Reise- und Sicherheitshinweise
Äthiopien: Stand 19.11.2010

Land: Äthiopien

1. Äthiopien:
2. Aktueller Hinweis
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
6. Besondere Zollvorschriften
7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
8. Medizinische Hinweise
9. Haftungsausschluss

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1. Äthiopien:
Stand 19.11.2010
(Unverändert gültig seit: 19.11.2010)


2. Aktueller Hinweis
Bitte beachten neuen Bestimmungen für die Einreise nach Äthiopien mit
eigenem Kraftfahrzeug auf dem Landweg. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig.

Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es jedoch immer wieder zu
Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee
derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch
Reisen über Land).

Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.

Terrorismus

Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer
Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.

In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es vereinzelte
Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.

Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher
Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf
verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete
oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in
den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit
öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser
gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen
angeraten.

Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr

Im Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass - abgesehen von
unvorhersehbaren terroristischen Bedrohungen - die öffentliche Sicherheit in
den großen Städten, den wichtigen touristischen Sehenswürdigkeiten und auf
den Hauptverkehrsstraßen durch die äthiopischen Sicherheitskräfte
gewährleistet wird. Touristisch organisierte Besuche verlaufen im
Allgemeinen problemlos.

Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für
Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten
Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der
Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden.

Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die
Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den
Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem
erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen.
Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten,
äußerst beschränkt. Es empfiehlt sich deshalb ortskundige Führer
einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden
abzustimmen.

Von einer erhöhten Risikolage ist auszugehen:

Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in
Nord-Afar: Trotz einer Zeit relativer Ruhe können Überfälle durch Banditen
und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht
ausgeschlossen werden. Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet
werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße
Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab
zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollte dies den örtlichen
Behörden mitgeteilt und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die
Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.Im
Grenzgebiet zu Somalia: Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen
Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie
mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen
erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von
Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar
und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden)
besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr.Im
Grenzgebiet zu Sudan: Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan,
insbesondere die Möglichkeit eines erneuten Zustroms von Flüchtlingen, wird
wegen dann nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe von
nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez
abgeraten. Im Grenzgebiet nördlich der Stadt Gambella besteht ferner eine
erhebliche Minengefahr.In den Grenzgebieten zu Kenia (Moyale) sowie im
Westteil der Oromo-Region (Wellega): Hier wird zu erhöhter Vorsicht geraten
und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden
über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht
abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der Grenzregionen zu Kenia
(Borana-Region).Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen
Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende
Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke
Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke
Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka,
Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark
(insbesondere nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und
Überfällen kommen. Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem
Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die
Quellen, gemeldet worden.

Reisen über Land/ Zugverkehr

Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge.
Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dire Dawa
und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum
benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles
Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten
und Sprengstoffattentaten.




4. Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten

Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei
Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder
akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten
und Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten
sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine
älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im
ganzen Land nicht entgegengenommen.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in
der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld
abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt
werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.

Ein- und Ausfuhr von Bargeld

Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt
pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.

Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte /
Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind
Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person
überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis
zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden.
Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person
übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen
ausgeführt werden.Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in
Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die
den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei
Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von
Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45
Tage sind.Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und
dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den
Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei
Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro
Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den
Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von
Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.


5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen
Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60,
E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in
Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960,
Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de,
consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Die Bearbeitungszeit
beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle)
Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über
ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der
zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel
werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat
innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.

Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire
Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am
Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar).

Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl
ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten.
Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.

Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von
der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen
Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern
müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen
Auslandsvertretung beantragt werden (s.o.).

Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen.
Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht
möglich.

Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen
Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht
in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate

vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate

Personalausweis

Nein

vorläufiger Personalausweis

Nein

weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise
noch mind. 6 Monate

Reisepass

Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate

Personalausweis

Nein

vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise
noch mind. 6 Monate.

Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites
Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.

Weitere Anmerkungen

Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige
oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug

Bitte beachten Sie, dass die äthiopischen Behörden bei Einreise auf dem
Landweg mit dem eigenen Kraftfahrzeug neben dem obligatorischen „Carnet de
Passage“ seit kurzem zusätzlich ein Schreiben der Deutschen Botschaft Addis
Abeba verlangen, mit dem bestätigt wird, dass das Kraftfahrzeug wieder
ausgeführt wird. Ohne dieses Schreiben ist die Einreise nicht möglich!

Für die Ausstellung wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (Montag
bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) unter Angabe folgender Daten an die
Konsularabteilung der Botschaft: Vollständiger Name, Passnummer,
Geburtsdatum, Fahrzeugtyp, Kfz-Kennzeichen, Motornummer, Chassisnummer,
geplante Aufenthaltsdauer in Äthiopien.

Sonstige Hinweise

Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit
01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine
Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten
ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen
entrichtet werden.


6. Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die
Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft
bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände
ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere
Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten,
Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden,
sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt
werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet,
diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach
Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Drogenschmuggel wird mit
Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln
sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana. Der Konsum der
Genussdroge Khat wird meist toleriert.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen
(z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und
Militär/Polizei zu fotografieren.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die
Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit
Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.

Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit
Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle
Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in
Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet
werden.


8. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht
vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist
der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen
Kinder unter 1 Jahr).

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer
Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und
Polio (zwei neue Poliofälle im Jahre 2008, importiert aus Sudan), ggf. auch
gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle
Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Tollwut und
Gelbfieber, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis
B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus empfohlen. Es wird darauf
hingewiesen, dass eine Postexpositionsbehandlung von Tollwut mit
Immunglobulinen in Äthiopien nicht möglich ist. Eine Choleraimpfung in
Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden
Reisebedingungen / Katastropheneinsatz kann u.U. indiziert sein.

Malaria

Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor.
Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über
2.200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver
Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria
tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann
auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten
von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem
Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige
Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt
erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw.
Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der
Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden
empfohlen:

körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),in den
frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien
Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu
schlafen.HIV / AIDS

Für 2008 wurde geschätzt, dass 2,1 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49
Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch
(unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen
besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen
HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Seit diesem Sommer werden landesweit erneut, einschließlich der Hauptstadt
Addis Abeba, Ausbrüche von akuter wässriger Diarrhö und vereinzelt Cholera
gemeldet. Beide Erkrankungen sind in Äthiopien endemisch.

Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die
meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser
hergestellt wurden.

Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum
Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln
gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut
durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen.
Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so
oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer
vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo
angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber

ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und
existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine
Impfung existiert nicht.

Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)

wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen
und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart
und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier
Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen
indiziert sein.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken
als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen
Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River). Baden in
diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.

Gifttiere

In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe
teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden
(auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts
möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten,
unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material
greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten,
daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B.
bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie
üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und
wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken,
Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige
"Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und
ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch.
Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch
sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger
Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung
sind dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland und
längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus
Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen
gelten;nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu
nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen
Tropenmediziner ist unerlässlich;trotz größtmöglicher Bemühungen nicht
unbedingt umfassend, genau und aktuell.


9. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
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Schlagwörter: Reise Sicherheitshinweise Äthiopien