Reise- und Sicherheitshinweise
Portugal: Stand 04.11.2010

Land: Portugal

1. Portugal:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

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1. Portugal:
Stand 04.11.2010
(Unverändert gültig seit: 04.11.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Portugal besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor
Taschendiebstahl, Kfz-Einbrüchen und sonstiger Kleinkriminalität angebracht.

Zum 15. Oktober 2010 werden die bisher kostenfreien Autobahnen im Norden
Portugals (Costa da Prata, Grande Porto, Norte Litoral) gebührenpflichtig.
Bis zum 15. April 2011 sollen vier weitere Autobahnen (Interior Norte,
Beiras Litoral Alta, Beira Inferior, Via do Infante – Algarve) folgen.

An den neuen Mautstellen wird es keine Möglichkeit der Barzahlung geben. Für
Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen muss ein elektronischer
Mautzähler, der an Tankstellen erhältlich sein soll, gemietet werden. Ein
Befahren der genannten Autobahnen ohne elektronischen Mautzähler führt zu
einer Geldstrafe.

Weitere Informationen sind auf der Website des portugiesischen
Verkehrsministeriums verfügbar, siehe http://www.moptc.pt


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Weitere Anmerkungen

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren
mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.



Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die
Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates
vom 13.12.1957

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Reisepass

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Personalausweis

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja, für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
dem 1. 01. 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig

Reisen mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen
Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de


5. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetztes,
der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt.
Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.


6. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1
Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet nach Madeira und auf die Azoren
gefordert, siehe auch www.who.int

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten
anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige
Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen
Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen,
unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen
Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von
einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

Krankenversicherungsschutz

Es besteht in Portugal für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich
versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend
erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom
ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als
Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw.
Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse)
vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des
Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen,
die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden
(z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall,
Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten
enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für
Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten
erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes,auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten,immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen,trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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