Reise- und Sicherheitshinweise
Venezuela: Stand 05.11.2010

Land: Venezuela

1. Venezuela:
2. Aktuelle Hinweise
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
6. Besondere strafrechtliche Vorschriften
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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1. Venezuela:
Stand 05.11.2010
(Unverändert gültig seit: 05.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise
In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen
Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge
des kolumbianischen Binnenkonflikts eine erhöhte Gefahr von Entführungen und
anderen Gewaltverbrechen.
Von Reisen in die Grenzregion zu Kolumbien wird abgeraten. Abgeraten wird
auch von der Ausreise nach Kolumbien über den Landweg. Vorübergehende
Schließungen der Grenze zu Kolumbien können - wie in der Vergangenheit des
Öfteren geschehen - nicht ausgeschlossen und jederzeit kurzfristig verfügt
werden. Grenzschließungen ziehen erfahrungsgemäß teilweise extrem lange
Wartezeiten nach sich.

Kontrollen an den venezulanischen Flughäfen gehen über das allgemein an
internationalen Flughäfen übliche Maß hinaus: Bei der Ausreise aus Venezuela
sowie beim Flughafentransit kann es zu zeitaufwändigen Kontrollen kommen, da
die venezolanischen Behörden zur Bekämpfung des internationalen
Drogenhandels umfassende Kontrollen von Gepäck und Personen durchführen.
Reisende werden daher gebeten, bereits drei Stunden vor Abflug am Flughafen
einzutreffen. Reisende und ihr Gepäck werden sehr genau und mehrfach durch
Einheiten der Nationalgarde kontrolliert, deren Angehörige in aller Regel
nur Spanisch sprechen. Am Flughafen Maiquetia (Caracas) werden weiterhin
viele aufgegebene Gepäckstücke zur Drogenkontrolle durchstochen.
Beschädigungen von Gepäck und ggf. auch von Gegenständen, die sich in den
Koffern befinden, sind die Folge. Kontrollen von Reise- und Handgepäck an
den Flughäfen sollten Sie vorsorglich mit besonderer Aufmerksamkeit
verfolgen und hierbei persönliche Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände,
nicht aus den Augen lassen. Geben Sie Wertgegenstände oder elektronische
Artikel (z.B. Laptops) nicht in Ihr Fluggepäck, sondern behalten Sie diese
im Handgepäck bei sich und unter Ihrer ständigen Aufsicht.

Zur Kontrolle von Personen kommen in den Flughäfen regelmäßig sogenannte
Ganzkörperscanner zum Einsatz. Es ist aber nicht auszuschließen, dass auch
weiterhin in nicht vorhersehbaren Fällen und Situationen die bisher als
Regel üblich gewesene Kontrolle durch Röntgen in einem Krankenhaus in der
Umgebung des Flughafens erfolgt. Der Transport zum Krankenhaus erfolgt dabei
durch die venezolanische Armee mit Militärtransportfahrzeugen in Begleitung
von venezolanischen Armeeangehörigen, die in der Regel ebenfalls nur
Spanisch sprechen. Die Einhaltung üblicher medizinischer Standards bei
Erstellung der Röntgenaufnahme (z.B. Schutz durch Bleischürze) ist dabei oft
nicht gewährleistet. Das Auswärtige Amt hat diese Praxis bereits mehrfach
bei den zuständigen Behörden in Venezuela beanstandet. Ziel des
Ganzkörperscans als auch des Röntgens ist die Überprüfung, ob im
Körperinneren Drogen befördert werden. Drogenkuriere werden von allen
venezolanischen Gerichten in aller Regel zu einer Freiheitsstrafe von 8
Jahren verurteilt.In jüngster Zeit hat sich die Zahl der an DENGUE-Fieber
Erkrankten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in etwa verdoppelt. Dies gilt
vor allem für den Bundesstaat Miranda und die Region Caracas, sowie in
geringerem Maße auch für andere Landesteile.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Eine deutliche Gefährdung sowohl für Individual- als auch für
Gruppenreisende stellt die hohe Kriminalitätsrate in Venezuela dar.
Entführungen zur Erpressung von Geldzahlungen und Überfälle mit Waffengewalt
haben zugenommen. Auch Deutsche sind davon betroffen gewesen. Die
Straßenkriminalität in venezolanischen Großstädten, besonders in Caracas,
ist unvermindert hoch. Jedoch auch außerhalb der Städte ist mit
Gewaltkriminalität zu rechnen.

In letzter Zeit berichten Reisende vermehrt von Kontrollen durch
Uniformierte (Polizei, Militär) im Stadtgebiet, bei Straßenkontrollen, oder
auch am Flughafen. Verschiedentlich sind Reisende dabei von den
uniformierten Kontrolleuren beraubt oder zu Geldzahlungen bzw. Geldumtausch
genötigt worden. Händigen Sie bei derartigen Kontrollen nach Möglichkeit nur
eine Kopie Ihres Passes aus und nicht das Originaldokument.

Auf der Ferieninsel Margarita besteht die Gefahr bewaffneter Raubüberfälle,
auch in Hotelanlagen und bei begleiteten und organisierten
Gruppenexkursionen.

Als besonders gefährlich gelten das Zentrum von Porlamar und die Küstenorte
Playa El Agua und El Yaque.

In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen
Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge
des kolumbianischen Binnenkonflikts eine erhöhte Gefahr von Entführungen und
anderen Gewaltverbrechen.

Die Grenzregion zu Kolumbien sollte nicht bereist werden. Abgeraten wird
auch von der Ausreise nach Kolumbien über den Landweg.

Es wird dringend geraten:

Fahrten bei Dunkelheit aus Sicherheitsgründen möglichst zu vermeiden.Kein
Camping und keine Reisen per Anhalter durchzuführen.Sich vor Ausflügen ohne
einheimische Reiseleiter genauestens zu erkundigen, welche Orte unbedingt zu
meiden sind.Sich schon bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas umsichtig
zu verhalten; es häufen sich Überfälle unter Beteiligung von Uniformträgern
und Taxifahrern. Insbesondere sollte man nicht in der Ankunftshalle des
Flughafens auf Transportangebote von vorgeblichen Taxifahrern oder
autorisiert wirkenden Personen eingehen, sondern ausschließlich die
offiziellen Flughafen-Taxis (schwarze Geländewagen der Marke Ford Explorer
mit gelben Kennzeichen) benutzen, die unmittelbar --vor-- der Ankunftshalle
warten.Besonders während der Dunkelheit ist es auf der Autobahn zwischen dem
Flughafen und Caracas mehrfach zu Überfällen gekommen. Die Botschaft rät
deshalb generell davon ab, nachts diese Strecke zu benutzen.Bei der
Benutzung von Taxis und Bussen nur Fahrzeuge in gutem technischen Zustand zu
wählen, die in Funkverkehr mit ihrer Firmenzentrale stehen. Es können auch
Taxis oder Kleinbusse benutzt werden, die vom Hotel ausdrücklich empfohlen
werden. Bei der Benutzung von vermeintlich preiswerteren Taxis und Bussen
besteht hohes Risiko ausgeraubt zu werden.Auf keinen Fall Widerstand zu
leisten, sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem bewaffneten
Überfall kommen.Geld nur an den dafür ausgewiesenen Schaltern zu
tauschen.Keine wertvollen Gegenstände oder größere Geldbeträge mitzuführen;
dieser Rat gilt auch für die Fahrt zum und den Aufenthalt am Flughafen
zwecks Abreise.Beim Einsatz von Kreditkarten/Bankkarten ist erhöhte Vorsicht
angebracht, da es immer wieder Fälle von betrügerischen Abbuchungen gibt.


4. Allgemeine Reiseinformationen
Grundkenntnisse im Spanischen sind empfehlenswert bis notwendig,
Englischkenntnisse sind wenig verbreitet.

Reisen über Land

Individualtouristen sollten beachten, dass Venezuela über keine ausgeprägte
touristische Infrastruktur verfügt.

Gelegentlich steht trotz einer Zimmerreservierung, die in der Regel nur
gegen Vorausbezahlung vorgenommen wurde, das gewünschte Hotelzimmer nicht
zur Verfügung. Ähnlich verhält es sich mit Flugreservierungen, insbesondere
bei Inlandsflügen, die häufig überbucht sind.

Geld / Kreditkarten

Landeswährung ist der Bolivar. Zum Jahresbeginn 2008 wurde als Konsequenz
extrem hoher Inflationsraten ein "neuer" Bolivar (umgangssprachlich in
Venezuela als Bolivar Fuerte bezeichnet) eingeführt. Daneben sind auch die
"alten" Bolivares weiterhin gültig. Ein "neuer" Bolivar entspricht dabei dem
Wert von 1000 "alten" Bolivares.

Das Abheben von Geld mit EC- und Kreditkarten in Venezuela kann nicht
garantiert werden. Bezahlung mit Kreditkarten in größeren Geschäften,
Restaurants und Hotels ist möglich. Der Umtausch erfolgt zum staatlich
festgelegten festen Kurs zum US-Dollar. Der Tausch von ausländischer Währung
auf einem Parallelmarkt ist gesetzlich verboten und darf daher nur in
offiziellen Wechselstuben erfolgen. Vor den Angeboten von inoffiziellen
Händlern, schon direkt am Flughafen oder auf der Straße, wird dringend
abgeraten.


5. Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate

Vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass
ein- und ausreisen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate

Reisepass

Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit Foto, Gültigkeit bei der Einreise noch mindestens 6 Monate

Weitere Anmerkungen

Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass
ein- und ausreisen

Bei der Einreise ist ein 6 Monate über die vorgesehene Aufenthaltsdauer
hinaus gültiger deutscher Reisepass mitzuführen. Die Einhaltung dieser
Bestimmung wird in letzter Zeit schärfer kontrolliert und kann bei
Nichtbeachtung zur Einreiseverweigerung führen. Anerkannt werden auch
Kinderausweise/ -pässe, sofern sie ein Lichtbild enthalten.

Bei Einreise auf dem Luftweg wird jedem Touristen eine Einreisekarte im
Flugzeug ausgehändigt, die zu einem Aufenthalt von i.d.R. bis zu 60 Tagen,
nach unterschiedlicher Handhabung der venezolanischen Einreisebehörden
gelegentlich auch länger, berechtigt. Das grüne Doppel muss der Passinhaber
bei der Ausreise wieder abgeben. Achten Sie daher bei der Einreise darauf,
dass Ihnen dieses grüne Doppel ausgehändigt wird. In Venezuela müssen sich
auch Ausländer jederzeit ausweisen und ihren legalen Aufenthaltsstatus
nachweisen können.

Visum

Visumpflicht für die Einreise nach Venezuela besteht nur noch für Anreisen
mit einem Segelschiff, Einreisekategorie „Embarcaciones Deportivas“.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Ausreisesteuer

Bei der Ausreise per Flugzeug müssen eine Flughafengebühr sowie eine
Ausreisesteuer von z.Zt. 162,50 Bolivares (ca. 38,00 US-Dollar) entrichtet
werden. Diese ist immer direkt von dem Reisenden an einem speziellen
Schalter am Flughafen zu bezahlen und kann/darf seit kurzem nicht mehr in
den Flugticketpreis einbezogen werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig
ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das
Auswärtige Amt empfiehlt, vor der geplanten Reise die venezolanische
Botschaft in Berlin um Auskunft über die aktuell zu befolgenden Bestimmungen
zu bitten.


6. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Beachten Sie, dass venezolanische Sicherheitskräfte konsequent gegen
Drogenhandel und -konsum vorgehen. Bei Verstößen gegen das Rauschgiftgesetz
muss mit Gefängnisstrafen von 8 bis zu 20 Jahren gerechnet werden.

Päckchen von Fremden sollten keinesfalls angenommen werden.


7. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie,
Keuchhusten und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder
besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Eine
Gelbfieberimpfung wird für alle Gebiete außer der Nordküste und den Inseln
empfohlen. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen
des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver
Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft sie, insbesondere die gefährliche
Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung
kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim
Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in
einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Ein hohes Risiko besteht in den südlichen Regenwaldgebieten, insbesondere in
den Provinzen Bolivar und Amazonas. Ein mittleres Risiko besteht in den
Provinzen Delta Amacuro mit dem Orinoco-Delta und Sucre. Ein geringes Risiko
besteht herdförmig im Nordwesten. Malariafrei sind die mittleren
Küstenabschnitte, die Höhenlagen, die Inseln und die Stadtgebiete.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme)
sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene
verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf
dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren
persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit
anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem
Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden
empfohlen:

körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig
(Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),Insektenschutzmittel
auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem
Moskitonetz zu schlafen.HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder
Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen
HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei
Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B.
Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes
oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und
Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen
oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise
www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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