Reise- und Sicherheitshinweise
Großbritannien / Vereinigtes Königreich: Stand 08.11.2010

Land: Großbritannien

1. Großbritannien / Vereinigtes Königreich:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Einreisebestimmungen
4. Besondere Zollvorschriften
5. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
6. Medizinische Hinweise
7. Besondere Hinweise für die Britischen Jungferninseln, Montserrat und
Anguilla
8. Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda,
British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena &
Dependencies und Turks & Caicos Islands
9. Haftungsausschluss

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1. Großbritannien / Vereinigtes Königreich:
Stand 08.11.2010
(Unverändert gültig seit: 08.11.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Behörden im Vereinigten Königreich haben für das gesamte Land
(Großbritannien und Nordirland) die zweithöchste Terrorwarnstufe („severe“)
ausgerufen, d.h. es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit eines
terroristischen Anschlags.

Im Hinblick auf Terrorgefahren im Zusammenhang mit der Lage in Nordirland
(„Irish-related terrorism“) haben die britischen Sicherheitsbehörden
unterschiedliche Warnstufen festgesetzt: für Großbritannien gilt die Stufe
„substantial“, wonach die erhöhte Möglichkeit („strong possibility“) eines
terroristischen Anschlags besteht; dagegen gilt für Nordirland selbst die
Warnstufe „severe“; d.h. es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit eines
terroristischen Anschlags.

Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam
zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen
Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer
Handlungen zu achten.

Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen erteilt das Home Office unter der
Telefonnummer (0044) 20 7035 4848 sowie unter
www.homeoffice.gov.uk/counter-terrorism/current-threat-level/

Auskunft zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wird über eine Rufnummer
des Police Service of Northern Ireland (PSNI) (0044) 845 600 8000 erteilt.
Wählen Sie die o.a. Telefonnummern vom Vereinigten Königreich aus an, ist
die in Klammern gesetzte internationale Vorwahl durch eine "0" zu ersetzen.
Von Irland aus ist die internationale Vorwahl durch"048" zu ersetzen.


3. Einreisebestimmungen
Bitte beachten Sie auch den Abschnitt „Einreisebestimmungen für die
Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman
Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos
Islands“

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja muss bis Ende der Reise gültig sein

Vorläufiger Reisepass

Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein

Personalausweis

Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein

Weitere Anmerkungen



Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein

Reisepass

Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein

Personalausweis

Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein

Weitere Anmerkungen

Bei Reisedokumenten ohne Foto (z.B. Kinderausweisen) kann es zu Problemen
bei der Einreise kommen. Es wird daher die Ausstellung eines Kinderpasses
oder Reisepasses mit Foto empfohlen

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren
mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


4. Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Haustieren

Bei Haustieren, die nicht den Anforderungen des britischen Pet Travel Scheme
(PETS) entsprechen, besteht nach wie vor eine sechsmonatige Quarantänefrist.

Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter bestimmten
Bedingungen aus Deutschland in das Vereinigte Königreich eingeführt werden,
ohne zunächst unter Quarantäne gestellt zu werden. Hierzu müssen sie mit
einem Mikrochip versehen, gegen Tollwut geimpft und einer Blutuntersuchung
unterzogen werden und einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen, und
zwar in dieser Reihenfolge. Im Rahmen des PETS besteht eine
Sechs-Monate-Wartefrist ab dem Tag der Blutprobe, bevor das Heimtier ins
Vereinigte Königreich einreisen darf. Hunde und Katzen dürfen in den sechs
Monaten vor der Einführung in das Vereinigte Königreich nicht außerhalb der
EU oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein. 24 bis 48 Stunden
vor der Abfertigung für die Beförderung in das Vereinigte Königreich in
zugelassenen Verkehrsunternehmen müssen Hunde und Katzen gegen Zecken und
Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung muss in den EU-Heimtierausweis
eingetragen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/index.htm
http://ukingermany.fco.gov.uk/en/about-uk/pet-travel-scheme

Pflanzen und Lebensmittel

Reisende aus EU-Ländern, außer Kanarische Inseln, können Pflanzen und
Lebensmittel, die frei von Symptomen von Schädlingsbefall, Krankheit bzw.
Krankheitserregern sind, zum privaten Gebrauch mitführen, sofern sie in
einem EU Land erzeugt wurden.

Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat
vorgelegt werden. Informationen darüber erteilt die zuständige Plant Health
Division, Foss House, King’s Pool, 1-2 Peasholm Green, York, England Y01
2PX.

Weitere Informationen finden Sie unter

http://importdetails.defra.gov.uk/ und
http://www.food.gov.uk/foodindustry/imports/imports_advice/personal_imp/

Medikamente

Seit dem 01.01.2008 brauchen Reisende nach Großbritannien mit einer
Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten, ungeachtet der Art und der Menge
der mitgeführten rezeptpflichtigen Medikamente, keine Erlaubnis des
britischen Innenministeriums mehr.

Dennoch wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich
zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse,
Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente
(einschließlich Dosierung und Gesamtmenge).

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.homeoffice.gov.uk/drugs/

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


5. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Waffen
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in
Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas Sprühdosen,
Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser
mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich
Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der
Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen
festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine
Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geldstrafe
sind in der Regel die Folge.

Darüber hinaus ist das britische Waffenrecht im Jahre 1997 drastisch
verschärft worden. Der Besitz, die Einfuhr, der Erwerb, der Kauf, die
Herstellung, der Verkauf und die Weitergabe folgender Waffen sind seitdem
verboten: Großkalibrige Handfeuerwaffen, kleinkalibrige Handfeuerwaffen,
selbstladende und automatische Gewehre, Waffen der o.g. Art, die zu einer
anderen Waffe umgebaut worden sind, Streumunition.

Dieses gilt auch beim Durchqueren des Eurotunnels.

Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise
ausgenommen. Deutschen, die mit einer Waffe oder mit Streumunition in das
Vereinigte Königreich reisen möchten, wird - selbst wenn sie sich im Besitz
eines deutschen Waffenscheins befinden -, dringend geraten, sich vorher bei
der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in
Deutschland nach den Einzelheiten der Regelung zu erkundigen.

Beihilfe zu illegaler Einreise

Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen
von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000
Britischen Pfund pro illegal Einreisendem belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern
wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

Drogen

Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.


6. Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten
anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

In Großbritannien gehört die Impfung gegen Menigokokken C wie in Deutschland
zum Standardimpfprogramm für Kinder, wird darüber hinaus aber bis zum 24.
Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte
deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der
Empfehlung des Gastlandes erhalten, siehe www.dh.gov.uk

Medizinische Versorgung

Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens
(National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten
Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung. Sofern Sie
Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind, reicht im
Regelfall allein die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes
als Anspruchsnachweis aus. Dennoch wird empfohlen, als Nachweis die
europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung
mitzuführen (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).

Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland
gesetzlich krankenversichert sind, in jedem Fall die europäische
Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung.

Bei beabsichtigter Inanspruchnahme privater Leistungen wird wegen der sehr
hohen Kosten empfohlen, vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine
Kranken- und Rücktransportversicherung abzuschließen.

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen
Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland unter der Rubrik "Urlaub im
Ausland".

Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen
Regelungen.

Medizinische Hinweise für die Britischen Jungferninseln, Montserrat und
Anguilla

Für die Britischen Jungferninseln gibt es keine internationalen
Impfvorschriften.

Reisende nach Montserrat und Anguilla müssen eine Gelbfieberimpfung
nachweisen, wenn sie älter als 1 Jahr sind und aus Infektionsgebieten
kommen.

Für Kurzreisen empfiehlt sich neben den Standard-Impfungen für Kinder und
Erwachsene - siehe Impfkalender der Ständigen Impfkommission STIKO unter
www.rki.de

ein Impfschutz gegen Hepatitis A, für einen einen Langzeitaufenthalt oder
für besondere Expositionen auch gegen Hepatitis B und Typhus.

Malaria

Kein Risiko.

Denguefieber

Dengue-Fieber, eine von tagaktiven Mücken übertragene Virusinfektion ist
diesen karibischen Inseln relativ häufig. Es empfiehlt sich ein Schutz gegen
Mückenstiche auch tagsüber (Repellentien).


HIV/ AIDS und andere venerische Infektionen

Geschlechtskrankheiten einschließlich HIV/Aids sind wie auch auf anderen
Karibikinseln verbreitet.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind
in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung folgender Grundregeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes
Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen
Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten
Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich
mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der
Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht,
durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis beim Kontakt mit
Süßwassergewässern (Baden, Waten, Wassersport) ist möglich.

Tollwut (Rabies)

Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen
Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch
Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland
zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern können
Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen
der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu
empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Besondere Hinweise für die Britischen Jungferninseln, Montserrat und
Anguilla
Die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla liegen in der durch
Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturmsaison von Juni bis
Ende November). Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter
www.nhc.noaa.gov abrufbar.

An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA

Hinweis für Montserrat

Die vulkanischen Aktivitäten des Soufrière Hills Vulkans auf der
Ostkaribikinsel Montserrat sind unverändert. Bereits zwei Drittel des Landes
sind inzwischen unbewohnbar. Aus Sicherheitsgründen wurde der südliche
Inselabschnitt unterhalb des Belham Valley zum Sperrgebiet erklärt. Die
Gefährdungsstufe wurde vom Montserrat Vulkan Observatorium (MVO – Internet:
www.mvo.ms) aktuell auf Stufe 3 (von insgesamt 5) festgelegt, die
Beschränkung des Zugang zu verschiedenen Bereichen nördlich des Vulkans
(Bellam Valley, Salem und Isle's Bay) wurden wieder aufgehoben. Anwohner im
nördlichen, noch bewohnten Teil der Insel wurden darauf hingewiesen, stets
mit einer Evakuierung zu rechnen, da sich die Situation jederzeit
kurzfristig wieder verschlechtern könnte.

Die gesamte Bevölkerung von nur noch etwa 6.000 Bewohnern (vor dem
Vulkanausbruch 1995 lebten etwa 12.000 Einwohner auf Montserrat) hält sich
seitdem, ebenso wie Touristen, ausschließlich im Norden der Insel auf. Es
wurde ein inselweites Sirenen-Alarmsystem eingeführt, das die Bevölkerung
vor vulkanischen Aktivitäten warnt. Im Falle einer Sirenenwarnung sollte
sofort Radio Montserrat ZJB 88.3 FM oder 95.5 FM eingeschaltet werden, um
aktuelle offizielle Informationen zu erhalten. Deutsche Reisende oder
Anwohner auf Montserrat sollten auf einen umfassenden Reise- und
Krankenversicherungsschutz inkl. Rücktransportversicherung achten.




8. Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda,
British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena &
Dependencies und Turks & Caicos Islands


Überseegebiet

Konsularisch zuständige deutsche Auslands-vertretung

Einreiseformalitäten und -bestimmungen

Anguilla

Port-of-Spain/Trinidad und Tobago

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen
ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Vorlage eines
Weiter- oder Rückflugtickets erforderlich. Anforderungen einzelner
Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von
staatlichen Regelungen abweichen.



Reisedokumente

Reisepass / vorläufiger Reisepass, Gültigkeit mindestens sechs Monate über
Aufenthaltsdauer hinaus.



Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Reisepass / Kinderreisepass / Kinderausweis nach altem Muster (nur mit
Lichtbild), Gültigkeit mindestens sechs Monate über Aufenthalt hinaus.

Alleinreisende Minderjährige sollten amtlich beglaubigte
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Bermuda

New York/USA

Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche
Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage,
Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.

Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis
ist strikt untersagt!



Reisedokumente

1. gültiger Reisepass

2. Round-Trip Ticket

3. Hotel- oder Host-Adresse

4. Immigrations- und Zollformular (werden im Flugzeug nach Bermuda
ausgehändigt und sollten vor Ankunft ausgefüllt werden.



Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinder benötigen bei Einreise einen gültigen Reisepass mit Lichtbild.

Bei Alleinreisenden ist Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
erforderlich, in der enthalten sein muss, welche Person während des
Aufenthaltes für den Minderjährigen verantwortlich ist.

Auch sollte erklärt werden, dass im Falle einer Repatriierung aus
medizinischen oder anderen Notfallgründen die Eltern die Kosten tragen
werden. Eine Kontaktadresse in Deutschland und in Bermuda ist anzugeben.

British Virgin Islands

Port-of-Spain

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist
für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Vorlage eines Weiter-
oder Rückflugtickets erforderlich. Anforderungen einzelner
Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von
staatlichen Regelungen abweichen.



Reisedokumente

Reisepass / vorläufiger Reisepass, Gültigkeit mindestens sechs Monate über
Aufenthaltsdauer



ReisedokumenteKinder/Jugendliche

Reisepass / Kinderreisepass / Kinderausweis nach altem Muster (nur mit
Lichtbild), Gültigkeit mindestens sechs Monate über Aufenthaltsdauer

Alleinreisende Minderjährige sollten amtlich beglaubigte
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Cayman Islands

Kingston/Jamaika

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen
ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Die Beamten
der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von
ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder
Weiterflugtickets.

Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist
grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen
Einwanderungsbehörde beantragt werden.



Reisedokumente

Reisepass, der noch 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus
Gültigkeit haben muss.

Ein vorläufiger Reisepass muss noch 6 Monate gültig sein. Der vorläufige
Reisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt
ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA.



Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass nach altem Muster (nur mit Lichtbild), Gültigkeit mindestens
sechs Monate über Aufenthaltsdauer.

Der Kinderreisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man
benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA.

Alleinreisende Minderjährige sollten amtlich beglaubigte
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

Montserrat

Port-of-Spain

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen
ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Vorlage Weiter-
oder Rückflugtickets erforderlich. Anforderungen einzelner
Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von
staatlichen Regelungen abweichen.



Reisedokumente

Reisepass bzw. vorläufiger Reisepass, Gültigkeit mindestens sechs Monate
über Aufenthaltsdauer hinaus.



ReisedokumenteKinder/Jugendliche

Reisepass / Kinderreisepass / Kinderausweis nach altem Muster (nur mit
Lichtbild), Gültigkeit mindestens sechs Monate über die Reise hinaus

Alleinreisende Minderjährige sollten amtlich beglaubigte
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen

St. Helena & Dependencies

Kapstadt/Südafrika

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen
ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise
wird “Visitor's pass”, gültig für 3 Monate, ausgestellt.



Reisedokumente

Gültiger Reisepass, Nachweis gültiger Krankenversicherung bei Aufenthalt
länger als 48 Std. erforderlich.





Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Es werden nur gültiger Reisepass oder Kinderreisepass akzeptiert.
Kinderausweis nach altem Muster wird nicht akzeptiert. Alleinreisende
Minderjährige sollten amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
Sorgeberechtigten mitführen.

Turks & Caicos Islands

Kingston/Jamaika

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen
ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Vorlage Weiter-
oder Rückflugticket. Aufenthalt kann bei Einwanderungsbehörde (Immigration)
auf max. 60 Tage verlängert werden.



Reisedokumente

Gültiger Reisepass / vorläufiger Reisepass, Gültigkeitsdauer mindestens
sechs Monate über Aufenthaltsdauer.

Der vorläufige Reisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d.
h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in den USA.



Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass, der bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein
muss. Der Kinderreisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm,
d.h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.





An- bzw. Abreise über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig
ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die
Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.


9. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Reise Sicherheitshinweise Großbritannien