Reise- und Sicherheitshinweise
Burkina Faso: Stand 12.11.2010

Land: Burkina Faso

1. Burkina Faso:
2. Aktueller Hinweis
3. Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
4. Landesspezifische Sicherheitshinweise
5. Allgemeine Reiseinformationen
6. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
7. Besondere Zollvorschriften
8. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
9. Medizinische Hinweise
10. Haftungsausschluss

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1. Burkina Faso:
Stand 12.11.2010
(Unverändert gültig seit: 12.11.2010)


2. Aktueller Hinweis
Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in Burkina Faso am 21. November sollte
größeren Menschenansammlungen, vor allem bei Wahlkampfveranstaltungen, mit
Vorsicht begegnet werden. Am Wahltag selbst ist von einer Schließung der
Grenzen auszugehen.


3. Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern
wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe.
Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit
gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und
Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame
Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie
aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher
Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind
einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das
Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame
Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer
Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für
touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige
verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region,
sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals
mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind
regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das
Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen
Sicherheitshinweise zu beachten.


4. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 22. Juli 2010 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Kommandoaktion im
Norden Malis durch mauretanische Sicherheitskräfte getötet worden. Nach
Presseberichten soll eine logistische Unterstützung durch französische
Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch
gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können,
sind in der Gesamtregion Maghreb – Sahel zu befürchten.

Es ist derzeit von einem gestiegenen Entführungsrisiko für Ausländer im
Norden Burkina Fasos auszugehen. Bei Reisen in die Regionen über Dori, Djibo
oder Ouahigouya hinaus wird dringend dazu geraten, vorher Kontakt mit
Polizei und/oder Gendarmerie dieser Orte aufzunehmen.

Demonstrationen oder Protestkundgebungen beispielsweise gegen gestiegene
Lebenshaltungskosten, universitäre Missstände oder Abgaben und Gebühren
können sich spontan entwickeln. Es wird daher empfohlen, in Ouagadougou und
anderen größeren Städten Burkina Fasos Menschenansammlungen zu meiden.

Reisen über Land / Straßenverkehr

In Ouagadougou ist es durch schwere Regenfälle und Überflutungen Anfang
September 2009 zu teils schweren Straßen- und Gebäudeschäden gekommen. Mit
Brücken- und Straßensperrungen und Umleitungen im Stadtgebiet sowie mit
Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung in Ouagadougou muss
weiterhin gerechnet werden.

Während der Regenzeit ist nach regelmäßig heftigen Regenfällen bei Reisen in
ganz Burkina Faso mit Verzögerungen auf Grund von Straßenschäden zu rechnen.

Bei Reisen in die nördlichen Landesteile Burkina Fasos ist aufgrund der
dünnen Besiedelung und der schwachen Präsenz von Sicherheitskräften auch vor
dem Hintergrund jüngster Entführungsfälle in den Nachbarländern Mali und
Niger besondere Vorsicht geboten.

Von Ein- und Ausreisen auf dem Landweg über die Grenze zum Nachbarland Côte
d'Ivoire (Elfenbeinküste) wird auf Grund der dortigen Lage weiterhin
abgeraten.

Kriminalität

Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer
wieder zu bewaffneten Überfällen. Der Osten und Südosten des Landes waren in
den vergangenen Jahren besonders betroffen. In jüngster Vergangenheit kamen
mehrere derartiger Vorfälle auch im Norden des Landes, in der Sahelregion
und neuerdings auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen wird generell,
besonders aber in vorgenannten Regionen, zu erhöhter Vorsicht geraten.

Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten
Schutz. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.

Auch in der Hauptstadt Ouagadougou nimmt die Kleinkriminalität weiter zu. In
den vergangenen Monaten kam es insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit
wiederholt zu Diebstahl oder Raub von Handtaschen und Wertgegenständen.
Während Großveranstaltungen wie anstehenden Fußball-WM Entscheidungsspielen
ist mit einer Zunahme solcher Delikte zu rechnen. Auffälliger Schmuck,
Uhren, Kameras und Brieftaschen/Geldbörsen sollten möglichst nicht sichtbar
getragen werden. Auf das Tragen von Handtaschen sollte ganz verzichtet
werden.

Fotografieren bestimmter Einrichtungen

Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Nicht-Beachtung
dieses Verbots kann unangenehme Situationen verursachen (z.B.
Handgreiflichkeiten). Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem
Fall zu rechnen.

Eine Liste der betroffenen Einrichtungen ist beim burkinischen
Tourismusministerium erhältlich. Eine Übersetzung dieser Liste kann bei der
deutschen Botschaft unter amb.allemagne@fasonet.bf angefordert werden.


5. Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur

Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich, abgesehen von
der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso, auf
überwiegend einfachem Niveau.

Reisen über Land / Flugverkehr

Ouagadougou ist aus Europa mit mehreren Fluglinien wöchentlich direkt oder
mit Umsteigen erreichbar. Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die
Nachbarländer ist grundsätzlich möglich. Es ist ratsam, Reisen nur mit einem
zuverlässigen und verkehrstechnisch sicheren Kfz (Geländefahrzeug)
durchzuführen. Empfohlen wird der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Geld

Landeswährung ist der in der Parität an den Euro gekoppelte Franc CFA (1
Euro = 656 FCFA).

Ausfuhr von Bronzeartikeln

Während des Aufenthaltes in Burkina Faso erworbene Souvenirs aus Bronze
müssen bei der Ausreise per Flugzeug im Koffer verstaut werden.
Bronzeartikel sind als gefährliche Gegenstände eingestuft und dürfen als
solche nicht im Handgepäck mitgeführt werden.

Für detaillierte touristische Auskünfte empfiehlt die Botschaft eine
Kontaktaufnahme mit dem "Office National du Tourisme Burkinabé" (ONTB), 03
BP. 70 68, Ouagadougou 03, Tel. (226) 50 31 19 59 oder mit der burkinischen
Botschaft in Berlin, Tel.: 030-30 10 59 90, E-Mail.:
Embassy_Burkina_Faso_@t-online.de


6. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina
Faso. Dieses ist vor Reiseantritt bei der Botschaft von Burkina Faso zu
beantragen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja; Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja; Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

GELBFIEBERIMPFUNG OBLIGATORISCH

(Impfnachweis muss vorgezeigt werden!)

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja; Mit Foto und Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Reisepass

Ja; Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

GELBFIEBERIMPFUNG OBLIGATORISCH

(Impfnachweis muss vorgezeigt werden!)

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


7. Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des
touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die
Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr
pornographischer Schriften ist verboten.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


8. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf
heftige gesellschaftliche Ablehnung. Homosexualität findet im
Strafgesetzbuch als Straftatbestand keine explizite Erwähnung, kann aber als
„Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“
strafrechtlich verfolgt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft
werden.

Einfuhr, Besitz (darunter fällt auch der Besitz zum eigenen Konsum) sowie
Verkauf von Rauschmitteln ist verboten und wird mit Haftstrafen von bis zu
20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet.


9. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Burkina Faso ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung
gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben und wird bei Einreise
kontrolliert. ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch www.who.int

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus,
Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A,
bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch
Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

In den vergangenen Jahren wurden zwischen 14 und 29 Gelbfieberfälle pro Jahr
bestätigt.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu
den wichtigsten Erkrankungen in Burkina Faso. Die Übertragung erfolgt durch
den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt
verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 90 % der Fälle in
Burkina Faso!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung
kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim
Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt
auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden
ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit
höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden
Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe
(Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind
verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B.
Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich.
Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der
Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw.
Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der
Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen:

Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig
(Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen,unter einem Moskitonetz zu schlafen.HIV / AIDS

180.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Burkina Faso
gemeldet. 2005 waren 2,5 % der Schwangeren und ca. 21 % der Prostituierten
HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch
(unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht
grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei
Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien auf. Durch eine entsprechende
Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten
Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr
Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten
Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und
Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Burkina Faso wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April
regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis)
heimgesucht mit mehreren tausend bis über zwanzigtausend gemeldeten Fällen
pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während
der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter vier
Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen
die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Denguefieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti
übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von
Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden
mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche
Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in
Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher
grundsätzlich unterlassen werden.

Vogelgrippe

Im Jahr 2006 traten in Burkina Faso erstmalig Fälle der klassischen
Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe)
auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird
Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu
vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise
an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und
vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die
ärztliche Versorgung in Ouagadougou ist begrenzt. Französisch sprechende
Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte
sind nicht bekannt.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den
Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Ouagadougou in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und
für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die
Apotheken in Ouagadougou haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger
Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen
mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Burkina Faso kommen, sollten über einen ausreichenden
auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige
Reiserückholversicherung verfügen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Burkina Faso durch eine
tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner
beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


10. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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