Auswärtiges Amt: Stand 11.03.2011
Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise - Tsunami-Warnung

Land: Russland

Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 11.03.2011
(Unverändert gültig seit 11.03.2011)

Aktueller Hinweis: Tsunami-Warnung!

Ein schweres Seebeben hat am 11. März gegen 6.45 MEZ im Nordosten Japans hat einen Tsunami ausgelöst. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.
Das Auswärtige Amt bittet um Beachtung der Gefahr von Nachbeben und der breit im Pazifikraum gegebenen Tsunami-Warnungen.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisebeschränkungen

Reisen in den Nordkaukasus: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten.
In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen, Entführungsfällen und Gewaltkriminalität ein hohes Sicherheitsrisiko. Ausländer sind in besonderem Maße gefährdet.
Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der Botschaft Moskau rechnen. Kurzfristig
verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.
Die Grenzübergänge nach Aserbaidschan (Samur) und Georgien (einschließlich Süd-Ossetien und
Abchasien) sind für Ausländer ohne Sondergenehmigung nicht passierbar.
Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien beachten Sie bitte die Reise- und
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Georgien

Terrorismus / Kriminalität
Wie verschiedene Anschläge gezeigt haben, kann es in Russland auch außerhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen. Ein Terroranschlag auf dem Moskauer Flughafen Domodedowo forderte am 24. Januar 2011 Dutzende Menschenleben, über 100 wurden verletzt. Am 29. März 2010 ereigneten sich in der Moskauer Metro zwei Sprengstoffexplosionen, dabei wurden Dutzende Menschen getötet.
Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere beim Besuch von nicht besonders polizeilich geschützten Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.
In St. Petersburg ist – wie in anderen russischen Großstädten auch – vermehrt mit
Straßenkriminalität zu rechnen, insbesondere in der Nähe touristischer Attraktionen sowie in den Metrostationen der Innenstadt. Erhöhte Vorsicht ist vor allem im Bereich des Newskiy Prospekt (zentrale Einkaufsstraße) geboten.

Allgemeine Reiseinformationen

Hinweise für Pkw-Reisende
Seit dem 1. Januar 2009 wird die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt.

Geschäftsreisende
und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche
Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die
Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.
Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen, da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind. Bei Pkw-Reisen in die Russische Föderation wird daher bis auf Weiteres der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen können.
Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation befinden, können mit einem ausländischen internationalen oder nationalen Führerschein fahren. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.
Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.
Ein ausländischer Führerschein verliert 60 Tage nach Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für die Russische Föderation seine Gültigkeit. Es empfiehlt sich daher, möglichst umgehend eine
Umschreibung des ausländischen in einen russischen Führerschein zu beantragen. Die Umschreibung erfolgt nach Ablegung einer theoretischen Prüfung.

Reisen über Land
Es gibt in der Russischen Föderation eine Vielzahl von Gemeinden und Gebieten, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation (z.B. zur Jagd, zum Angeln im
grenznahen Bereichen oder bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern) und in den Nordkaukasus zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen. Deutsche Staatsangehörige sollten
sich deshalb bei Reisen in entlegene Gebiete vor Reisebeginn bei ihren Einladern ( z.B. Reisebüros) erkundigen, ob Sonderregelungen im Reisegebiet bestehen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Mit folgenden Reisedokumenten ist eine Einreise in die Russische Föderation möglich:

Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen
-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus

Reisepass
Ja (für Kinder ab 12 Jahre)– Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Nur Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben


Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Ja, für Kinder ab 10 Jahren ist ein Foto vorgeschrieben

Weitere Anmerkungen
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den
russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten

Versicherungsunternehmen
erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Näheres
entnehmen Sie bitte der Homepage der Russischen Botschaft in Berlin www.russische-botschaft.de

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden.
Die Russische Föderation hat zum 1. November 2010 ihre Einreisebestimmungen dahingehend geändert, dass nunmehr mehr Unterlagen für den Visumantrag erforderlich sind als bisher.
Bis auf Weiteres werden seit dem 1. November neben den bislang bereits geforderten Unterlagen folgende zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung eines Visums für die Einreise in die Russische Föderation verlangt. Siehe auch www.russisches-konsulat.de/visa.htmFür die Beantragung
von Visa für touristische Zwecke oder Besuchsreisen:
Kontoauszug oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie), Nachweis von Wohneigentum usw.).Für die Beantragung
von Visa für Geschäftsreisen:
Bei selbständig Erwerbstätigen: Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma.
Bei Angestellten oder Arbeitern: Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf
firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72
Stunden visafrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und
Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.

Ausreise
Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur im Ausnahmefall möglich (z.B. bei Passverlust). Im Falle eines Passverlustes innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums
während der Reise muss bei der Ausreise ein von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestelltes Reisedokument (Reiseausweis zur
Rückkehr nach Deutschland, Pass) und das Protokoll der zuständigen russischen Polizeidienststelle
(Miliz) vorgelegt werden.
Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss außerdem (in der Regel unter Beteiligung der
„einladenden Organisation“) ein Ausreisevisum bei der zuständigen russischen Innenbehörde (FMS) am
Aufenthaltsort beantragt werden.
Migrationskarte / Registrierung
Es besteht eine Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Registrierung muss innerhalb von drei
Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) über den Einlader/ Gastgeber (z.B. den
russischen Partner des deutschen Reisebüros) erfolgen, der das Visum beschafft hat (unter
„einladende Organisation“ im Visum aufgeführt). Der Einlader/Gastgeber darf durch Bürger der
Russischen Föderation, Ausländer oder Staatenlosen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen
Föderation haben, sowie durch juristische Personen und ihre Tochterunternehmen mit Sitz am Ort, an
dem der Ausländer aktuell wohnhaft ist oder arbeitet, vertreten werden. Dem Einlader/Gastgeber ist
es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte
Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen.
Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer
vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von drei Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt
Fotokopien des Reisepasses und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des FMS oder
übersendet es per Post. Für die Registrierung wird vom Staat keine Gebühr erhoben. Lässt sich der
Ausländer in einem Hotel, Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung nieder, gilt die
Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Registrierung zuständig.
Eventueller Verwaltungsaufwand darf dem Ausländer nicht in Rechnung gestellt werden.
Möglich ist seit dem 15.01.2007 eine Registrierung per Post. Dem zweifach auszufüllenden An- /
Abmeldeformular sollten zusätzlich eine Kopie der abgestempelten Migrationskarte, eine
Reisepasskopie (Personaldatenseite), eine Kopie des Visums und eine Kopie der Passseite mit dem
Einreisestempel beigefügt werden. Der untere Abschnitt des Formulars wird gestempelt und verbleibt
als Nachweis der Registrierung beim Antragsteller, er muss ihn stets mit sich führen. Die
Post-Filialen berechnen für die Entgegennahme des Anmeldungsformulars eine Gebühr von (zurzeit) 180
Rubel. Sämtliche Portogebühren (Einschreibebrief) gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Risiko
für Verlust / nicht rechtzeitige Absendung / verspäteten Eingang der Dokumente bei der zuständigen
russischen Behörde liegt allein beim Antragsteller. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren
möglicherweise nicht in jeder Postfiliale angeboten wird.
Für den Fall, dass der Ausländer nachweisbare entschuldigende Gründe vorweisen kann, die den
Einlader/Gastgeber an der Übermittlung des Anmeldungsformulars hindern, darf er seine Ankunft auch
persönlich im zuständigen Büro des FMS melden.
Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen
zwischen RUB 2.000,00 und RUB 5.000,00 – verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und
Abmeldeformalitäten durchführt. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für
bis zu fünf Jahren für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher
dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum
angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die
Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.
Zwecks Nachweis, dass der Ausländer die Regeln für die Registrierung befolgt hat, ist es –
insbesondere für den Fall, dass der Ausländer seine Dokumente verliert – ratsam, Reisepass samt
Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher
aufzubewahren.
Sofern vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige
Reise/Ausflug geplant ist, muss eine entsprechende Abmeldung bei der Registrierungsstelle erfolgen.
Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als drei Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei
Abreise die entsprechende Abmeldung.
In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in
regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht abschließend veröffentlicht sind. Die
zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen muss (z.B. Hotel oder die zuständige
Innenbehörde, z.B. FMS), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das
Auswärtige Amt hiervon vorab unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Kraftfahrzeuge
Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz
gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt, als in der Gültigkeit angegeben, geplant ist, so muss
die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen
Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr
grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche
Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt)
nach sich ziehen.
Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen
Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000,- USD
bei der Einreise deklariert werden (lückenloses Ausfüllen des Zoll-Anmeldeformulars, Benutzung des
roten Zollkorridors, Siegelung des Formulars durch den Zoll). Bei der Einfuhr von geringeren
Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Bei der Ausreise können Devisen im
Wert von bis zu 3.000,- USD frei ausgeführt werden. Liegt der auszuführende Betrag zwischen 3.000,-
und 10.000,- USD, reicht eine einfache Deklarierung beim Zoll aus (Benutzung des roten
Zollkorridors). Lediglich bei Beträgen über 10.000,- USD ist zusätzlich zur Deklarierung entweder
die vorherige Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zolldeklaration oder
Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen. Devisenschmuggel (nicht deklarierte Ausfuhr von
Devisen) bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe
zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.
Es wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mitzunehmen und nach und nach
kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen) zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken oder
Wechselstuben getauscht werden.
Die Bargeldbeschaffung mit Kreditkarten (VISA, EURO, MASTER), Reiseschecks (American Express, VISA,
EURO, MASTER) und durch Überweisungen sowie Bargeldtransfers (MoneyGram, Western Union) ist
problemlos möglich. Die Beträge werden in zahlreichen Bankfilialen auch in Devisen (USD oder Euro)
ausgezahlt. In Moskau existieren ausreichend Geldautomaten, an denen Bargeld in Landeswährung
abgehoben werden kann. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von EC-Karten und
Kreditkarten gekommen: mehrere russische Geldautomaten wurden derart manipuliert, dass bei der
Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert" und dann unberechtigt
Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz
der Karte am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und
am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete Eingabe der Geheimnummer geachtet werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese
bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist
grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen
Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen
sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten
Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten
erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen
zur Folge haben.
Bei einigen technischen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten,
da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich
nicht fotografiert werden.
Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen (auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana) kann
langjährige Haftstrafen zur Folge haben.
Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer: Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad)
ist die„grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine
markiert. Wer die Grenze von Polen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit
der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Gleiches gilt
für die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. 4 km langen Grenze gibt es nach
wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, und Hepatitis A, bei
Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, FSME.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV/ AIDS
2007 wurden von den lokalen Behörden 314.000 Fälle von HIV/AIDS-Infizierten für die Russische
Föderation gemeldet.
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und
Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen,
insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Die lokalen Behörden verlangen gelegentlich von
Ausländern einen HIV-Test (in Regel nur bei Aufenthaltsdauer über drei Monaten).
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten
Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs
trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).
Weitere Infektionskrankheiten
Die Russische Föderation ist Risikogebiet für die durch Zecken übertragende
Frühjahr-Sommermeningoenzephalitis (FSME / RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME- Impfstoff
schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante.
Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. In jüngster Zeit ist es in der
Umgebung von Moskau zu mehreren menschlichen Tollwutfällen durch Tierbisse (hauptsächlich durch
Füchse) gekommen. Eine Tollwutimpfung wird empfohlen.
Radioaktive Risiken
Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tschelabinsk (Atomanlage Majak) noch 2007
zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Waldfrüchte, Pilze und Beeren könnten
radioaktiv belastet sein, von dem Verzehr dieser meist lokal angebotenen Lebensmittel wird dringend
abgeraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte ist mit der medizinischen
Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. In aller Regel sind in medizinischen
Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und
einigen anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der
Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht
werden.
Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die
staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard.
Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 gerufen werden.
In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die
Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem
wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder
per Kreditkarte) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit
sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte
oder Blitzüberweisung) treffen. In der Vergangenheit sind für größere Eingriffe bis zu 4.000 €
Vorleistung verlangt worden. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher
Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden.
Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine
Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung
Kontakt aufgenommen werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht
notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken
in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtig
Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings
vor.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Flugrettungsversicherung (z.B. bei der Deutschen
Rettungsflugwacht) wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Russische Föderation durch eine medizinische
Beratungsstelle/einen /Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Russische Föderation Reise Sicherheitshinweise Tsunami-Warnung