Auswärtiges Amt: Stand 11.03.2011
Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise - Tsunami-Warnung

Land: Guatemala

Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 11.03.2011
(Unverändert gültig seit 11.03.2011)

Aktueller Hinweis: Tsunami-Warnung!

Ein schweres Seebeben hat am 11. März gegen 6.45 MEZ im Nordosten Japans hat einen Tsunami ausgelöst. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.
Das Auswärtige Amt bittet um Beachtung der Gefahr von Nachbeben und der breit im Pazifikraum gegebenen Tsunami-Warnungen.


Aktuelle Hinweise
In vielen Landesteilen besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko, vor allem in der Hauptstadt Guatemalas. Hier ist u.a. die Zone 10 (wichtigste Ausgeh- und Geschäftszone) von bewaffneten Überfällen betroffen. Zudem ist Guatemala zunehmend Schauplatz von gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Drogenkartellen, bei denen es immer wieder auch zivile Opfer gibt.
In der Hauptstadt und in Antigua wurden in letzter Zeit vermehrt Kredit- und EC-Karten bei der Benutzung an Geldautomaten heimlich kopiert und damit illegale Abhebungen von den Konten der Besitzer vorgenommen.
Es wird dringend davon abgeraten, in der Hauptstadt öffentliche Busse zu benutzen, auf die immer wieder Anschläge verübt werden. Dutzende von Busfahrern, aber auch Passagiere, haben im vergangenen Jahr dabei ihr Leben verloren. Am 3. Januar 2011 wurde auf einen Bus in der Hauptstadt ein Bombenanschlag verübt.

Weitere Hinweise
Die allgemeine Sicherheitslage im gesamten Land ist schlecht. Bei allen Reisen innerhalb Guatemalas ist daher besondere Vorsicht angeraten (nächtliche Reisen vermeiden, nicht alleine reisen, abgelegene Strecken meiden, Vorsicht bei Geldautomaten, beim Tanken und beim Verlassen von Supermärkten, Banken und Einkaufszentren ). Inzwischen kommt es auch in den bisher als sicher geltenden Einkaufszentren zu gewalttätigen Übergriffen.
Überall im Land muss jederzeit mit unerwarteten gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden.
Dabei spielen Kämpfe zwischen Drogenkartellen und Jugendbanden eine besondere Rolle. Von der Drogenkriminalität besonders betroffen sind das Grenzgebiet zu Mexiko, aber auch die Departments Alta Verapaz (Cobán), San Marcos, Huehuetenango, Quiché, Izabal, Jutiapa, Zacapa, Escuintla, Petén sowie die Hauptstadt.
Informieren Sie sich jeweils lokal, ob es in der Gegend Orte gibt, die nicht aufgesucht werden sollten.
Die Vulkane Acatenango und Tajamulco waren in den jüngsten Vergangenheit Schauplätze krimineller Übergriffe auf Touristengruppen. Der Pacaya ist von Inguat wieder zum Besteigen mit lokalen Führern
frei gegeben.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Guatemala hat eine der höchsten Kriminalitätsraten in Lateinamerika. Vor allem im Stadtgebiet von Guatemala-Stadt, aber auch im Landesinneren, kommt es täglich zu bewaffneten Überfällen, deren Opfer häufig auch Touristen sind. Die Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt ist sehr niedrig.
Das gesamte Grenzgebiet Guatemala-Mexiko ist Einflussgebiet der organisierten Kriminalität. Die Grenzstadt nach Mexiko, Tecún Umán, gilt als Kriminellen-Hochburg.
Waffen sind weit verbreitet. Grundsätzlich muss von der Bereitschaft zum Waffeneinsatz ohne irgendeine Warnung ausgegangen werden. Der Täter sollte daher nicht durch Widerstand
herausgefordert werden. Es ist allemal sinnvoller, die geforderten Gegenstände (Wertsachen, Gepäck, Pkw etc.) widerstandslos herauszugeben und sich ruhig zu verhalten. Ratsam ist es auch, stets einen kleineren Geldbetrag mit sich zu führen. Gelegentlich werden Straftaten auch durch uniformierte
Sicherheitskräfte bzw. Personen in Uniform begangen. Überfälle werden außer auf Einzelpersonen und öffentliche Busse auch auf die vielfach angebotenen privaten Shuttle-Transporte zwischen den touristischen Zentren verübt.
In Bars und Discotheken kommt es gelegentlich zur Anwendung von K.O.-Tropfen in offenen Getränken, um die handlungsunfähige Person anschließend auszurauben.
Frauen sind stärker gefährdet, besonders wenn sie alleine reisen.
Es wird empfohlen, Reisedokumente (Pässe, Flugtickets u.ä.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren und Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass, Tickets etc.) zu fertigen, um sich ggfs. ausweisen zu können.
Die Deutsche Botschaft empfiehlt dringend, vor der Einreise bzw. unmittelbar danach Kopien der Reisedokumente (Pass, Flugschein, Reisekrankenversicherung ) und Kontaktdaten von Familie oder Freunden in Deutschland an die Deutsche Botschaft (Fax: 00502 – 23652270, E-Mail :
info@guat.auswaertiges-amt.de ) zu senden.
Guatemala-Stadt
Die Mehrzahl der Überfälle auf Einzelpersonen findet in den Zonen 1, 4, 5, 9, 10, 18 und auf den
verschiedenen Busbahnhöfen statt. Es wird geraten, die Zone 1 vor Einbruch der Dunkelheit zu verlassen. Überfälle sollten nicht durch das Tragen von wertvollen Gegenständen wie Schmuck, teuren
Sonnenbrillen, Fotoapparaten u.ä. herausgefordert werden. Halsketten, Ohrringe und Uhren werden häufig ohne Rücksicht auf mögliche Verletzungen der Bestohlenen entrissen. Davor schützt erfahrungsgemäß auch das Tragen billigen Modeschmucks nicht. Auf der Straße und im Auto sollte nicht telefoniert werden. Mit Taschen- und Trickdieben muss überall gerechnet werden. Auch der bewaffnete Raub von Fahrzeugen ("Carnapping") ist an der Tagesordnung.
Von Fahrten in Elendsviertel wird dringend abgeraten.
Auch die insbesondere von Guatemalteken der Oberschicht und Ausländern bewohnten Stadtviertel der Zonen 10, 13, 14, 15 und 16 sind nicht mehr sicher. Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie sich möglichst nicht allein auf die Straße begeben.
In den Zonen 9, 10 und 14 werden Geschäftsreisende und Touristen oft unmittelbar nach Verlassen der
Hotels oder auch Bürogebäude überfallen. Mehrere Banden haben sich u.a. auf den Raub von Laptops
und Mobiltelefonen spezialisiert. Insbesondere bei Bankgeschäften ist besondere Vorsicht angezeigt,
ebenso beim Abheben von Geld an Bankautomaten. Im Übrigen ist es wiederholt zu Betrugsfällen durch
Datenmissbrauch gekommen.
In der Zone 10 ("Zona Viva“) kommt es besonders abends des Öfteren zu Schießereien.
Von der Benutzung von Stadtbussen (rot) und den Bussen "Transurbano"- außer Transmetro (grün) -
wird dringend abgeraten.
Sonstige touristische Zentren
Antigua
Auch in der Umgebung von Antigua und in Antigua selbst ist es immer wieder zu Überfällen und in
letzter Zeit auch wieder vermehrt zu sexuellen Straftaten gekommen. In den Abendstunden sollten Sie
in Antigua nicht allein auf die Straße gehen. Im Übrigen werden oft Rucksäcke von Touristen mit
Hilfe von Ablenkungsmanövern gestohlen. Taschen oder Rucksäcke sollten deshalb niemals neben den
Stühlen in Cafés etc. abgestellt werden. Trotz Polizeipräsenz am Aussichtspunkt „Cerro de la Cruz“
kommt es dort immer wieder zu Übergriffen auf Touristen.
Tikal
Die Maya-Ruinen von Tikal werden durch die Touristenpolizei (Politur) gesichert, die auf den
Hauptwegen patrouilliert. Trotzdem kommt es auch dort gelegentlich zu Überfällen. Für alle
Ruinenstätten des Petén gilt, dass sie nur im Rahmen eines organisierten Ausflugs besichtigt werden
sollten, die von einer Reihe von Reisebüros in der Hauptstadt und in Flores angeboten werden. Vor
den sog. „sunrise- tours“ wird dringend abgeraten, da in den frühen Morgenstunden noch keine
Polizeipräsenz im Park von Tikal gesichert ist. Gleiches gilt für die Ruinen in Sayaxché im Dept.
Petén. Es wird geraten, nach Flores per Flugzeug anzureisen. In Flores kam es in der Vergangenheit
zu Entführungen und Vergewaltigungen auch von Touristen.
Department Sololá
Fahrten insbesondere auf Seitenstraßen im Dept. Sololá und der CA-1 sind wegen sich häufender
Überfälle gefährlich. Insbesondere die alte Strecke über Patzun sollte gemieden werden. Hier
operiert eine Bande insbesondere an den Wochenenden. Autos, Busse etc. werden durch die Bande
„gestaut“ und systematisch ausgeraubt. Im Departement Sololá kommt es vermehrt zu Fällen von
Lynchjustiz.
Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See)
Auch die Stadtzentren von Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See) sollten in den Abendstunden
nicht allein aufgesucht werden. Vorsicht geboten ist bei Wanderungen um den Atitlánsee.
Insbesondere zwischen den Orten San Pablo la Laguna und San Marcos la Laguna sowie zwischen San
Pedro la Laguna und Santiago de Atitlan kommt es immer wieder zu Überfällen auf Touristen.
IzabalAm Rio Dulce im Departement Izabal kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Segel- und
Motoryachten. Es wird empfohlen, den Fluss nur tagsüber zu befahren und abends nicht allein zu
ankern, sondern an einer der mehreren hoteleigenen Molen.
Reisen über Land
Das wichtigste Verkehrsmittel in Guatemala ist der Autobus. Überlandbusse sind vermehrt das Ziel
bewaffneter Banden geworden. Sie sollten während der Reise in Überlandbussen und in den
Busbahnhöfen ständig auf Ihr Gepäck achten (möglichst nicht aufs Dach des Busses verladen lassen )
und das Handgepäck niemals aus den Augen lassen. Die öffentlichen Busse sind zumeist in schlechtem
technischem Zustand, so dass beträchtliche Unfallgefahr besteht. Zu den wichtigsten
Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und
Kleinbusse im Rahmen der von Reisebüros organisierten Touren, aber auch auf diese Busse werden
vermehrt gezielte Überfälle verübt. Reisen sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken. Im
Landesinneren sind Nebenstraßen sowie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit zu vermeiden.
Gruppenreisende können und sollten vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde
INGUAT-Assistur (Tel. 00502-2421 2810 oder 15 50) ihre Reiseroute abklären und
Sicherheitsbegleitung gegen Übernahme der Unkosten anfordern.
Sonstige Hinweise
Innenpolitische Unruhen sind nicht auszuschließen. Ohne oder mit geringer zeitlicher Vorwarnung
können an neuralgischen Punkten landesweit Blockaden errichtet werden.
Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der einheimischen Bevölkerung (Mayas) besonders in ländlichen
Gebieten, aber auch in Touristenzentren, sollte man sich der Zustimmung der abzubildenden Personen
versichern. In Fällen, in denen die Fotografie aus religiösen oder anderen Gründen abgelehnt wird,
sollte der Wunsch respektiert werden.
Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu
Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die Bevölkerung Lynchjustiz anwendet.
Naturkatastrophen
Vulkane sollten nur mit landeskundiger Begleitung und/oder in Gruppen bestiegen werden. Bei der
guatemaltekischen Tourismusbehörde INGUAT (Tel.: 00502 – 2421 2810) kann hierfür Polizeischutz
angefordert werden.
Guatemala liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone (Wirbelsturmsaison ca. Juni bis
November).
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Gängige Zahlungsmittel in Guatemala: Quetzales, US-Dollar, Traveller-Schecks, Kreditkarten (Visa,
American Express, Mastercard). Bargeld kann mit einer ec-Karte (Maestro, Cirrus) nur an wenigen
bestimmten Geldautomaten abgehoben werden. Die Gefahr von Datenmissbrauch ist dabei hoch.
Mietwagen
Reisen mit Mietwagen erfordern besondere Vorsicht: Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und
Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige durchweg schwierig. Wie in allen
Ländern gilt es, sich die Klauseln des Vertrags genauestens erläutern zu lassen, besonders im
Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de
uso“ (Nutzungsausfall). Im Schadensfalle wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit
berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt!
Taxis
Lizenzierte Taxis erkennt man an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer
Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist. Taxis ohne Lizenz sollten Sie meiden! In der
Hauptstadt sollten nach Möglichkeit die gelben "Funktaxis" (Taxi Amarillo), die nur über Telefon
angefordert werden können, genutzt werden.
Unterkunft
In den Zonen 1 und 13 (Nähe Flughafen) gibt es eine Reihe von billigen und auch in verschiedenen
Reiseführern empfohlenen Hotels und Pensionen, die besonders von Rucksackreisenden bevorzugt
werden. In vielen der Hotels der Zone 1 und in deren unmittelbarer Umgebung kommt es des Öfteren zu
Diebstählen und Überfällen. Es wird empfohlen, nur Hotels mit einem gewissen Mindeststandard zu
wählen. Hinterlassen Sie im Hotel eine Nachricht, wohin Sie unterwegs sind und wann Sie ungefähr
zurückkehren wollen.
Verhalten bei Unfällen
Nach Unfällen muss sich der Reisende darauf einstellen, dass Schadensersatz von
Bustransportunternehmen und Inlandsfluggesellschaften nicht zu erhalten ist. Eigene Vorsorge ist
daher besonders wichtig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der sog. "CA-4"-
Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu insgesamt 90 Tagen möglich. Die
Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten,
dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei
der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich/ Bedingungen

Reisepass
Ja, gültig

Vorläufiger Reisepass
Ja, gültig

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen
-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja, gültig

Reisepass
Ja, gültig

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
Ja, nur mit Lichtbild

Weitere Anmerkungen
Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der
Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit
sich führen.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen sollten Sie bitte direkt bei
der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Reisen über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das
Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können
Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Sollten Sie im Besitz eines Vorläufigen Reisepasses sein, benötigen Sie für die Einreise in die USA
oder auch für den Transitaufenthalt ein US- amerikanisches Visum.
Besondere Zollvorschriften
Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, müssen alle mitgeführten
Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) am
Flughafen deklariert werden (zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese
bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die gualtematekische Drogengesetzgebung ("Ley Antidrogas") sieht harte Strafen für Besitz, Konsum
und Handel von Drogen vor.
Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze
zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für einen Kurzaufenthalt empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie.
Bei einem Langzeitaufenthalt könnten Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut
angebracht sein.
Malaria/ Denguefieber
In den ländlichen Gebieten Guatemalas gibt es ein mittleres Malariarisiko. Auch das durch Insekten
übertragenen Denguefieber tritt verstärkt auf. Aus diesem Grunde sollte man sich gegen
Insektenstiche durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln (z.B. Autan,
NoBite) schützen.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone,
Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie
Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme
einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Hygiene
Auf folgende hygienische Maßnahmen wird besonders hingewiesen:als Trinkwasser nur absolut sauberes
Wasser (agua pura) verwenden, Leitungswasser nur abgekocht,gekochte und gut durchgegarte Speisen
sind unbedenklich, rohe Salate sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischen Standard verzehrt
werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Guatemala Reise Sicherheitshinweise Auswärtiges Amt Stand Tsunami-Warnung 11.03.2011 erdbeben japan nordküste tsunami Guatemala-Stadt