Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Libanon: Stand 04.11.2010

Land: Libanon

1. Libanon:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne
palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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1. Libanon:
Stand 04.11.2010
(Unverändert gültig seit: 04.11.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne
palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Bei Reisen in den Libanon wird weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten.

Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen
Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im
Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei
Sidon / Saida.

Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis
Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek
und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun,
Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des
Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und
in das Grenzgebiet zu Israel.

Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht
bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen
Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes.
Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen
Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht
gewährleisten.

Aktuell

Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen
Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 3. August 2010 wurde
die Waffenruhe gebrochen. Bei einem Feuergefecht zwischen den Streitkräften
beider Länder kam es zu Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Alle
Parteien gehen von einem Einzelvorfall aus.

Lage vor Ort

Im Zusammenhang mit dem Sondertribunal für den Libanon zur Aufklärung des
Hariri-Attentats 2005 gibt es heftige politische Diskussionen. Eine
unmittelbare Auswirkung auf die allgemeine Sicherheitslage ist bisher nicht
zu verzeichnen.

Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die
Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten, seit 10. Dezember
2009 ist die neue Allparteienregierung vom Parlament bestätigt und im Amt.

Dennoch können weiterhin gewisse Spannungen zwischen konfessionellen und
politischen Gruppen bestehen, auch ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich
begrenzten Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden.

Insgesamt wird trotz deutlich verbesserter Sicherheitslage und entsprechend
steigender Touristenzahlen bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter
Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen
betroffen (s.o.).

Terrorismus

Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von
gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden
2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter
(Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.

Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder
der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde
zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen
zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das
Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und
Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.

Reisen im Land

Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen,
vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie
Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern
unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten
bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut
über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die
Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport
und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab
mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch
unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten
sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer
Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.

Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle
Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft
aufzunehmen.

Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu
leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen
Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets
Reisedokumente im Original mit sich führen.

Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu
Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der
Internet-Seite der Botschaft unter www.beirut.diplo.de

Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die
Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich
elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu
lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral
erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
http://service.diplo.de/registrierungav

Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die
sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.

Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über
aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen
zu halten.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit
verbreitet.

Verkehrsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter),
die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel
gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung
von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten
verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird
empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen
Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise.
Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige
überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer
zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte
Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern,
Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer
Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe
Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb
besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu
rechnen.

Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche
Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht
beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.

Touristische Infrastruktur

Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die
touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung,
Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.

Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants,
Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie
konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das
angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und
daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro).
zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet
zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für
die Ausbildung des Rettungspersonals.

Verhaltensregeln

Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen
der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen,
sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der
Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese
Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter
Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.
Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste
Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl
muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt
sein.

Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über
Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend
vorzubereiten.

Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche
Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung. Das
libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden
Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen,
insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu
verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder
deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.

Geld

Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische
Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter
Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum
ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder
bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen
erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der
Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als
Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei
Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.

Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige
finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
www.general-security.gov.lb/English

Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen
unterliegen.

Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der
Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht
mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben
werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.

Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des
Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa)
eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.

Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird
beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der
Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung
zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung
aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des
Visums ab.

Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische
Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen,
nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben
sollten.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in
den Libanon möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate

Vorläufiger Reisepass

Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate

Reisepass

Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate

Weitere Anmerkungen

-

Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses
aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische
Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen
Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch
wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und
Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine
Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen
Straftatbestand darstellt.

Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend
empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor
Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu
besorgen.


5. Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe
Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.

Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland
zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit
der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab
von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die
genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei
einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären.
Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die
Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei
größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung
gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.

Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.


6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und
Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen
sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der
Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch
bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind.
Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind
illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.


7. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten
vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine
Gelbfieberimpfung notwendig.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem
Stand sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und
ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder
besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder
Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht
grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei
Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B.
Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes,
desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum
Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei
Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt
Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit
Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst
Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen
vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber,
Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien,
Moskitonetz , langärmlige Kleidung).

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb
der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist
für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im
Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische
Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern
eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon
bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer
Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende
Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.

Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer
Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen
Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org
oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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