stand sein.

Malaria

Ein Risiko besteht ganzjährig, verstärkt während der Regenzeiten. Ein hohes
Risiko besteht in den meisten Landesteilen, extrem hoch jedoch im Norden und
Westen (Grenzgebiet zu Thailand, hier auch Multiresistenzen). Ein mittleres
Risiko besteht in einem breiten Gürtel durch die Mitte des Landes von
Südosten nach Nordwesten entlang des Mekong bis nördlich des Tonle Sap. Ein
geringes Risiko besteht innerhalb eines Gürtels um Phnom Penh sowie
unmittelbar um den Tonle Sap bis Angkor Wat und Siem Reap, Phnom Penh ist
bisher malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver
Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria
tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch
noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von
Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den
Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme)
oder eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ notwendig. Für die
Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene
verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam,
Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und
dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten
mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort
und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner
besprochen werden.

Wichtig: Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen
Reisenden empfohlen:

körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange
Hemden),ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.HIV/AIDS

ist im Lande ein Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch
(unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht
grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei
Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes
Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen
Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder
Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Andere Infektionskrankheiten

Vogelgrippe

Auch in Kambodscha ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der
AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter
www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden
Sie in den Merkblättern der rechten Randspalte.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in
Süßwassergewässern (Mekong!). Baden im offenen Süßwasser sollte daher
grundsätzlich unterlassen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und
ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch.
Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende
Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und
eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine
individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen
entsprechend geschützt werden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise
www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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