Auswärtiges Amt: Stand 11.03.2011
Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise - Tsunami-Warnung

Land: Ecuador

Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 11.03.2011
(Unverändert gültig seit 11.03.2011)

Aktueller Hinweis: Tsunami-Warnung!

Für die Galápagos-Inseln und die ecuadorianische Pazifikküste wurde eine Tsunami-Warnung ausgelöst.

Der Ausnahmezustand wurde ausgerufen, die Küstenbereiche werden evakuiert. Polizei und Militär überwachen die Evakuierung und sollen im Küstenstreifen für Sicherheit sorgen. Mit dem Eintreffen der Welle wird ab ca. 17.00 Uhr Ortszeit für Galápagos und 19.00 Uhr für das ecuadorianische Festland gerechnet. Wir bitten alle deutschen Staatsangehörigen Ruhe zu bewahren, den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten und sich in Sicherheit zu bringen. Für weitere Informationen bitten wir, Meldungen des pazifischen Tsunami-Warnsystems unter http://www.weather.gov/ptwc/ sowie
anderer Medien zu verfolgen.
Ein schweres Seebeben hat am 11. März gegen 6.45 MEZ im Nordosten Japansden Tsunami ausgelöst. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.

Aktuelle HinweiseAus aktuellem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine medizinische Notfallbehandlung in Privatkliniken teilweise nur gegen Vorkasse oder Nachweis ausreichender Bonität erfolgt. Der Nachweis einer internationalen Krankenversicherung ist in diesen Fällen nicht ausreichend. Trotz sonstiger Sicherheitsbedenken empfiehlt die Botschaft, eine Kreditkarte mitzuführen.Der Vulkan Tungurahua ist in unregelmäßigen Abständen aktiv. Die Intensität schwankt, erneute Explosionen werden von staatlichen Experten jedoch für wahrscheinlich gehalten. Bei Reisen in das Touristengebiet Baños wird geraten, sich zuvor bei den örtlichen Behörden über aktuelle Einschränkungen und zur Sicherheitslage zu informieren. Dies gilt auch für den Vulkan Reventador. Generell wird auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen von Flughäfen) hingewiesen. Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage informieren. Informationen in spanischer Sprache können auf der Internetseite www.igepn.edu.ec abgerufen werden.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeiner Hinweis

Im gesamten Land müssen Touristen zunehmend mit (bewaffneten) Überfällen und Vergewaltigungen rechnen – dies gilt auch für traditionell als sicher geltende Orte (z.B. Ferienanlagen). Die Täter schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück, sodass von Gegenwehr in jedem Fall abzuraten ist.
Ausreichende medizinische Behandlung und anschließende Strafverfolgung sind nicht garantiert.

Reisen über Land
Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards.
Insbesondere Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt. Fahrten in Überlandbussen sollten weitestgehend vermieden werden; dies gilt in besonderem Maße bei Nacht.
Allgemein wird die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien, vor allem in der Provinz Sucumbíos, durch Entführungen und Aktivitäten bewaffneter Gruppen beeinträchtigt. Auch wenn in letzter Zeit
keine Entführungen oder sonstige gravierende Übergriffe gegen Touristen bekannt geworden sind, ist vor Reisebeginn, (z.B. Amazonasgebiet) mit den Reiseveranstaltern die aktuelle Sicherheitslage abzuklären. Auch bei Überlandfahrten in den Provinzen Esmeraldas, Orellana, Napo und der
Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist wegen des gestiegenen Risikos von Überfällen erhöhte Vorsicht geboten.
Allgemein entspricht die medizinische Betreuung in öffentlichen Krankenhäusern nicht deutschen Standards. Auch bei privaten Krankenhäusern sind erhebliche Qualitätsunterschiede zu verzeichnen.
Es wird dringend zu empfohlen, trotz der angebrachten Sicherheitsbedenken stets eine Kreditkarte mit ausreichendem Limit mit sich zu führen – Privatkliniken bestehen zumeist auch in Notfällen auf einer vorherigen Bezahlung der Behandlung. Der Nachweis einer internationalen Krankenversicherung
ist in diesen Fällen nicht ausreichend
Bei sportlichen Aktivitäten (Bergsteigen, Rafting, …) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Auch in dieser Hinsicht ist es bei der Auswahl von
örtlichen Reiseunternehmen sinnvoll, Sicherheitsmaßnahmen vorher abzufragen. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.

Kriminalität
Nicht nur in größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in
Quito) und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen und Raubüberfällen. Die Täter wenden dabei u.a. folgende Tricks an:diverse Ablenkungsmanöver mit vorgetäuschten Pannen und Missgeschicken, Kreditkartenbetrug, „Bußgeld“-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen, Raub
nach Verabreichung von bewusstseinsmindernden Drogen in Form von Speisen, Getränken oder auf Prospekten bzw. Faltblättern, die wie Werbematerial verteilt werden,Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kunden ansprechen.
Grundsätzlich sollte auf das Gepäck gut geachtet werden. Schmuck sollte möglichst nicht getragen werden; Uhren, Kameras und Mobiltelefone sollten nicht auffällig zu sehen sein. Bei Dunkelheit sollte auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi benutzt werden.
Auf Wanderstrecken zu beliebten Touristenzielen (insbesondere Lagune San Pablo bei Otavalo und Vulkan Pichincha via Cruz Loma) kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Überfällen bzw.
Gewaltverbrechen.
Besonders gefährdet sind Einzelreisende. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollte auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden bzw. sollten solche abgefragt werden.
Aufgrund der Gewaltbereitschaft der Täter sollte bei Raubüberfällen keine Gegenwehr geleistet werden.
Bei Vergewaltigungen ist in jedem Fall eine Anzeige zu erstatten und es wird empfohlen sich
umgehend ein sog. Postexposure-Kit zu besorgen. Dies ist in Notfällen auch über die UN in Quito, Oficina DSS, 3er piso, Tel.: 094761807; 02-2465995 oder 094761369, (02) 380 9600 (dom) erhältlich.
Bei Bedarf stehen manchmal auch von der Polizei vermittelte Psychologen zur Verfügung.
Polizei und Strafverfolgungsbehörden
Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen.
In Quito können Strafanzeigen u.a. im Büro der städtischen Tourismuspolizei, welches an der Ecke der Straßen Reina Victoria und Vicente Roca im dritten Stockwerk liegt und rund um die Uhr geöffnet ist, sowie bei der „Policía Judicial“ an der Ecke der Straßen Juan León Mera und Vicente Roca
aufgegeben werden. Mitzubringen ist entweder der Reisepass oder eine Kopie desselben. Die Beamten halten mehrsprachige Formulare bereit.
Die Verfolgung von Straftaten durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft – v.a. in Fällen allgemeiner Kriminalität – ist nicht immer sichergestellt.

Naturkatastrophen
Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere aktive Vulkane. In den letzten Jahren kam es zu Eruptionen (vorwiegend Ascheregen) verschiedener Vulkane. Insbesondere die Vulkane Tungurahua (Touristengebiet Baños), Sangay und Reventador sind derzeit vermehrt aktiv; der Vulkan Cotopaxi steht unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs (ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito) wird hingewiesen.

Reisende sollten sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen informieren. Informationen in spanischer Sprache zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten können auf der
Internetseite des Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador abgerufen werden: http://www.igepn.edu.ec/index.html
In den Wintermonaten (Januar – April) kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen in der Küstenregion und im Hochgebirge. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen. Reisende sollten sich über die aktuelle Lage und Verkehrssituation durch örtliche Medien bzw. den Reiseveranstalter
informieren und mit Behinderungen im Reiseverkehr rechnen.

Allgemeine Reiseinformationen

Geldversorgung
Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale
Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen.
Reiseschecks, Maestro-Karten und Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden;
Einschränkungen für deren Benutzung, v.a. in kleineren Orten, sind allerdings gegeben.
Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
In finanziellen Notsituationen kann über „Western Union“ von Bekannten oder Verwandten innerhalb kurzer Zeit Geld aus Deutschland überwiesen werden. „Western Union“ verfügt in Ecuador über ein
dichtes Netz von Vertriebsstellen; allein in Quito gibt es ca. 100 Partner (www.westernunion.com, für Deutschland: www.reisebank.de). Banktransfers an ecuadorianische Banken hingegen funktionieren
nicht zuverlässig.

Einreisebestimmungen
Aufgrund häufiger rechtlicher Änderungen erfolgen die nachstehenden Hinweise ohne Gewähr.
Verbindliche Auskünfte können nur die ecuadorianischen Behörden erteilen.

Visum
Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Es besteht vor Ort die Möglichkeit; vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Außenministerium unter Vorlage des gültigen Reisepasses eine Verlängerung des Touristenvisums um bis zu 30 Tage zu beantragen.
Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt
werden.


Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

vorläufiger Reisepass
Ja, Gütigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Personalausweis
Nein

vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen
-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Reisepass
Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise

Personalausweis
Nein

vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja, aber nur mit Lichtbild des oder der Kinder

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Ja, aber nur zur Einreise! Bei der Ausreise hat es bereits Probleme gegeben, daher wird vom Kinderausweis abgeraten

Weitere Anmerkungen
-
Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.
Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden. Ein Merkblatt zur Vorabinformation ist auf der Website der Deutschen Botschaft abrufbar, siehe www.quito.diplo.de
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen sind ,direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ecuadors zu erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Mehr Information in spanischer Sprache finden Sie unter www.migracion.gob.ec unter den Rubriken:
„ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán solicitar prórrogas“ y „ciudadanos extranjeros no necesitan visas para ingresar al Ecuador“.
Zuständige Behörden
Dirección Nacional de Migración
José Félix Barreiro N50-45 y de los Alamos / Quito
Tel. 00593 2 2412 633/00593 2 2413 282
E-mail: info@migracion.gov.ec
Ministerio de Relaciones Exteriores
Carrión 10-40 y 10 de Agosto
Tel. 00593 2 2227 025
www.mmrree.gob.ec
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt vorab unterrichtet wird.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere Vorschriften.
Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.
Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) gefordert, siehe auch www.who.int

Bei Reisen in Provinzen im Amazonasgebiet (Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos and Zamora) und in andere Gebiete östlich der Anden ist allerdings eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Es besteht kein Gelbfieberrisiko in den Städten von Guayaquil und Quito oder auf den Galapagos Inseln.
Das Auswärtige Amt empfiehlt für den Aufenthalt in Ecuador Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie,
Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B. Tollwut und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Denguefieber

Die Erkrankung wird von v.a. tagaktiven Aedes-Mücken übertragen und tritt in Ecuador saisonal mit
der Hauptregenzeit auf. Die Ausbrüche konzentrieren sich auf die Provinzen Loja, Guayas und
Esmeraldas. In der Regel geht die Infektion mit Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen und Hautausschlag
einher, in Einzelfällen kann es jedoch zu ernsthaften Gesundheitsschäden wie inneren Blutungen und
Schocksyndrom kommen. Ein Mückenschutzmittel tagsüber ist dringend empfohlen.
Malaria
Die meisten Erkrankungen werden aus den ländlichen Gebieten unter 1500m gemeldet. Ein hohes Risiko
besteht demnach in den Küstenprovinzen Esmeraldas, Manabí, Guayas und El Oro im Westen sowie in den
östlichen Teilen der Amazonasprovinzen Sucumbíos, Napo und Pastaza.
Ein mittleres Risiko besteht im Westen der Provinzen Loja, Los Ríos und Cotopaxi sowie im
westlichen Tiefland von Sucumbíos, Napo, Pastaza und Morona Santiago.
Kein oder nur ein geringes Risiko besteht in den übrigen Landesteilen, Städten und auf den
Galapagos-Inseln.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die
Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von
Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden
Arzt notwendig.
Je nach Reiseprofil kann neben der Expositionsprophylaxe durch Kleidung, Mückenschutz und
Moskitonetz auch eine Chemoprophylaxe sinnvoll sein. Die Auswahl des verschreibungspflichtigen
Medikaments sollte ein Tropen- oder Reisemediziner vornehmen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht
grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Höhenkrankheit
Aufgrund der Höhenlage Quitos (2.800 m ü. M.) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen
der Höhenkrankheit kommen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist, soweit es sich um die größeren Städte handelt, mit der in
Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und/ oder
hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine
zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage einer individuellen
Reiseapotheke ist Beratung durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner sinnvoll.
Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T. erheblich höher als in
Deutschland. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt.
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer
Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der
Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Ecuador durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen
Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe www.dtg.org
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch-
und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Ecuador Auswärtiges Amt Reise Sicherheitshinweise Tsunami-Warnung