Reise- und Sicherheitshinweise
Bolivien: Stand 08.11.2010

Land: Bolivien

1. Bolivien:
2. Aktuelle Hinweise
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
6. Besondere Zollvorschriften
7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
8. Medizinische Hinweise
9. Haftungsausschluss

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1. Bolivien:
Stand 08.11.2010
(Unverändert gültig seit: 08.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise
Reisenden wird dringend empfohlen, Protestveranstaltungen und
Menschenansammlungen im ganzen Land unbedingt zu meiden.In Bolivien kommt es
regelmäßig zu schweren Busunglücken, bei denen meist viele Todesopfer zu
beklagen sind. Bei Überlandreisen mit dem Bus wird dringend geraten, nur mit
bekannten Busunternehmen zu fahren.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Straßenverkehr

In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell
eskalieren können. Die Reisefreiheit kann dadurch in den betroffenen
Gebieten jederzeit zeitlich und räumlich stark eingeschränkt sein.

Reisende in Bolivien sollten daher die Medienberichte aufmerksam verfolgen,
sich bei ihren Reisebüros rückversichern und ihre Reiseplanung entsprechend
anpassen.

Das Land ist verkehrsmäßig noch wenig erschlossen. Es gibt nur etwa 3.000 km
asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten,
Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit oft
tagelang nicht passierbar. Besonders betroffen ist zur Zeit die Strecke nach
Nordosten, Reisenden wird geraten sich vor Ort über die aktuelle Situation
zu informieren.

Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation rät die Botschaft dringend von
Überlandfahrten mit Pkw oder Bus bei Dunkelheit ab. Die Straßen sind in der
Regel nicht beleuchtet. Gleiches gilt oft auch für andere
Verkehrsteilnehmer, die sich auch nicht immer an die geltenden
Vorfahrtsregelungen halten.

Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für
Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.

Kriminalität

Die Kriminalität in Bolivien hat in letzter Zeit zugenommen. So gab es
vermehrt Vorfälle mit allein reisenden, ausländischen Touristen, die bei der
Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen
Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden und dort, unter Mithilfe
von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle
durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur
Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen wurden (sog.
„Expressentführungen“). Es gab zahlreiche Fälle, in denen Personen hierfür
sogar einige Tage gefangen gehalten wurden. Ähnliche Fälle wurden auch aus
anderen bolivianischen Großstädten berichtet.

In letzter Zeit sind der bolivianischen Polizei Fahndungserfolge gelungen,
die zur Aushebung von kriminellen Banden geführt haben. Außerdem tritt die
Touristenpolizei an verschieden neuralgischen Punkten (z.B. den Busbahnhof
in La Paz) verstärkt in Erscheinung und berät ankommende Reisende. Es bleibt
abzuwarten, ob diese Maßnahme en zu einer spürbaren Verbesserung der
Situation führen.

Es wird dringend geraten, nur auf bekannte Funktaxi- und Busunternehmen
zurückgreifen und keine Taxis auf der Straße heran zu winken, insbesondere
nicht nachts. In aller Regel fordern Restaurants, Hotels, Kneipen usw. auf
Wunsch des Gastes ein Radio-Taxi an. Außerdem sollte man in der
Öffentlichkeit keine großen Bargeldsummen bei sich führen, noch
Ausweispapiere und Geld offen in der Hosentasche tragen.

Aus gegebenem Anlass wird empfohlen, von La Paz aus zum Titikakasee nur in
Gruppen und nur mit bekannten Busunternehmen zu reisen.

Es wird auch immer wieder davon berichtet, dass Besuchern von Bars und
Diskotheken K.O.-Tropfen (einheimisch: Burundanga) verabreicht werden, die
eine zeitlich begrenzte Ohnmacht und einen Gedächtnisverlust hervorrufen.
Diese Zeit wird genutzt, um die betreffende Person auszurauben.

Die Drogenkriminalität in Bolivien ist verbreitet, mit steigender Tendenz.
Vor Erwerb, Besitz, Konsum, Handel und der Ausfuhr von Drogen und
Drogenprodukten aller Art wird dringend abgeraten.


4. Allgemeine Reiseinformationen
Flugverkehr

Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung
von Flügen und erheblichen Verspätungen beeinträchtigt.

Geld / Kreditkarten

Neben der bolivianischen Währung Boliviano wird auch der USD in weitem
Umfang akzeptiert. Mit einer deutschen EC-Karte kann man bei vielen
Bankautomaten Bargeld abheben, sofern die EC-Karte das "Maestro“-Symbol
trägt. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen
Kreditkarten akzeptiert. Da der Wechselkurs für den Euro wesentlich
ungünstiger ist als der des Dollars, empfiehlt es sich, Bargeld in Dollar
mitzunehmen (vorzugsweise kleine Stückelungen).

Telefon

Die Telefonvorwahl aus Deutschland für Bolivien und La Paz lautet 00591 -
(2) + Anschlussnummer (7-stellig).

Es besteht die Möglichkeit, aus Bolivien mit einer kostenlosen Telefon-Nr.
ein Gespräch nach Deutschland zu führen. Die Telefongebühren zahlt der
Teilnehmer in Deutschland. Die bolivianische Telefonnummer lautet: 800 -
10 - 0049 + Vorwahl mit 0 + Anschlussnummer in Deutschland.

Touristische Auskünfte

Viceministerio de Turismo, Avenida Mariscal Santa Cruz, Palacio de
Comunicaciones,16. Stock (Eingang durch den 17. Stock), Casilla 1868, La
Paz,

Tel.: 236 74 41, 236 74 64, 236 74 63

Fax: 237 46 30

E-Mail: t-mercadeo@mcei.gov.bo

Information für Bergsteiger

Club Andino BolivianoCalle México N° 1638Tel./Fax: 231 28 75Casilla 1346, La
Paz

Rufnummer der Polizei in Notfällen

Tel.: 237 12 30 (La Paz)

Touristenpolizei (Policía Turistica)

Plaza del Estadio, Miraflores (unmittelbar am Stadion Hernan Siles)

Tel. Nr. 222 5016


5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein
Visum. Zur Einreise als Tourist nach Bolivien ist ein mindestens sechs
Monate gültiger Reisepass notwendig. Bei Ankunft an den internationalen
Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel eine
Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 90 Tagen im Pass eingetragen. Wenn
man auf dem Landweg einreist kommt es vor, dass lediglich eine
Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 30 Tagen in den Pass eingetragen
wird. In solchen Fällen sollte dieses sofort reklamiert werden.

Deutsche Touristen können sich innerhalb eines Jahres maximal 90 Tage in
Bolivien aufhalten, wobei mehrfache Ein- und Ausreise gestattet ist.

Die frühere großzügige Praxis, kurz vor Ablauf der Dreimonatsfrist in das
benachbarte Ausland auszureisen und kurz darauf wieder nach Bolivien
einzureisen, um eine neue Frist von 90 Tagen zu erhalten, wird nicht mehr
geduldet.

Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Geschäftsreise, Praktikum, Studium etc.)
muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes
Visum („visa de objeto determinado“) beantragt werden. Geschäftsleute können
ein langfristiges Geschäftsvisum mit mehrfacher Einreise und einer
Gesamtaufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen pro Jahr erhalten.

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende
Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil
Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja

Vorläufiger Reisepass

ja, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

Wichtiger Hinweis:

Deutsche Staatsangehörige benötigen nach wie vor kein Visum für einen
touristischen Aufenthalt. Bolivien gestattet allen Touristen aus der EU
allerdings nur einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Jahr aber mit
mehrfacher Einreise.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja, mit Foto, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein

Reisepass

ja, mit Foto, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

nein

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Impfungen

Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und vorhaben, in Gelbfieber
gefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei Einreise
ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können. Es ist empfehlenswert, stets
ein Impfzertifikat mitzuführen, auch wenn keine Gelbfieber gefährdete
Gebiete besucht werden, da die Rechtslage und die Verwaltungspraxis nicht
immer übereinstimmen. Siehe dazu auch Medizinische Hinweise. Die Impfung
muss spätestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen.

Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Bei Abflug von bolivianischen Flughäfen werden für Inlandsflüge eine
Flughafengebühr von z. Zt. 15 Bolivianos, für Auslandsflüge in Höhe von 25
US-Dollar erhoben. Von dieser Gebühr befreit sind Transitreisende, die sich
nicht länger als 12 Stunden in Bolivien aufhalten, sowie grundsätzlich
Kinder unter zwei Jahren.

Touristen, die sich nur für die Dauer von bis zu 90 Tagen in Bolivien
aufgehalten haben, sind von der Zahlung einer so genannten Ausreisesteuer in
Höhe von z. Zt. 227 Bs befreit (ca. 33,- US $). Alle Ausländer, die sich
länger als 3 Monate legal in Bolivien aufhalten, müssen bei der Ausreise
zusätzlich zur Flughafensteuer auch die Ausreisesteuer entrichten.

Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien,
Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen
Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets
greifbar im Handgepäck mitgeführt werden.

Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich
kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet
wird.


6. Besondere Zollvorschriften
Es wird davon abgeraten, Mate de Coca (Coca-Tee) mit nach Deutschland zu
nehmen. Obwohl Erwerb, Besitz, Konsum und Ausfuhr nach bolivianischen
Bestimmungen legal sind, sieht der deutsche Zoll bei der versuchten Einfuhr
von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz.

Für die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) zwischen 50.000,- und
500.000,- US-Dollar oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen
Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank
erforderlich. Weitere Informationen hierzu können auf folgender Webseite
nachgelesen werden: www.bcb.gov.bo

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es wird eindringlich vor Erwerb, Besitz, Ein- und Ausfuhr von Drogen aller
Art gewarnt. Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch
die hiesige Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den
internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der
größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird. Rauschgiftdelikte
werden in Bolivien streng geahndet, die Mindeststrafe beträgt in der Regel 8
Jahre Haft. Auch die Mitnahme von Päckchen etc. von Dritten mit unbekanntem
Inhalt kann drastische Folgen haben und sollte unbedingt unterlassen werden.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von
der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.


8. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und die vorhaben, in
gelbfiebergefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei
Einreise aus allen Ländern ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können;
siehe auch Einreisebestimmungen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus,
Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt
über 4 Wochen auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen
für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

Gelbfieber kommt im Tiefland östlich der Anden vor. Im Hochland besteht kein
Ansteckungsrisiko.

Dengue

Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In
Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten.
Es wird empfohlen, bei Reisen in gefährdete Gebiete (Tiefland) besondere
Vorsicht walten zu lassen (Mückenschutzmittel, langärmelige Kleidung etc.).

Malaria

Jährlich werden ca. 100.000 Malariafälle gemeldet. Die Übertragung erfolgt
durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt
verläuft, insbesondere die in Bolivien eher seltene aber gefährliche Malaria
tropica , bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann
auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten
von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem
Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Ein hohes Risiko besteht im Norden an der Grenze zu Brasilien, in den
Departements Pando und Beni, insbesondere im Gebiet von Guayaramerin,
Riberalta und Puerto Rico sowie in den tieferen Lagen von Tarija, Cochabamba
und La Paz. Ein mittleres Risiko besteht in den übrigen ländlichen Gebieten
unterhalb von 2500m. Ein geringes oder kein Risiko besteht in den Städten
sowie im Oruro-Departement, den Provinzen Ingavi, Los Andes, Omasuyos und
Pacajes (La Paz Departement) und im Potosi Departement.

Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme)
sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene
verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf
dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche
Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen
Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem
Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen
Reisenden empfohlen:

körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig
(Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel
auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem
Moskitonetz zu schlafen.HIV / AIDS

Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere
Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer
lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer,
insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Höhenkrankheit

Aufgrund der Höhenlage (La Paz Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann
es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen
(siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu). Die Höhenluft auf dem
Altiplano ist sauerstoffarm und von geringem atmosphärischem Druck.

Aus der Höhe resultieren auch extreme Intensität der Sonneneinstrahlung -
besonders der ultravioletten Strahlung - und außergewöhnliche hohe
Wärmeabstrahlung während der Nacht. Untrainierten Bergsteigern wird
empfohlen, vor Reiseantritt sachkundigen Rat einzuholen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch,
apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit
gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige
Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage einer
individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen
Tropenmediziner/Reisemediziner sinnvoll.

Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T.
erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutsche
Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache
mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw.
Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen.
Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden
Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Bolivien durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe
www.dtg.org

Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der
ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


9. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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