Reise- und Sicherheitshinweise
Guinea-Bissau: Stand 12.11.2010

Land: Guinea-Bissau

1. Guinea-Bissau:
2. Aktueller Hinweis
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

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1. Guinea-Bissau:
Stand 12.11.2010
(Unverändert gültig seit: 12.11.2010)


2. Aktueller Hinweis
Am 1. April 2010 gab es in Guinea Bissau einen Putschversuch. Die Lage
bleibt weiterhin unübersichtlich. Gefährdungen für ausländische
Staatsangehörige können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen nach
Guinea-Bissau wird bis auf Weiteres abgeraten.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im nördlichen Grenzgebiet zu Senegal halten sich zudem Rebellengruppen aus
der südsenegalesischen Region Casamance auf. Mit Minengefahr und Überfällen
ist hier zu rechnen.


4. Allgemeine Reiseinformationen
Politische Situation

Die politische Situation in Guinea-Bissau ist seit vielen Monaten fragil.
Nach den Parlamentswahlen am 16.11.2008 gab es mehrere gewalttätige
Angriffsversuche auf Mitglieder der Regierung und des Militärs. Am
01.03.2009 wurde der Chef des Generalstabes, einen Tag später auch der
Staatspräsident Opfer von Attentaten. Die am 28.06.2009 und am 26.07.2009
durchgeführten Präsidentschaftswahlen wurden durch die Ermordung eines
Kandidaten am 05.06.2009 überschattet, die Wahlen selbst verliefen
problemlos. Am 01.04.2010 wurden der Generalstabschef, Admiral Zamora
Induta, und Ministerpräsident Carlos Gomez Junior von einer Gruppe Militärs
unter der Führung des Vize-Generalstabschefs, General Antonio Indjai,
illegal festgenommen. General Indjai wurde zwischenzeitlich in seinem Amt
als Generalstabschef bestätigt. Auch der ehemalige Marinegeneral Bubo Na
Tchuto ist erneut eingesetzt worden, obwohl er im August 2008 am
Regierungsumsturz beteiligt war und nach Gambia fliehen musste. Die
politische Instabilität hält nach wie vor an, so dass von einer Entspannung
der Lage nicht gesprochen werden kann.

Infrastruktur

Auch Jahre nach Beendigung des Bürgerkriegs von 1997/1998 befindet sich
Guinea-Bissau in einer schwierigen Übergangsphase. Zudem zählt Guinea-Bissau
zu den ärmsten Ländern der Welt. Armutskriminalität oder schlechte
Hygienestandards zum Beispiel erfordern daher weitere angemessene Vorsichts-
und Verhaltensmaßnahmen.

Die bestehende Infrastruktur, auch in der Hauptstadt, ist mangelhaft.
Geteerte Straßen sind, soweit vorhanden, in einem schlechten Zustand. Die
zahlreichen Pisten sind vor allem in der Regenzeit - wenn überhaupt - nur
mit geländetauglichen Fahrzeugen befahrbar. Eine regelmäßige Strom- und
Wasserversorgung ist nicht garantiert.

Minengefahr

Große Mengen an schlecht oder gar nicht kartographierten Minen erschweren
zudem die Bewegungsfreiheit. Das durchaus vorhandene touristische Potential
(Bijagos-Inseln) bleibt aufgrund fehlender Infrastruktur (Straßen, Hotels,
Elektrizität) und mangelnder Sicherheit weitgehend ungenutzt.

Kriminalität

Seit etwa zwei Jahren ist es gängige Praxis in Guinea-Bissau, ausländischen
Autofahrern hohe Bußgelder für kleinere Vergehen (kein Feuerlöscher im Auto,
Anordnung zum Halten nicht rechtzeitig befolgt, usw.) zu erteilen. Das
Auswärtige Amt rät daher davon ab, im eigenen Fahrzeug nach Guinea-Bissau zu
fahren.

Die weit verbreitete Armut führt zu wachsender Kleinkriminalität. Zur
eigenen Sicherheit sollten daher nur geringe Bargeldbeträge und möglichst
keine Wertgegenstände sichtbar am Körper mitgeführt werden. Zudem ist es
ratsam, menschenleere Gegenden vor allem bei Dunkelheit zu meiden.

Drogen

Guinea-Bissau hat sich in jüngster Zeit zu einem zentralen
Drogenumschlagplatz an der Westküste Afrikas entwickelt. Die Organisierte
Kriminalität, zum Teil aus Lateinamerika, hat Fuß im Land gefasst. Betroffen
sind vor allem die Küstengebiete sowie die Bijagos-Inseln.


5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach
Guinea-Bissau. Dieses Visum ist bei der guinea-bissauischen Botschaft in
Brüssel zu beantragen. Nur in Ausnahmefällen ist ein entsprechendes Visum an
der Grenze erhältlich. Visa für touristische Zwecke sollten grundsätzlich
vorab bei der guinea-bissauischen Botschaft beantragt werden. Die
Beantragung eines 360-Tage-Visums bei Botschaft von Guinea-Bissau in Brüssel
ist möglich.

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

ja

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Reisepass

ja

Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

nein

Weitere Anmerkungen

-


6. Medizinische Hinweise
Aktuell wird Guinea-Bissau erneut von einer Choleraepidemie heimgesucht;
vorrangig betroffen ist die Hauptstadt Bissau. Die Vorbeugemaßnahmen gegen
Cholera sind die gleichen wie gegen jede andere Durchfallerkrankung, d.h.
konsequente Hände- und Lebensmittel/Getränke-Hygiene.

Impfschutz

Guinea-Bissau ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist
die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise
aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen
Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem
Gelbfiebergebiet sowie aus Djibouti, Madagaskar, Mosambik, Sambia und von
den Kapverdischen Inseln einreisen, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr. Siehe
auch www.who.int

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus,
Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A,
bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich
Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (tetravalenter
Impfstoff ACWY).

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu
den wichtigsten Erkrankungen in Guinea-Bissau. Die Übertragung erfolgt durch
den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt
verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 85 % der Fälle in
Guinea-Bissau!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung
kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim
Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt
auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe
(Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind
verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B.
Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich.
Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der
Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw.
Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der
Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen:

Körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange
Hemden),ganztägig (Dengue-Fieber kann auch vorkommen) und in den
Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien
Körperstellen wiederholt aufzutragenggf. unter einem Moskitonetz zu
schlafenHIV / AIDS

HIV/AIDS stellt auch in Guinea-Bissau ein großes Problem dar, nach Daten von
UNAIDS sind schätzungsweise 2% der erwachsenen Bevölkerung (Alter 15-49
Jahre) infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei
Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen
besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer,
insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien (derzeit bis Anfang Oktober 2008
über 10 000 Fälle) auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und
Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und
besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes
Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen
ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen,
Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer
Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände,
immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und
vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen,
Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in
Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher
grundsätzlich unterlassen werden.

Meningokokken-Krankheit

Die Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) tritt vorrangig in der
trockenen Zeit von Dezember bis Mai (April) auf. Die Meningokokken-Impfung
ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer
Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines
Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte
geachtet werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und
vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die
Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt und in der Hauptstadt
konzentriert. Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu
empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente
angewiesen sind. Touristen, die nach Guinea-Bissau kommen, sollten eine
zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich
längerfristig in Guinea-Bissau aufhalten wollen, sollten über eine private
Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten vor Ort, aber auch in
Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung
(Rückholung) bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea-Bissau durch eine
tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner
beraten, Beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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