Auswärtiges Amt: Stand 27.02.2012
Aktuelle Hinweise

Land: Chile


Aktuelle Hinweise

Im Zusammenhang mit sozialen Protesten in der Region Aysen (XI. Region) kommt es zu
Behinderungen im Straßen-, Flug- und
Schiffsverkehr des gesamten Gebietes,
insbesondere in der Regionalhauptstadt
Coyhaique und in Puerto Aysen. Durch Treibstoffmangel und Straßenblockaden wird der Zugang zum Flughafen Balmaceda und den Häfen erheblich eingeschränkt. Betroffen sind davon auch in- und ausländische Touristen. In den vergangenen Tagen hat sich die Lage
zugespitzt. Es kommt vermehrt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei. Auch bei der Versorgung mit
Lebensmitteln gibt es zunehmend Probleme, insbesondere Frischwaren werden knapp. Geschäfte und Restaurants schränken ihr Angebot ein. Auch die Versorgung mit Bargeld ist schwierig. Inzwischen ist auch die
Stromversorgung nicht mehr ganztägig gewährleistet. Reisende werden gebeten, mit ihren Reiseveranstaltern Kontakt zu halten bzw. sich vor Ort über die aktuelle Lage zu informieren und auf einen Besuch der Region Aysen gegebenenfalls zu verzichten.
Im Norden Chiles, im Bereich um San Perdro de Atacama, ist es auf Grund anhaltenden Regens zu Überschwemmungen gekommen. Hauptsächlich betroffen ist die Stadt Toconao, hier wurden mehrere Häuser weggeschwemmt. Auf Grund unterspülter Strassen kommt es zu
Behinderungen im Reiseverkehr, einige Touristenatraktionen sind derzeit nicht erreichbar. Gebirgspässe mit Grenzübergängen zu Argentinien und Bolivien sind teilweise geschlossen oder nur stundenweise geöffnet, zum Teil auch nur mit Allrad-Fahrzeugen
passierbar. Instandsetzungsarbeiten werden durchgeführt, es muss jedoch weiterhin mit Behinderungen gerechnet werden.
Der Nationalpark Torres del Paine in der südlichsten Region Magallanes wurde nach einem Waldbrand am 27.12.2011 vorübergehend geschlossen. Der gesamte Nationalpark wurde am 14.01.2012 wieder für Touristen geöffnet.
Der Vulkan Puyehue in der Region "Los Ríos" stößt seit seinem Ausbruch am 4. Juni 2011 eine Gas- und Dampfwolke aus. Aufgrund der Aschewolke kann es immer noch vereinzelt zu Einschränkungen im nationalen wie
internationalen Flugverkehr kommen.

Der Grenzübergang "Paso Cardenal Samoré" nach Argentinien ist für den Personen- und Pkw-Verkehr geöffnet, für Lkws und Busse gelten Einschränkungen.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Im ganzen Land kommt es immer wieder zu Demonstrationen bzw. (auch gewaltsamen) Ausschreitungen im Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (u.a. um die Bildungspolitik, den Bau von
Staudämmen, oder Forderungen der indigenen Bevölkerung). Reisende sollten sich von eventuellen Protest- und anderen gewaltsamen Aktionen im Land fernhalten, ggf. Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufnehmen und die weitere Entwicklung in den Medien bzw. vor Ort verfolgen. Ausländern, die sich an den Demonstrationen beteiligen und/oder in ihrem Umfeld festgenommen werden, droht die Abschiebung. In der Umgebung von Temuco (8. und 9. Region) kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen
gesperrt. Die Polizei rät, nachts (20 bis 8 Uhr ) keine Fernstraßen in der 9. Region und Umgebung zu befahren. Besucher sollten aufmerksam sein, sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor allem auch nicht nachts bewegen und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung sollte vermieden werden.

Kriminalität

In ganz Chile - insbesondere in der Innenstadt und dem Stadtteil Bellavista von Santiago, sowie Valparaíso, Viña del Mar, San Pedro de Atacama, Temuco, Pucon - kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, mittlerweile leider auch häufig unter Gewaltanwendung. In letzter Zeit verwenden die Täter zunehmend sog.
K.O.-Tropfen bzw. Nervengifte, die die Opfer für mehrere Stunden außer Gefecht setzen.
Auch Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr.In Busbahnhöfen, an
öffentlichen Plätzen (auch am Strand),
in Restaurants, Cafés und Supermärkten
sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht aus den Augen lassen. Bei Bus- und Metrofahrten werden im Gedränge oft Handtaschen oder Rucksäcke unbemerkt aufgeschlitzt und Gegenstände gestohlen. Beliebt ist auch der Diebstahl von über Stuhllehnen gehängten Taschen in einem
unaufmerksamen Moment.
Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man daher im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.

Erdbeben/Vulkanausbrüche

Chile ist ein erdbebengefährdetes Land. Es muss in Chile immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden.

Am 27. Februar 2010 wurde Chile von einem schweren Erdbeben der Stärke 8,8 mit Epizentrum auf der Höhe von Concepción erschüttert. Insbesondere durch den nachfolgenden Tsunami war das Ausmaß der
Opfer und Schäden beträchtlich.
In den letzten Jahren waren insbesondere folgende Vulkane aktiv:
-Vulkan Llaima im Nationalpark Conguillío in der Región de la Araucania (häufige Ausbrüche, zuletzt
2008 und 2009)
-Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos (letzter Ausbruch 2008)
-Vulkan Puyehue in der Región de los Riós (letzter Ausbruch 2011)
-Vulkan Lascar in der Región de Antofagasta (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
-Vulkan Hudson in der Región de Aysén (vermehrte vulkanische Aktivität Ende 2011)
Gefährdung durch Landminen
Nach Angaben chilenischer Behörden wurden im Grenzgebiet zu Peru, Bolivien und den sich
anschließenden Grenzregionen zu Argentinien (I. und II. Region), auf Feuerland und verschiedenen
kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) während der Militärregierung über hunderttausend Anti-Personen-Minen verlegt, deren Räumung nur langsam vorankommt. Im Küstenbereich in der Nähe von Peru wurden die Minen zum Teil in Strandnähe verlegt bzw. dorthin angeschwemmt. Die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend
sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Insbesondere in abgelegenen Gegenden sollten Reisende sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.
Detaillierte Informationen unter
www.mineaction.org (→ Country Profile ) www.icbl.org/lm/2003/chile

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land / Verkehrsverbindungen
Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit modernen Überlandbussen sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Chillán).
Reisende sollten zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen, da Englisch- und Deutschkenntnisse (außer im Süden des Landes) wenig verbreitet sind.
Auf den Überlandstraßen und Wüstenpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte
Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer. Bitte achten Sie bei Mietwagen und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an bzw. halten Sie die Fahrer dazu an.
Da die Zahnradbahnen in Valparaíso (auch Aufzüge oder Fahrstühle genannt) laut einer Studie der Universität Federico Santa María von Anfang 2010 die chilenischen Sicherheitsbestimmungen nicht
erfüllen, wird bis auf Weiteres von ihrer Nutzung abgeraten.Aufgrund seiner enormen Nord-Süd-Ausdehnung verfügt das Land über eine große geographische und klimatische Vielfalt. Viele Touristen unterschätzen die entstehenden Gefahren durch die weiten
Entfernungen, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge.
Wegen immer wieder vorkommender Unglücks- und Todesfälle sollten Berg-undVulkanbesteigungen nur mit ortskundigen Führern sowie guter Ausrüstung und ausreichender Verpflegung durchgeführt werden, diese Empfehlung gilt auch für erfahrene Bergsteiger. Insbesondere bei der Besteigung der Vulkane Villarica und Osorno, die für ihre gefährlichen Spalten bekannt sind, sollte auf die Führung durch
gut ausgebildete Bergführer geachtet werden. Den örtlichen Carabineros oder
Nationalparkwächtern sollte die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung mitgeteilt werden, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern. Besondere Vorsicht ist aufgrund rascher Wetterumschwünge geboten.
Vorsicht ist bei der Besichtigung der Geysire El Tatio geboten, da die Zugangswege
unzureichend gesichert sind.
Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus dorthin angeboten. Die Höhe, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen,
Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat. Auf langsame Akklimatisation,
z. B. durch eine Übernachtung in dem auf halber Höhe gelegenen Ort Putre sollte unbedingt geachtet werden. Bei Auftreten der Höhenkrankheit hilft i.d.R. nur ein Abstieg.
In den trockenen Gebieten in Nordchile ist außerdem darauf zu achten, dass stets ausreichend Wasser mitgeführt und getrunken wird. Auch in der Wüste wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).

Geld / Kreditkarten

Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann an den meisten Geldautomaten mit Maestro-Zeichen per Kreditkarte oder EC-Karte (PIN erforderlich) abgehoben werden. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch, es sollten ausreichend Reisemittel eingeplant werden. In Restaurants sind Trinkgelder in Höhe von ca.
10% üblich.

Mietwagen

Laut Auskunft des chilenischen Außenministeriums können Touristen mit dem deutschen nationalen Führerschein in Chile fahren. Für eventuelle Polizeikontrollen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen. Bei der Reiseplanung ist zu beachten, dass man mit einem Mietwagen in der Regel nicht in die angrenzenden Länder fahren darf. Mietwagen sind leider oft in schlechtem technischen Zustand.Reisen mit minderjährigen Kindern
Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften, siehe www.bcn.cl/guias/salida-menores-pais
Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es des Öfteren auch zu erheblichen Problemen für Touristen.Die chilenischen Vorschriften besagen , dass bei Ein- und Ausreise aus Chile für allein oder nur mit einem Elterteil reisende minderjährige Kinder eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte
Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Die Botschaft empfiehlt daher, bei Reisen mit minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) mitzuführen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine der chilenischen Auslandsvertretungen in Deutschland.Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate

Vorläufiger Reisepass
Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen
Für einen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte)
ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.

Reisedokumente Kinder/ Jugendliche


Kinderreisepass
Noch nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert

Reisepass
Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
Nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert sofern mit Foto versehen

Weitere Anmerkungen

Minderjährige, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen, anderenfalls kann ihnen die Ein- bzw. Ausreise in Chile verweigert werden . Die Erklärung muss in spanisch verfasst und von einer chilenischen Auslandsvertretung oder einem chilenischen Notar beglaubigt
sein. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der
Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu
Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich.
Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte)
ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Die "Tarjeta de Turismo" muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden.Bei Verlust oder
Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía Internacional" in Santiago
(Morandé 672, Santiago Centro, Tel. 02-6809110, oder am Flughafen, Tel. 02-6901781) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte ausgestellt werden.
Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das "Departamento de Extranjería" in Santiago (San Antonio 580, Tel. 02-600 4863000)
bzw. in anderen Regionen die jeweilige "Gobernación Provincial".
Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden.
Auf der Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (www.extranjeria.gov.cl) sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar. An- bzw. Abreise über die USA Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen berücksichtigen, dass Ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig
lediglich ein vorläufiger Reisepass
ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden.Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und
Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten
Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Einreisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und pornographisches Material.

Verstöße
(auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit hohen Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet.
Detaillierte Einfuhrbestimmungen findet man in spanisch unter www.sag.gob.cl
Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 10.000 USD mitführen, müssen dies dem Zoll anzeigen.
Zu den vorgenannten Einfuhrbestimmungen muss bei Einreise ein Formular (Spanisch/Englisch) in Form einer eidesstattlichen Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.
Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD, darüber hinaus muss Zoll bezahlt werden.
Jede Person ist berechtigt, Importgeschäfte durchzuführen. Bei einem Warenwert von über USD 500 FOB muss ein Zollagent eingeschaltet werden. Die Verzollung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die geforderten Dokumente (Handelsrechnung fünffach, voller Konnossementensatz bzw. Luftfrachtbrief dreifach) müssen vollständig sowie inhaltlich und formal fehlerfrei sein. Die chilenischen Behörden halten sich streng an die geltenden Form- und Rechtsvorschriften. Auch
Tippfehler können daher zu Verzögerungen führen.Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese
bitte direkt bei der Botschaft Ihres
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogenkonsum und –handel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen Haftstrafen geahndet. Auch die Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen. Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen
Botschaft bestanden werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz:
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem
Gelbfiebergebiet auf die Oster-Inseln gefordert, siehe auch www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Chile ist malariafrei.

HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten
Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen
oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Aufgrund immer wieder vorkommenden
Erkrankungen nach dem Verzehr von Meeresfrüchten wird empfohlen, möglichst vom Genuss roher Meeresfrüchte abzusehen.

Weitere Infektionskrankheiten:

Dengue-Fieber (Osterinsel), Chagas-Krankheit, Trichinellose, Echinokokkose, Hanta-Virus-Infektionen.

Allgemeine Prophylaxe

Durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten)
können viele überträgergebundenen Erkrankungen ganz vermieden werden. Im Norden und Zentrum nicht in einfachen Hütten übernachten (Chagas-Erkrankung durch Wanzenübertragung). Die medizinische Versorgung im Lande ist nur in großen Städten direkt mit Europa zu vergleichen.
Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden
empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen
Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise http://www.dtg.org/ oder
http://www.frm-web.de/
Clinica Alemana / Deutsche Kliniken (ohne Gewähr)
Santiago: Av. Vitacura 5951, Telefon 02-210 11 11, Fax 02-212 43 80
La Dehesa: Av. El Rodeo 1908, Telefon 02-910 70 00 oder 02-910 77 00
Concepción: Av. Pedro de Valdivia 801, Telefon 041-279 60 00, Fax 041-279 62 44
Valdivia: Beauchef 765, Telefon 063-213 662, oder 246 100/200, Fax 063-246 251
Temuco: Senador Estebanez 645, Telefon 045-201 201, Fax 045-201 170
Osorno: Av. Zenteno 1530, Telefon 064-454 000, Fax 064-454 085
Puerto Varas: Otto Bader 810, Telefon 065-582 100 oder 582 110
Eine vollständige Liste deutschsprachiger Ärzte und Krankenhäuser, Rechtsanwälte und Übersetzer
finden Sie auf der Internetseite der Botschaft Santiago de Chile unter „Konsularischer Service“
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. Bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Chile Hinweise Behinderungen Protesten Regionalhauptstadt Flughafen Demonstranten Taschendiebstahl