Reise- und Sicherheitshinweise
Tuvalu: Stand 22.10.2010

Land: Tuvalu

1. Tuvalu:
2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

(Unverändert gültig seit: 22.10.2010)


2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Tuvalu besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.


3. Allgemeine Reiseinformationen
In Tuvalu gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche
Botschaft in Wellington / Neuseeland.

Alle Deutsche, die nach Tuvalu reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft
leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen
werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit
sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit
Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die
Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die
Webseite der Botschaft unter
www.wellington.diplo.de/Vertretung/wellington/de/Startseite.html

Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste
registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das
Internet einzugeben.

Hausanschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Wellington
90-92 Hobson Street
Wellington 6011, Neuseeland

Postanschrift:
P.O. Box 1687
Wellington 6140, Neuseeland
Tel.: 0064 – (4) 47 36 063
Fax: 0064 – (4) 47 36 069
Internet: www.wellington.diplo.de/
Email: info@well.diplo.de

Tuvalu unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik
Deutschland. Anfragen können an den tuvaluischen Honorarkonsul in Hamburg
gerichtet werden:

Adresse:
Honorarkonsul von Tuvalu
Herr Uwe Casper
An der Alster 45
20099 Hamburg
Tel.: 040 / 24 83 83 66
Fax: 040 / 24 83 83 75

Geld/ Kreditkarten
Währung in Tuvalu ist der australische Dollar. Es gibt daneben auch einen
tuvaluischen Dollar (nur Münzen).

Es gibt in Tuvalu keinerlei Möglichkeiten, Geld an Bankautomaten abzuheben.
Auch die Bezahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Reisende sollten daher
sicherstellen, genügend Bargeld für die Dauer ihres Aufenthaltes
mitzuführen.

Weitere Reiseinformationen können auf der offiziellen Tourismus-Website der
Regierung unter www.timelesstuvalu.com abgerufen werden.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Pass muss mindestens 6 Monate länger gültig als der beabsichtigte
Aufenthaltszeitraum

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Nein

Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Allein reisende Kinder müssen eine Bestätigung mit sich führen, dass sie
Freunde oder Familie in Tuvalu besuchen

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das bei Einreise für
touristische Zwecke kostenlos für einen Monat erteilt wird.

5. Besondere Zollvorschriften
Landes- und Fremdwährungen können ohne Beschränkung ein- und ausgeführt
werden, müssen jedoch ab einem Wert von 5.000 australischen Dollar
deklariert werden. Bis zu 200 Zigaretten beziehungsweise 225 Gramm Tabak
sowie bis zu einem Liter Spirituosen dürfen zollfrei eingeführt werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


6. Medizinische Hinweise
Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus werden empfohlen. Daneben sollte
Impfschutz gegen Polio und Tetanus bestehen. Auch Denguefieber und Filariose
treten gelegentlich auf. Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung und
die Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays),
Anti-Mückencoils, Mückennetze etc. wird empfohlen.

Medizinische und zahnärztliche Versorgung wird in einem Krankenhaus in
Funafuti geleistet.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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