Auswärtiges Amt: Stand 01.03.2012
Argentinien: Reise- und Sicherheitshinweise

Land: Argentinien


Letzte Änderung

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfallen sollten Sie keinen Widerstand leisten, da die Täter in der Regel
bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä. zu
beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. Das Auswärtige Amt rät daher, Wertgegenstände nicht in Handtaschen oder Rucksäcken zu transportieren, sondern z.B. in Brustbeuteln eng am Körper mitzunehmen.
In Hotels der niedrigeren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der
Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum
(Plaza de Mayo, Calle Florida, Recoleta) geboten. In letzter Zeit sind der Botschaft auch vermehrt Überfälle aus der Stadt Mendoza gemeldet worden. Hier ist vor allem nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht geboten.Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie Taxis nicht auf der Straße anhalten, sondern nach Möglichkeit telefonisch bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remise), da in diesem Fall die Fahrt registriert wird. Diebstähle und auch sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer kommen vor. Am Flughafen Ezeiza ist besondere Vorsicht geboten; hier sollte auf jeden Fall ein Chauffeur-Dienst ‚Remise, wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) genutzt werden.In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden
(Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Stichtiefdruck, Durchsichtsregister), beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können) ist die Gefahr jedoch groß, falsche Scheine zu erhalten.In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der dazugehörenden Bank oder einer Polizeistation vor. Beim Umtausch von Devisen in einer Bank sind bisher keine Fälle der Ausgabe von Falschgeld bekannt geworden.
Allgemeine ReiseinformationenOhne
Spanischkenntnisse ist die Bewegungsfreiheit in Argentinien eingeschränkt. In Buenos Aires
wird teilweise (Hotels, größere Banken, etc.) Englisch gesprochen.

Geld / Kreditkarten

Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen
Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, bei einigen Banken jedoch nur bis zu 700,-- Pesos pro Einzeltransaktion pro Tag. Unter Umständen können weitere Beträge an Automaten anderer Banken abgehoben werden; hierauf ist aber kein Verlass.Dollar lassen sich grundsätzlich im ganzen Land problemlos tauschen, manche Banken lehnen jedoch
den Tausch für Nicht-Kunden ab. Wechselstuben oder Banken, die EURO in Pesos tauschen, sind
außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden.Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich.Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.Die im November 2011 eingeführten Beschränkungen für
Transaktionen betreffen unmittelbar den Kauf von Dollar und mittelbar auch den Kauf von Euro. Sie gelten nur für Personen, die in Argentinien dauernden Aufenthalt haben. Es kann dadurch jedoch zu verlängerten
Wartezeiten bei Wechselstuben und Banken kommen.

Straßen- und Flugverkehr

Lassen Sie besondere Vorsicht im
Straßenverkehr walten, das gilt vor allem auch für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind in Argentinien deutlich höher als in Mitteleuropa.Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale)
Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte.Besuch von Fußballspielen in argentinischen Stadien kommt es leider regelmäßig zu schweren Ausschreitungen. Gegnerische Fans, aber auch rivalisierende Gruppen derselben Mannschaft, bekämpfen sich unter Anwendung brutaler Gewalt und schrecken auch vor Waffeneinsatz nicht zurück.Wenn Sie ein Fußballspiel besuchen möchten, meiden Sie in jedem Fall die (meist preiswerten) Fanblocks und Stehplätze. Am besten gehen Sie in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde oder erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel nach Organisationen, die den Eintritt, die
An- und die Abfahrt organisieren. Machen Sie sich kundig, wie Sie sicher zum Spiel kommen und wie Sie nach Spielende das Stadionumfeld schnell und sicher verlassen können.

Sonstige Hinweise

Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den Nachweis einer polizeilichen Anzeige („Denuncia“). Bei der Deutschen Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.
Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann. Es befindet sich in der Avenida Corrientes Nr.
436 (Plaza San Nicolás) in Buenos Aires und ist auch mit der gebührenfreien Telefonnummer
0800-9995000 erreichbar.Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Sie unverzüglich auf ein Telefonat mit der Botschaft
oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen.
Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige

Visumerfordernis

Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das
argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.
ReisedokumenteMit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein

Vorläufiger Reisepass
dto.

Personalausweis
nein

Vorläufiger Personalausweis
nein

Weitere Anmerkungen
-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein

Reisepass
dto.

Personalausweis
nein

Vorläufiger Personalausweis
nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
wird bis zum vollendeten 5.Lebensjahr des Kindes anerkannt; ältere Kinder benötigen eigenes
Ausweisdokument.
Elternpass muss noch mindestens 3 Mon. gültig sein. Der Elternteil muss mit dem Kind zusammen
reisen.


Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, wird als Passersatz anerkannt, wenn noch mindestens 3 Mon. gültig. Vereinzelt kommt es jedoch
aufgrund Unkenntnis der Vorschrift zu
Problemen bei der Einreise. Rückfrage bei den argentinischen Auslandsvertretungen wird daher empfohlen.


Weitere Anmerkungen

siehe auch Bestimmungen bei Reisen MinderjährigerReisen von Minderjährigen
Minderjährige brauchen für die Ein- und Ausreise die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.Die Pflicht besteht grundsätzlich nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit
längerfristigem (visumpflichtigem) Aufenthalt. Es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit
vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.
Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der
Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten
begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber eine Bescheinigung mitgeführt werden.
Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate, z.B. auch darüber, ob und welche
Dokumente ggf. ins Spanische übersetzt werden müssen - siehe hierzu auch http://www.embajada-argentina.de/de/konsulat/reiseerlaubnis.html
An- und Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug
ein Visum von der amerikanischen Botschaft zu erhalten.Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.Über diese Hinweise
hinausgehende Fragen zu den
Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur
dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogen

Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind nicht mit denen deutscher Gefängnisse vergleichbar.

Artenschutz

Es ist verboten, ohne Genehmigung gewisse freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen über die betroffenen Arten und die Ein- und Ausfuhr erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung unter www.ambiente.gov.ar. Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite www.bfn.de oder direkt beim Bundesamt für Naturschutz/ Abt. Z 3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel. 0049-228-84914444, Fax
0049-228-84911039
Medizinische Hinweise

Impfschutz

Für die Einreise nach Argentinien gibt es keine internationalen Impfvorschriften.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus einen Impfschutz gegen Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Gelbfieber, Tollwut und Typhus.

Gelbfieber

Zusätzlich wird eine Gelbfieberimpfung von der Weltgesundheitsorganisation bei Besuch folgender Provinzen empfohlen:
Formosa und Misiones jeweils in der gesamten Provinz;Chaco im Departement Bermejo;
Corrientes in den Departements Berón de Astrada, Capital, General Alvear, General Paz, Ituzaingó, Itatí, Paso de los Libres, San Cosme, San Miguel, San Martín und San Tomé; Jujuy in den Departements Ledesma, Santa Barbara, San Pedro und Valle Grande;
Salta in den Departments Anta, General José de San Martín, Orán und Rivadavia.
Die Empfehlung gilt auch für Besuche des Iguazú Nationalparks. Dengue
Die argentinischen Medien berichten seit Ende März 2009 verstärkt von einer Ausbreitung des
Denguefiebers vor allem im Norden des Landes.
Betroffen sind die Provinzen Salta, Jujuy, Tucumán, Formosa, Misiones, Corrientes, Catamarca, Chaco, Santiago del Estero, Córdoba, Entre Ríos, Santa Fe und Buenos Aires. In Córdoba und Catamarca wurde für den Gesundheitsbereich der Notstand ausgerufen.
Im Zuge der Ausbreitung ist es in Argentinien bisher zu fast 16.000 Erkrankungen und sieben
Todesfällen gekommen. Die Mücke, die das Denguefieber überträgt, ist tagaktiv. Reisende sollten daher besonders tagsüber auf einen Mückenschutz achten. Gegen das Denguefiebervirus gibt es bisher
keinen Impfschutz.

Malaria

Ein geringes Malariarisiko besteht in den ländlichen Gebieten im äußersten Norden, in den tiefer gelegenen ländlichen Grenzgebieten zu Bolivien und zu Paraguay. Alle anderen Landesteile sind malariafrei.
In Argentinien kommt ausschließlich die weniger gefährliche Form der Malaria vor (Malaria tertiana durch Plasmodium vivax). Es wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen (s.u.).Die Übertragung erfolgt hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Mai durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an
den behandelnden Arzt notwendig.Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange
Hemden),Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. in den o.g. Regionen unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion.
Durchfallerkrankungen. Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden.

Medizinische Versorgung

Die stationäre sowie ambulante ärztliche Versorgung im Großraum Buenos Aires ist gut; in der Provinz ist sie jedoch auch in größeren Städten nicht mit europäischen Standards zu vergleichen.Bei Reisen in die Provinz sollten daher Medikamente in Form einer "Reiseapotheke" in ausreichender
Menge mitgeführt werden. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



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Schlagwörter: Argentinien Reise Sicherheitshinweise Landesspezifisch Anziehungspunkten Spanischkenntnisse Gewalt Straßenverkehr Geldautomaten Transaktionen Bargeldabhebungen Kriminalität