Reise- und Sicherheitshinweise
Sudan: Stand 19.11.2010

Land: Sudan

1. Sudan:
2. Aktuelle Hinweise
3. Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
4. Landesspezifische Sicherheitshinweise
5. Allgemeine Reiseinformationen
6. Einreisebestimmungen
7. Besondere Zollvorschriften
8. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
9. Medizinische Hinweise
10. Haftungsausschluss

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1. Sudan:
Stand 19.11.2010
(Unverändert gültig seit: 19.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise
Am 15. November 2010 hat in Sudan die Registrierung derjenigen sudanesischen
Staatsbürger begonnen, die zur Abstimmung im für Januar 2011 vorgesehenen
Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan berechtigt sind. Es ist
nicht auszuschließen, dass es im Rahmen dieses Prozesses zeitweise zu
Spannungen und ggf. Störungen der öffentlichen Ordnung kommen kann. Vor
diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt, die Lageentwicklung aufmerksam zu
verfolgen.

Angesichts des ungeklärten Status der Abyei- Region wird aufgrund von
möglichen Spannungen von nicht notwendigen Reisen nach Südkordofan (inkl.
Abyei), Blauer Nil und in den Südsudan abgeraten.

Auch in anderen Landesteilen, einschließlich der Hauptstadt Khartum, könnte
es zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen.

Reisende sollten vor Einreise die aktuellen politischen und
sicherheitsrelevanten Entwicklungen verfolgen.

Von Reisen nach Darfur wird aufgrund militärischer Auseinandersetzungen,
Banditenunwesen und akuter Entführungsgefahr dringend abgeraten.


3. Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern
wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe.
Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit
gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und
Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame
Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie
aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher
Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind
einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das
Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame
Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer
Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für
touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige
verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region,
sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals
mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind
regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das
Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen
Sicherheitshinweise zu beachten.


4. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Der vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag auf den sudanesischen
Staatspräsidenten ausgestellte internationale Haftbefehl hat im Sudan bisher
nicht zu einer Verschlechterung der allgemeinen Sicherheitslage geführt. Es
wird jedoch empfohlen, die weitere Entwicklung ständig zu beobachten.

Es wird dringend abgeraten von Reisen in die Region Darfur sowie in das
nördliche Grenzgebiet nach Ägypten, Libyen und Tschad. Von nicht notwendigen
Reisen in den Ostsudan (Kassala, Sennar, Gedaref), nach Südkordofan (inkl.
Abyei), Blauer Nil und den Südsudan wird abgeraten.

In Nordsudan bleibt die Lage nach den kontroversen Wahlergebnissen gespannt.
Es wird empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden,
Kontakt zur Botschaft zu halten und deren Rat zu befolgen.

Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem
sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu
informieren.

Ausländer benötige für Reisen außerhalb Khartums in der Regel eine
Reisegenehmigung der sudanesischen Regierung (travel permit).

Terrorismus

Es besteht eine erhöhte Terrorismusgefahr in Sudan. Terroristische
Gruppieren haben zum „Dschihad“ in Sudan aufgerufen und speziell westliche
Einrichtungen als Ziele genannt.

Sudanesische Behörden verhafteten im August 2007 und Januar 2008 Mitglieder
einer Gruppe, die mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften
Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein soll.

In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der
US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein
terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen.

Die Liegenschaften der in Khartum ansässigen Institutionen der Vereinten
Nationen sind ebenso wie diplomatische Vertretungen stark gesichert. Es
liegen keine konkreten Hinweise für eine terroristische Gefährdung Deutscher
oder deutscher Einrichtungen in Sudan vor, jedoch lässt sich eine solche
Gefährdung nicht völlig ausschließen.

Reisen über Land

Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend.
Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher
ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen
außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder
Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt
möglich.

Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen,
fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der
Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz
vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen
Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden.

Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der
Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen
Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des
Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in
Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

Nordsudan

Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe
entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer
schwer bewaffneten, kriminellen Bande im Grenzgebiet von Ägypten, Sudan,
Libyen und Tschad festgehalten. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der
Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht
ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher
dringend abgeraten.

Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch
ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem
Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen
mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In
den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der
Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist.
Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen
angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend
gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich
der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.

Region Darfur

In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer
Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. Es besteht ein sehr
hohes Entführungsrisiko. Von Reisen nach Darfur wird daher dringend
abgeraten.

In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von
Hilfsorganisationen und der Friedensmission UNAMID, auch bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie
Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.

Am 26. August 2008 wurde ein Flugzeug der sudanesischen Gesellschaft Sun Air
auf dem Weg von Nyala (Süddarfur) nach Khartum entführt und nach Libyen
umgeleitet. Alle 95 Passagiere wurden unverletzt freigelassen.

Seit 2009 häufen sich Entführungen von Mitarbeitern internationaler
Hilfsorganisationen sowie der Friedensmission UNAMID. Im Juni 2010 wurden
zwei Deutsche entführt und nach fünf Wochen freigelassen.

Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der
sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen
wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN
(OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der
sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und
die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren.
Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste
Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der
VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren
Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security)
angeraten.

Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind
jederzeit möglich.

Südkordofan (inkl. Abyei) und Blauer Nil

Von nicht notwendigen Reisen in die Region Abyei sowie die Bundesstaaten
Südkordofan (inkl. Abyei) und Blauer Nil wird abgeraten.

In der Stadt Abyei der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan
brachen am 14. Mai 2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und
Südsudan aus. Obwohl die Konfliktparteien den Schiedsspruch des
Internationalen Schiedsgerichtshof über die Grenzen der umstrittenen Region
offiziell anerkennen, bleibt das Konfliktpotential hoch. Im Vorfeld des für
Januar 2010 geplanten Referendums über die Zugehörigkeit der Abyei-Region
zum Nord- oder Südsudan könnten sich die Spannungen weiter verstärken.

Die Wahlen im Bundesstaat Südkordofan sollen nachgeholt werden, im
Bundesstaat Blauer Nil sind die Wahlergebnisse umstritten. Ebenso wie in
Blauer Nil leben in Südkordofan jeweils dem Nord- bzw. Südsudan zugehörige
Bevölkerungsgruppen. Mit Hinblick auf das im Januar 2011 vorgesehene
Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan könnte es daher dort daher
verstärkt zu Spannungen kommen.

Südsudan

Infolge der Veröffentlichung der Wahlergebnisse ist im Südsudan mit erhöhten
Spannungen zu rechnen. Von nicht notwendigen Reisen in den Südsudan wird
abgeraten.

In Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch
gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte sowie durch Landminen. Im
Grenzgebiet zu Uganda, der Zentralafrikanischen Republik und zur
Demokratischen Republik Kongo kommt es vereinzelt zu Übergriffen durch
marodierende Bewaffnete der ugandischen Lord's Resistance Army.

In Dschuba, der Hauptstadt der quasiautonomen Region Südsudan, ist ein
Anstieg von Kriminalität, oftmals unter Waffeneinsatz , zu verzeichnen.

Bei Überlandfahrten in Südsudan wird empfohlen, sich zuvor mit UNDSS in
Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder
militärischer Eskortierung zu befolgen. In weiten Teilen können gewaltsam
ausgetragene Stammes- und andere Konflikte Reisende, die sich nicht an die
UNDSS-Vorgaben halten, in Gefahr bringen.

Reisen nach Südsudan, die von Khartum aus angetreten werden, müssen generell
von der zuständigen Stelle des sudanesischen Innenministeriums (Stadtteil
Burri) genehmigt werden.

Ostsudan

Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“
und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte
präsent. Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Eritrea
(Kassala, Sennar, Gedaref) wird abgeraten.

Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan -
Eritrea ist zurzeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.


5. Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit

Als Gast sollte man sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den
Verhaltensregeln anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende
Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht
erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen,
Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der
Tagesstunden ist verpönt (nicht in Südsudan).

Filmen und Fotografieren

Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of
Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von
Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten
(Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche
Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe)
ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit
empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem
beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in
Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.

Flugreisen

Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische
Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen
liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des
Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen
Standards entspricht.

Geld

Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet
werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung
ihres Aufenthaltes mitführen.

Reisegenehmigungen

Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von
Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen
Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich.
Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten
und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die
Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse
stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.


6. Einreisebestimmungen
Reisedokumente

Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch
mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel
enthalten.

Visum

Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in
Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich
für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome
Regierung von Südsudan über ihre Verbindungsbüros (z. B. in Nairobi) und an
den Landgrenzen zu Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den
Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um einen legalen
Aufenthaltstitel. Ohne Visum eingereiste Ausländer können nicht in
Landesteile außerhalb von Südsudan reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls
dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.

Registrierung

Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum
registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior,
Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen
Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen
sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


7. Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch (nicht für Südsudan) und
pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit
freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.
ä. ist verboten.

Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten
Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner
Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von
Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


8. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von
Drogen und auch Alkohol (gilt allerdings nicht in Südsudan), Trunkenheit und
zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil , können,
insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public
Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit
Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und
Homosexualität (gilt nicht in Südsudan). Gleichfalls verboten ist der Besitz
und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei
Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und
Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.

Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of
Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von
Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten
(Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche
Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe)
ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit
empfindlichen Strafen geahndet werden.


9. Medizinische Hinweise
Impfschutz

In den letzten Monaten ist es im Süden des Landes bislang zu mindestens 40
neuen Poliofällen gekommen. Der Impfschutz gegen Kinderlähmung wird
empfohlen.

Vor allem im Süden des Landes (u.a. Upper Nile State) treten immer wieder
epidemieartig Maserninfektionen auf. Reisende sollten ihren Masernimpfschutz
überprüfen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in
Deutschland lautet: Zwei Masern-Mumps-Röteln-Impfungen in der frühen
Kindheit. Erwachsene, bei denen keine MMR – Impfung dokumentiert ist,
sollten eine Schutzimpfung erhalten.

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht
vorgesehen.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 9
Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch
www.who.int

Der Süden Sudans (südlich des 15. Breitengrades) gilt als Gelbfiebergebiet,
eine Gelbfieberimpfung ist hier empfohlen. Ein Impfnachweis kann auch bei
der Ausreise (Khartum, Juba) verlangt werden.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus,
Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), insbesondere auch gegen Poliomyelitis
(Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen
oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und
Meningokokken-Krankheit (A, C, Y, W 135).

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

In den südlichen Landesteilen (Südsudan, Niltal ) gibt es ein ganzjährig
hohes Malariarisiko. Im Norden, am Roten Meer, ist das Risiko gering.
Khartum und Port Sudan gelten als malariafrei. In den Hochrisikogebieten ist
eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind
verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Malarone,
Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und
persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit
anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer
Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen, körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange
Hemden), ganztägig (Dengue, s. u.) und in den Abendstunden und nachts
(Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die
Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen
und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko
bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei
Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes
Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen
Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder
Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Im Süden des Landes kommt es zu Schlafkrankheitsinfektionen (westlicher Teil
Zentraläquatorias und Westäquatoria). Die Schlafkrankheit wird durch große
Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff
hindurch übertragen. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes
Verhalten (u. a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende
Kleidung ist hier besonders angeraten.

Schistosomiasis

Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer
durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht
landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen). Baden in diesen
Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.

Dengue

Dengue, eine von Stechmücken übertragene virale fiebrige Erkrankung,
existiert landesweit in auch von der Malaria, von der es sich klinisch nicht
eindeutig differenzieren lässt, heimgesuchten Landesteilen. Mückenschutz ist
die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.

Meningitis

Die bakterielle Hirnhautentzündung mit hauptsächlicher Übertragung in den
Monaten Dezember bis Mai tritt vorwiegend im Süden des Landes auf.
Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung (Beachte:
Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei
einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.

Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar):

Erneut werden im Süden des Landes (Upper Nile, Jonglei) vermehrt Fälle von
der endemisch vorkommenden viszeralen Leishmaniasis gemeldet. Bei diesem
Subtyp der Erkrankung handelt es sich um eine die inneren Organe befallende
tödlichen Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven
Überträgermücke beachten!

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher
Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden incl. Todesfolge
bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten
unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlange.
Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien
umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig,
Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen
angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls
sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige
recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit
potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte
Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere
sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier:
Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder
legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk,
Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges
Ausschütteln entfernen.

Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr
unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu
vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch
problematisch. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind vor allem im Süden
des Landes weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört.
Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende
Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und
eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den
Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle
Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe
beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen rechtlichen Vorbehalt den
folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu
empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


10. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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