Reise- und Sicherheitshinweise
Tansania: Stand 12.11.2010

Land: Tansania

1. Tansania:
2. Aktuelle Hinweise
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
6. Besondere Zollvorschriften
7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
8. Medizinische Hinweise
9. Haftungsausschluss

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1. Tansania:
Stand 12.11.2010
(Unverändert gültig seit: 12.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden
Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und
Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die
Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman
angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird
dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der
internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der
Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert
werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung
beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus

In der Region sind Attentate nicht auszuschließen.

Zu Vorsicht und Wachsamkeit wird auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch
von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten geraten.

Kriminalität

Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden sollten auch tagsüber
gemieden werden. Dies gilt insbesondere auch für die Strände in den
Küstenstädten.

Mit Einbruch der Dunkelheit sollte von Spaziergängen und von Überlandfahrten
abgesehen werden.

Bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen
Gebieten, sollte auf hinreichend vorhandene Sicherheitsvorkehrungen geachtet
werden.

Seit Anfang 2010 ist es verstärkt zu Fällen gekommen, in denen Touristen
eine Mitfahrgelegenheit im Auto angeboten wurde, um sie anschließend
auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, mit ihrer
Bankkarte Geld vom Automaten abzuheben. In mehreren Fällen wurden Touristen
gezwungen, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers über
Western Union zu erwirken.

Es wird daher dringend empfohlen, ausschließlich registrierte Taxis zu
nutzen. In Zweifelsfällen sollte der Fahrer gebeten werden, seine
Registrierung vorzuzeigen.


4. Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land

Das Straßennetz ist unzulänglich und chronisch überlastet. Schwere
Verkehrsunfälle sind häufig. Reisende sollten darauf achten, dass die
benutzten Autos in gutem Zustand sind. Immer Sicherheitsgurt anlegen! Das
größte Gesundheitsrisiko in Tansania für einen Reisenden ist, bei einem
Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden. Überlandfahrten ab Einbruch der
Dunkelheit sollten vermieden werden. Eisenbahnreisen sind möglich, aber nur
Abenteuerlustigen zu empfehlen.

Flugreisen

Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken.

Geld/Kreditkarten

Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (Euro/US-Dollar) und/oder
Travellerschecks wird empfohlen. Allerdings werden von den Banken und
Wechselstuben meist nur Dollarnoten mit Prägedatum ab dem Jahr 2000
angenommen. Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist auf die großen Städte
und bestimmte Hotels beschränkt. In Daressalam, Arusha und Stone Town auf
Sansibar gibt es die Möglichkeit, bei der Barclays Bank tansanische
Schilling mit der Bankcard am Automaten zu bekommen. Dieser Service
unterliegt jedoch gelegentlich Störungen, und man sollte sich daher nicht
ausschließlich darauf verlassen. Kreditkarten werden grundsätzlich in
größeren Hotels akzeptiert.


5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein
Visum. Es sollte vor der Einreise bei der

Botschaft der Vereinigten Republik Tansania
Eschenallee 11
14050 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030-3030800
Fax: 030/30308020
E-Mail: info@tanzania-gov.de
www.tanzania-gov.de

beantragt werden.

Das Visum kann auch bei der Einreise nach Tansania auf den internationalen
Flughäfen des Landes, dem Seehafen Sansibar oder den großen Grenzübergängen
erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 50 US-Dollar oder 50 Euro
und muss in einer der beiden Währungen entrichtet werden.

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet
verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine
Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, für Kinder unter 12 Jahren. Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Riese
hinaus

Reisepass

Ja, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt aber die Ausstellung eines
Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das
Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre
benötigen einen Reisepass.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt aber die Ausstellung eines
Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren.

Weitere Anmerkung

Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet
verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine
Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


6. Besondere Zollvorschriften
Devisen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden. Die Einfuhr
von pornographischem Material und Drogen jedweder Art ist verboten.
Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Im Übrigen ist die
Einfuhr von Waffen untersagt.

Bei der Ausfuhr von Tiermaterial sind die Vorschriften des Washingtoner
Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus
dem Material geschützter Tiere hergestellt sind).

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B.
Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.

Homosexuelle Handlungen sowie Prostitution werden mit sehr hohen
Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein
lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Ebenso sind Drogenkonsum,
Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.


8. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht
vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z. B. Nachbarländer)
ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt
für alle Reisenden auch nach nur Transitaufenthalten in einem Nachbarland
sowie ab dem vollendeten 1. Lebensjahr – siehe auch www.who.int

Eine Gelbfieberimpfung für alle Reisende wird allerdings empfohlen.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten
anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören
auch für Erwachsene Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, ggf. auch
gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als
Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder
besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und
Tollwut empfohlen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver
Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria
tropica (über 85 % der Fälle in Tansania!) bei nicht-immunen Europäern
häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem
Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein
Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet
notwendig. Landesweit besteht ein hohes Risiko unter 1.800 m. In
Risikogebieten wird eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die
Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente
(z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die
Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw.
Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der
Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner
besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird
allen Reisenden empfohlen:

körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange
Hemden),ganztägig (→ Dengue) und in den Abendstunden und nachts (→ Malaria)
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.HIV/AIDS

HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die
Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch
(unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht
grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird
immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes
Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen
Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder
desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

In der Serengeti sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es
zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch
große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren
Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich zuletzt mehrere
Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks. Vermeidung der
Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit
offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

Dengue

Dengue-Fieber ist eine von Stechmücken übertragene virale fiebrige
Erkrankung, sie existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige
Vorsorgemaßnahme, eine Impfung existiert nicht! Seit April 2010 werden immer
wieder Menschen mit dem Verdacht einer Dengue-Infektion in Dar Es Salaam
stationär behandelt. Mückenschutzmaßnahmen wie bei Malaria werden empfohlen.

Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)

Sie wird vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im
Norden des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine
Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch
bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in
Süßwassergewässern (beispielsweise Victoria-See) im gesamten Land. Baden im
offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher
Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge
bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht
im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw.
Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen
einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere
mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte auffällig gefärbte
Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie überall in den Tropen gilt:
Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder
legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk,
Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges
Ausschütteln entfernen.

Höhenkrankheit

Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimanjaro bestiegen
werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit –
Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen
der Höhenkrankheit siehe auch Merkblatt in den „Reisemedizinischen Hinweisen“
der rechten Randspalte.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und
häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach
fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine
zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine
individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen
entsprechend geschützt werden. Es gibt im Land immer wieder Engpässe in der
Versorgung mit Medikamenten. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch
einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise
www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


9. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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