Auswärtiges Amt: Stand 18.01.2011
Australien: Reise- und Sicherheitshinweise

Land: Australien

Australien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 18.01.2011
(Unverändert gültig seit 18.01.2011)

Aktueller Hinweis
Weite Teile des australischen Bundesstaates Queensland (QLD) waren in den letzten Wochen von schweren Regenfällen und Überschwemmungen betroffen, ebenso der nördliche Teil des Bundesstaates New South Wales (NSW). In QLD und NSW entspannt sich die Lage zusehends, die Aufräumarbeiten sind in vollem Gange. Aufgrund der großen Zahl beschädigter Häuser und großflächig in Mitleidenschaft gezogener Infrastruktur ist mit langwierigen Wiederaufbauarbeiten zu rechnen. Einzelne Straßen und Bahnstrecken sind noch gesperrt. In den bei Touristen beliebten Küstenorten und den vorgelagerten Inseln gibt es keine Einschränkungen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr gibt es nur noch
wenige Einschränkungen.
Nach schweren Regenfällen ist nun jeweils der Nordwesten der Bundesstaaten Victoria (VIC) und Tasmanien (TAS) von Überschwemmungen betroffen. Zahlreiche Straßen und Bahnstrecken sind gesperrt, mehrere Tausend Menschen wurden evakuiert. Es wird empfohlen, die vom Hochwasser betroffenen Gebiete zu meiden.
Es wird dringend geraten, den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Hinweise zu Straßensperrungen. Die meisten Opfer sind durch Nichtbeachtung der entsprechenden
Hinweise zu beklagen. Besondere Vorsicht ist geboten in der Nähe von Bächen, Flüssen und
Regenwasser-Abflusskanälen. In Notfällen kann der State Emergency Service (SES) um Hilfe gebeten werden: 132 500.Wildtiere, wie zum Beispiel giftige Schlangen, suchen oft in oder in der Nähe von Häusern Zuflucht. Insbesondere bei Schlangenbissen sollte unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
genommen werden. Notrufnummer: 000.Von den Überschwemmungen betroffene Deutsche, die ihre Visa für Australien nicht rechtzeitig verlängern konnten oder können, werden gebeten, sich mit dem Department of Immigration and Citizenship (DIAC) in Verbindung zu setzen: 131 881.

Auf folgenden Websites können Reisende aktuelle Informationen und Hinweise zur Situation in den betroffenen Gebieten erhalten:
Landesregierung QLD: www.qld.gov.au/floods
Tourismusverband QLD: www.tq.com.au
Landesregierung VIC: www.vic.gov.au/news-detail/victorian-floods.html
Australisches Wetterbüro: www.bom.gov.au


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Die australische Regierung geht davon aus, dass Australien ein potentielles Ziel von
terroristischen Anschlägen ist. Die australische Regierung hat die Bevölkerung daher zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität
Hinsichtlich der allgemeinen Kriminalitätsbelastung ist Australien grundsätzlich ein sicheres Reiseland. Allerdings kommt es auch hier zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an für
Touristen attraktiven Plätzen. Handtaschen, Rucksäcke oder dergleichen sollten nicht
unbeaufsichtigt, Wertgegenstände nicht im Auto zurück gelassen werden.

Rucksacktouristen sollten sich besonders in Sammelunterkünften der Diebstahlsgefahr bewusst sein.

Buschbrände
In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. Bei trocken-heißer Witterung in Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen.
Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht jedoch nicht, solange sie den Sicherheitshinweisen von Polizei und Feuerwehren Folge leisten. Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben.

Tockenheit
In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Zwar sind für Reisende in der Regel keine drastischen Auswirkungen zu erwarten, dennoch sollte überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umgegangen werden.

Reisen ins Outback
Es wird dringend empfohlen, ausreichend Trinkwasser mitzunehmen, um Dehydrierung vorzubeugen. Es
wird geraten, ein Satellitentelefon mitzunehmen bzw. beim Tourveranstalter nachzufragen, ob ein
Satellitentelefon für Notfälle verfügbar ist. Außerhalb der Ballungsräume sind Probleme bei der
Mobilfunknutzung zu erwarten, und medizinische Versorgung ist unter Umständen erst nach mehreren
Stunden verfügbar.
Erreichbarkeit
Die insgesamt sehr dünne Besiedelung Australiens bringt es mit sich, dass das Mobilfunknetz nur
wenig ausgebaut ist. Die in Australien vielfach vorherrschende Hügellandschaft schränkt die
Reichweite des Mobilfunknetzes zusätzlich ein. Außerhalb größerer Städte bzw. abseits der wichtigen
Verkehrsachsen ist daher davon auszugehen, dass es keinen oder nur sporadischen Mobilfunkempfang
gibt. Dies gilt auch für Buschwanderungen in Nationalparks und auch in der unmittelbaren Nähe
größerer Städte oder Ballungsräume.
Reisende in Australien und deren Angehörige sollten sich bewusst sein, dass sie aus diesen Gründen
u.U. längere Zeit nicht auf dem Handy erreichbar sein können. Um unnötige Besorgnis bei Angehörigen
und daraus resultierende Suchaktionen von vornherein zu vermeiden, wird Reisenden geraten, ihren
Kontaktpersonen in Deutschland die Reisepläne vorab - und ggf. auch regelmäßig während der Reise -
mitzuteilen und auf die möglicherweise schwierige Erreichbarkeit hinzuweisen.
Reisen über Land/ Verkehr
In Australien herrscht Linksverkehr. Autofahrer sollten sich sorgfältig über die australischen
Verkehrsregeln informieren. Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und
100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet. Für
vorübergehende Aufenthalte in Australien (z.B. Touristen, Studenten etc.) gilt der deutsche
Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten (!)
englischen Übersetzung. Führerscheinübersetzungen sind gegen Gebühr bei den deutschen
Auslandsvertretungen erhältlich. Die Adressen finden Sie in der Navigation links unter "deutsche
Vertretungen". Bei dauerhaftem Aufenthalt in Australien muss grundsätzlich ein australischer
Führerschein erworben werden. Weitere Informationen hierzu erteilen ebenfalls die deutschen
Auslandsvertretungen.
Rauchen
Das Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants nicht
gestattet.
Währung
Landeswährung ist der australische Dollar (AUD). 100 AUD entsprechen derzeit etwa 74,92 EUR.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts

Vorläufiger Reisepass
Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen
Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine
Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts

Reisepass
Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)
Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts

Weitere Anmerkungen
Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine
Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei
der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen - ebenso wie die Staatsangehörigen aller anderen Staaten - für
die Einreise nach Australien ein Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für
Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern gilt seit Ende
Oktober 2008 ein neues Online-Verfahren ("eVisitor"), das das bisherige ETA-Verfahren ersetzt.
Unter www.immi.gov.au müssen in einem elektronischen Formular die Passdaten für alle mitreisenden
Personen, auch für Kinder, und eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Reisenden werden dann per
E-Mail benachrichtigt, ob sie als eVisitors einreisen dürfen. In den meisten Fällen erfolgt die
Nachricht innerhalb von Minuten. Das eVisitor-Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen
Stellen elektronisch gespeichert und tritt an die Stelle eines vor der Reise einzuholenden
Visumaufklebers oder Stempels im Pass. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt zu einem
Aufenthalt von maximal 3 Monaten in Australien. Es wird von australischer Seite kostenlos erteilt,
bei Beantragung über ein Reisebüro wird von diesem jedoch evtl. eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung
gestellt.

Besondere Zollvorschriften
Für bestimmte, nach Australien eingeführte Waren ist eine Einfuhr- und Verkaufssteuer zu
entrichten.
Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und verkaufssteuerfrei im Reiseverkehr nach Australien
einzuführen:900,-- AUS-Dollar an Waren, ausschließlich Alkohol und Tabakwaren (450,-- AUS-Dollar
für Reisende unter 18 Jahren); Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck etc.
werden hierauf angerechnet2.250 ml Alkohol (einschließlich Wein und Bier oder Spirituosen) für
Reisende ab 18 Jahren250 Zigaretten oder 250 g Zigarren oder Tabakwaren, für Reisende ab 18 Jahren;
eine geöffnete Packung mit 25 Zigaretten oder weniger ist zusätzlich erlaubt.
Familien (mit Kindern unter 18 Jahren), die gemeinsam reisen, können das erlaubte Kontingent
zusammenlegen. Waren, die im Ausland oder vor der Abreise in Australien zoll- oder
verkaufssteuerfrei (duty free/sales tax free) gekauft wurden, werden mitangerechnet, wenn der
Zollfreibetrag errechnet wird.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese
bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der
Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle
Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming
Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten
Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände,
die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt
werden. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus
angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren
ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches
gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und
Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor Erwerb und Ausfuhr entsprechend
sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren.
Medizinische Hinweise
Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss, unter Umständen auch
in Notfällen, mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Medikamente, die aus Deutschland
mitgebracht werden, müssen bei der Ankunft deklariert werden. Über sonstige medizinische
Vorbeugemaßnahmen, Verhaltensregeln, ansteckende Krankheiten und anderes sollten Reisende sich
rechtzeitig vor Reiseantritt bei einem Arzt Ihres Vertrauens informieren.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben
Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen
Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit
und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über
die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem
Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Auswärtiges Amt Australien Reise Sicherheitshinweise Queensland Regenfällen Überschwemmungen New South Wales Aufräumarbeiten Wiederaufbauarbeiten Victoria Schlangenbissen Landesspezifische Terrorismus Outback