Reise- und Sicherheitshinweise
Korea (Republik Korea, Südkorea): Stand 23.11.2010

Land: Korea (Republik Korea, Südkorea)

1. Korea (Republik Korea, Südkorea):
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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1. Korea (Republik Korea, Südkorea):
Stand 23.11.2010
(Unverändert gültig seit: 23.11.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Republik Korea gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Teilung
der koreanischen Halbinsel und die politischen Beziehungen zwischen der
Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea
(Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende in Südkorea bisher nicht
beeinträchtigt. Diese Einschätzung gilt grundsätzlich auch weiterhin nach
den Ereignissen um den Untergang des südkoreanischen Kriegsschiffs
"Cheonan", den Artilleriebeschuss der Insel Yonpyong am 23.11. und den
Äußerungen Nordkoreas zu den gemeinsamen militärischen Übungen der USA und
Südkoreas. Aufgrund der jüngsten Zwischenfälle entlang der Demarkationslinie
(DMZ bzw. NLL) kann eine
Zunahme der Spannungen jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Deutschen Staatsangehörigen, die eine Unterrichtung im Krisenfall wünschen
und die länger als drei Monate in Südkorea bleiben, wird empfohlen, sich bei
der Deutschen Botschaft in Seoul anzumelden und ihre Kontaktadressen zu
hinterlassen: Nähere Informationen sind auf der Website www.seoul.diplo.de
im Bereich „Informationen für deutsche Staatsangehörige“ verfügbar. Dort
besteht ein Link zur „elektronischen Deutschenliste“.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Südkorea belegt den südlichen Teil der koreanischen Halbinsel. Das Land
besteht zu etwa 70% aus Gebirgen und nur die zum Teil sehr dicht bevölkerten
Ebenen entlang der Küste im Süden und Westen können in größerem Maße
landwirtschaftlich genutzt werden.

Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein 4 km breiter
Grenzstreifen, in dessen weiterem Vorfeld beiderseitig umfangreiche
Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert
die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung
an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen
des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur vom
Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar,
gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist
von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten
(VR China, Russland) erfolgen.

Südkorea hat eine Fläche von 99.392 qkm und ist somit etwas größer als ein
Viertel der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwohnerzahl beträgt etwa 48
Millionen. Es liegt in der gemäßigten Klimazone und hat vier ausgeprägte
Jahreszeiten mit kalten, trockenen Wintern und heißen Sommern, in denen
während der Regenzeit im Juli und August etwa die Hälfte der jährlichen
Niederschläge fällt. Frühling und Herbst sind die angenehmsten Jahreszeiten.

Geld / Kreditkarten

Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie
Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen
Kreditkarten sind an den meisten Geldautomaten bei Eingabe der PIN-Nummer
möglich. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit
Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen EC-Karten
ist nur bei sehr wenigen Geldautomaten (diese sind meist mit „Global ATM“
gekennzeichnet) möglich. In der Praxis ist es für Touristen schwierig, einen
Geldautomaten zu finden, der deutsche EC-Karten akzeptiert.

Führen von Pkw

Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 können Geschäftsreisende und Touristen aus
Deutschland, die im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins
sind, in Verbindung mit dem regulären deutschen Führerschein einen Pkw in
Korea fahren und auch anmieten. Für Personen, die sich länger als ein Jahr
in Korea aufhalten möchten, ist jedoch zu beachten, dass der internationale
Führerschein nur zum Fahren innerhalb des ersten Jahres nach der Einreise
berechtigt. Wer sich länger als ein Jahr in Korea aufhält, muss deshalb den
deutschen Führerschein in einen koreanischen Führerschein umschreiben
lassen.

In Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Korea grundsätzlich nicht
gefahren werden. Touristen, die mit einem in Deutschland zugelassenen
Fahrzeug nach Korea einreisen, müssen das Fahrzeug am Eingangshafen stehen
lassen und sich einen Mietwagen nehmen. Der koreanische Zoll hat von dieser
Regelung in den letzten Jahren keine Ausnahme gemacht.

Sprache

Amtssprache ist Koreanisch. Englische Sprachkenntnisse sind für die
einfachste Grundverständigung in den größeren Städten ausreichend. In
ländlichen Regionen sind englische Sprachkenntnisse der Bevölkerung nur
selten anzutreffen.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Deutsche Staatsangehörige können als Touristen und Geschäftsreisende für
Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Wer in Korea arbeiten
oder studieren will, benötigt ein Visum. Der erforderliche Aufenthaltstitel
kann vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der
koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja

Vorläufiger Reisepass

ja

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

keine

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

nur mit Lichtbild

Reisepass

ja

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

nur mit Lichtbild

Weitere Anmerkungen

keine

Ferienarbeitsaufenthalte (Working Holiday)

Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis
zu einem Jahr durch Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um
die Reise zu finanzieren. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt wird ein
sogenanntes Working-Holiday-Visum, benötigt, das vorab bei der zuständigen
koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Die
entsprechende Möglichkeit besteht übrigens auch für junge Koreaner, die nach
Deutschland reisen möchten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig
ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


5. Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.

Devisen (Bargeld) dürfen nur bis zu einer Höhe von US-Dollar 10.000 ein-
bzw. ausgeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim
koreanischen Zoll angemeldet werden.

Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden,
benötigen ein Tiergesundheitszeugnis und einen Nachweis, dass sie vor
mindestens 30 Tagen gegen Tollwut geimpft wurden. Werden diese Nachweise
nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.

Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (BSE, Maul- und Klauenseuche,
Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie
Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst
und Gemüse sowie von Nüssen und Reis.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssen Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.

Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das koreanische Recht
kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht.
Ebenso wenig sieht das koreanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz
geringer Mengen illegaler Drogen vor.


7. Medizinische Hinweise
Für die Einreise nach Korea sind keinerlei Impfungen erforderlich.

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und
Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei
besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz
auch gegen Typhus, evtl. auch gegen Japan-Enzephalitis sehr sinnvoll sein.
Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit
tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen
entschieden werden.

HIV / Aids

ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken
eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und
Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich
wird für längere Aufenthalte ein HIV-Testergebnis verlangt. Vor der Abreise
wird hierzu Rücksprache mit der koreanischen Botschaft empfohlen.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau
aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz,
bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere
Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Weitere Tropen- und
Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher
Gefährdung der Reisenden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist in den großen Städten mit Europa zu
vergleichen, kann aber gelegentlich technisch, apparativ und/ oder
hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete
Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit
gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige
Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle
Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend
geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch
einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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