Reise- und Sicherheitshinweise
Chile: Stand 04.11.2010

Land: Chile

1. Chile:
2. Aktuelle Hinweise
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen
6. Besondere Zollvorschriften
7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
8. Medizinische Hinweise
9. Haftungsausschluss

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1. Chile:
Stand 04.11.2010
(Unverändert gültig seit: 04.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise
Am 27. Februar 2010 wurde Chile von einem schweren Erdbeben der Stärke 8,8
erschüttert. Das Epizentrum lag ca. 329 km südlich von Santiago de Chile auf
Höhe der Stadt Concepción.

Das Ausmaß der Opfer und Schäden - insbesondere in der VII. und VIII. Region
(Regionalhauptstädte Talca und Concepción) - war beträchtlich. Die
Wiederaufbauarbeiten sind weit vorangeschritten, die Infrastruktur ist
weitgehend nicht mehr beeinträchtigt. Weitere (schwere) Nachbeben können
nicht ausgeschlossen werden.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

In ganz Chile, (insbesondere in der Innenstadt von Santiago, Bellavista,
Valparaíso, Viña del Mar, San Pedro de Atacama, Temuco, Pucon) kommt es
regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, mittlerweile
leider auch häufig unter Gewaltanwendung. Auch Einbrüche in Mietwagen sind
keine Seltenheit mehr.

In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen (auch am Strand!), in Restaurants,
Cafés und Supermärkten sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht
aus den Augen lassen. Bei Bus- und Metrofahrten werden im Gedränge oft
Handtaschen oder Rucksäcke unbemerkt aufgeschlitzt und Gegenstände
gestohlen. Beliebt ist auch der Diebstahl von über Stuhllehnen gehängten
Taschen in einem unaufmerksamen Moment.

Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten
sollte man daher im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.

Da die Zahnradbahnen in Valparaíso (auch Aufzüge oder Fahrstühle genannt)
laut einer Studie der Universität Federico Santa María von Anfang 2010 die
chilenischen Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllen, wird bis auf Weiteres
von ihrer Nutzung abgeraten.

In der Umgebung von Temuco (8. und 9. Region) kommt es immer wieder zu
gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort
auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. Die Polizei rät, nachts
(20 bis 8 Uhr ) keine Fernstraßen in der 9. Region und Umgebung zu befahren.
Besucher sollten aufmerksam sein, sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor
allem auch nicht nachts bewegen und sich bei Übergriffen defensiv verhalten.
Der Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung sollte vermieden
werden.

Erdbeben/Vulkanausbrüche

Chile ist ein erdbebengefährdetes Land. Es muss in Chile immer mit
unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität
gerechnet werden. Aufgrund des schweren Erdbebens am 27. Februar 2010 in
Concepción kann es bis zu einem Jahr danach noch zu (auch starken) Nachbeben
kommen.

Der Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos, dessen Ausbruch 2008 zur
Evakuierung von ca. 8.000 Personen aus der Region führte, ist weiterhin
aktiv.

Auch der im Nationalpark Conguillío gelegene Vulkan Llaima in der Región de
la Araucania bricht in unregelmäßigen Abständen aus, was immer wieder zu
Evakuierungen und Schließung des Nationalparks führt. Infolge der
Vulkanausbrüche muss mit Schlammlawinen und über die Ufer tretende Flüsse
gerechnet werden.

Gefährdung durch Landminen

Nach Angaben chilenischer Behörden wurden im Grenzgebiet zu Peru, Bolivien
und den sich anschließenden Grenzregionen zu Argentinien (I. und II.
Region), auf Feuerland und verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region
sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) während der
Militärregierung über hunderttausend Anti-Personen-Minen verlegt, deren
Räumung nur langsam vorankommt. Im Küstenbereich in der Nähe von Peru wurden
die Minen zum Teil in Strandnähe verlegt bzw. dorthin angeschwemmt. Die
Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt bzw.
in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Reisende sollten sich in diesen
Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.

Detaillierte Informationen unter

www.mineaction.org (→ Country Profile )

www.icbl.org/lm/2003/chile


4. Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land / Verkehrsverbindungen

Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit modernen Überlandbussen sind
fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago
aus nur in Richtung Süden (bis Temuco). Durch das Erdbeben am 27. Februar
2010 ist es zu teilweise erheblichen Schäden an Straßen, Brücken und
Zuglinien gekommen - deren Instandsetzung ist weitgehend abgeschlossen.
Flug- und Busverkehr verlaufen wieder normal, Zugverbindungen von Santiago
in den Süden können weiterhin beeinträchtigt sein.

Der Reisende sollte zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen,
da Englisch- und Deutschkenntnisse (außer im Süden des Landes) wenig
verbreitet sind.

Auf den Überlandstraßen und Wüstenpisten kommt es vor allem im Norden Chiles
immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der
Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht
angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer. Bitte achten Sie bei
Mietautos und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge
und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an
bzw. halten Sie die Fahrer dazu an.

Aufgrund seiner enormen Nord-Süd-Ausdehnung verfügt das Land über eine große
geographische und klimatische Vielfalt. Viele Touristen unterschätzen die
entstehenden Gefahren durch die weiten Entfernungen, das teilweise extreme
Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge.

Wegen immer wieder vorkommender Unglücks- und Todesfälle sollten Berg- und
Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen Führern sowie guter Ausrüstung und
ausreichender Verpflegung durchgeführt werden; diese Empfehlung gilt auch
für erfahrene Bergsteiger. Insbesondere bei der Besteigung der Vulkane
Villarica und Osorno , die für ihre gefährlichen Spalten bekannt sind,
sollte auf die Führung durch gut ausgebildete Bergführer geachtet werden.
Den örtlichen Carabineros oder Nationalparkwächtern sollte die ungefähre
Route sowie die Dauer der Wanderung mitgeteilt werden, um eventuelle
Suchaktionen zu erleichtern. Besondere Vorsicht ist aufgrund rascher
Wetterumschwünge geboten.

Vorsicht ist bei der Besichtigung der Geysire El Tatio geboten, da die
Zugangswege unzureichend gesichert sind.

Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4500 m.
Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem
Bus dorthin angeboten. Die Höhe, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt,
verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit,
die bereits zu Todesfällen geführt hat. Auf langsame Akklimatisation, z. B.
durch eine Übernachtung in dem auf halber Höhe gelegenen Ort Putre sollte
unbedingt geachtet werden. Bei Auftreten der Höhenkrankheit hilft i.d.R. nur
ein Abstieg.

In den trockenen Gebieten in Nordchile ist außerdem darauf zu achten, dass
stets ausreichend Wasser mitgeführt und getrunken wird. Auch in der Wüste
wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei
Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).

Geld / Kreditkarten

Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für
deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann an
den meisten Geldautomaten mit Maestro-Zeichen per Kreditkarte oder EC-Karte
(PIN erforderlich) abgehoben werden. Geldautomaten sollten aus
Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird
empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.

Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen
Ländern relativ hoch; es sollten ausreichend Reisemittel eingeplant werden.
In Restaurants sind Trinkgelder in Höhe von ca. 10% üblich.

Mietwagen

Laut Auskunft des chilenischen Außenministeriums können Touristen mit dem
deutschen nationalen Führerschein in Chile fahren. Für eventuelle
Polizeikontrollen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den
mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen. Bei der
Reiseplanung ist zu beachten, dass man mit einem Mietwagen in der Regel
nicht in die angrenzenden Länder fahren darf.

Reisen mit minderjährigen Kindern

Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte
Vorschriften, siehe www.bcn.cl/guias/salida-menores-pais

Auch wenn diese grundsätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt
es hin und wieder auch zu erheblichen Problemen für Touristen.

Die chilenischen Vorschriften besagen , dass bei Ein- und Ausreise aus Chile
für allein oder nur mit einem Elterteil reisende minderjährige Kinder eine
von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung
beglaubigte Reisegenehmigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht
mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung
muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die
Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Die Botschaft empfiehlt daher, bei Reisen mit minderjährigen Kindern
sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
mitzuführen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine der chilenischen
Auslandsvertretungen in Deutschland.


5. Einreisebestimmungen
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate

Vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Für einen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken bis zu 90 Tagen ist
kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine
"Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt
von maximal 90 Tagen berechtigt.

Reisedokumente Kinder/ Jugendliche



Kinderreisepass

Noch nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert

Reisepass

Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert sofern mit
Foto versehen

Weitere Anmerkungen

Minderjährige, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, müssen
eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden
Sorgeberechtigten mit sich führen, anderenfalls kann ihnen die Ein- bzw.
Ausreise in Chile verweigert werden . Die Erklärung muss in spanisch
verfasst und von einer chilenischen Auslandsvertretung oder einem
chilenischen Notar beglaubigt sein.

Visum

Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist
kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine
"Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt
von maximal 90 Tagen berechtigt.

Die "Tarjeta de Turismo" muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben
werden.
Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía
Internacional" in Santiago (Gral. Borgoño 1052, Tel. 02-5657863) bzw. in
anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte
ausgestellt werden.

Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage
verlängert werden. Zuständig sind hierfür das "Departamento de Extranjería"
in Santiago (Agustinas 1235, Tel. 02-5502469) bzw. in anderen Regionen die
jeweilige "Gobernación Provincial".

Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte
rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische
Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden. Auf der
Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (www.extranjeria.gov.cl)
sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar.

An- bzw. Abreise über die USA

Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen
berücksichtigen, dass ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der
Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig lediglich ein vorläufiger Reisepass
ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise
über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf
möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden.

Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der
vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und
verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.


6. Besondere Zollvorschriften
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Einreisenden während der
Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.

Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel
(Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen,
Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (auch der
versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit Bußgeldern
und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet.

Detaillierte Einfuhrbestimmungen findet man in spanisch unter www.sag.gob.cl

Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld
oder Wertpapiere im Wert von mehr als 450 UF (Unidad de Fomento) bzw. 12.000
USD mitführen, müssen dies dem Zoll anzeigen.

Zu den vorgenannten Einfuhrbestimmungen muss bei Einreise ein Formular
(Spanisch/Englisch) in Form einer eidesstattlichen Erklärung ausgefüllt und
unterschrieben werden.

Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige)
Neuwaren gilt im allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD, darüber hinaus
muss Zoll bezahlt werden.

Jede Person ist berechtigt, Importgeschäfte durchzuführen. Bei einem
Warenwert von über USD 500 FOB muss ein Zollagent eingeschaltet werden. Die
Verzollung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die geforderten
Dokumente (Handelsrechnung fünffach, voller Konnossementensatz bzw.
Luftfrachtbrief dreifach) müssen vollständig sowie inhaltlich und formal
fehlerfrei sein. Die chilenischen Behörden halten sich streng an die
geltenden Form- und Rechtsvorschriften. Auch Tippfehler können daher zu
Verzögerungen führen.

Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung
ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere
Zollerleichterungen.


7. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und –handel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen
Haftstrafen geahndet. Auch die Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für
Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.
Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle
Beteiligten zu rechnen.

Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft
bestanden werden.


8. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise
aus einem Gelbfiebergebiet auf die Oster-Inseln gefordert, siehe auch
www.who.int

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und
Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer
Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für
Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Chile ist malariafrei.

HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder
Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen
HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei
Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B.
Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes
oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und
Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen
oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Aufgrund immer wieder vorkommenden Erkrankungen nach dem Verzehr von
Meeresfrüchten wird empfohlen, möglichst vom Genuss roher Meeresfrüchte
abzusehen.

Weitere Infektionskrankheiten: Dengue-Fieber (Osterinsel), Chagas-Krankheit,
Trichinellose, Echinokokkose, Hanta-Virus-Infektionen.

Allgemeine Prophylaxe

Durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende
Kleidung, Verhalten) können viele überträgergebundenen Erkrankungen ganz
vermieden werden. Im Norden und Zentrum nicht in einfachen Hütten
übernachten (Chagas-Erkrankung durch Wanzenübertragung).

Die medizinische Versorgung im Lande ist nur in großen Städten direkt mit
Europa zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder
hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch /
Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger
Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung
werden empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe
beispielsweise http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/

Clinica Alemana / Deutsche Kliniken (ohne Gewähr)

Santiago: Av. Vitacura 5951, Telefon 212 97 00 oder 210 11 11, Fax 212 43 80

Valparaíso: Cerro Alegre, Calle Guillermo Munich, Telefon/Fax 032 / 21 79 51

Concepción: Pedro de Valdivia 801, Telefon 041 / 79 60 00, Fax 041 / 79 62
44

Valdivia: Beauchef 765, Telefon 063 / 24 61 00, Fax 063 / 24 62 51

Temuco: Senador Estebanez 645, Telefon 045 / 20 12 01, Fax 045 / 20 10 16

Osorno: Av. Zenteno 1530, Telefon 064 / 26 26 26, Fax 064 / 26 26 27

Puerto Varas: Otto Bader 810, Telefon 065 / 23 23 36, Fax 065 / 23 26 90

Eine vollständige Liste deutschsprachiger Ärzte und Krankenhäuser,
Rechtsanwälte und Übersetzer finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
Santiago de Chile unter „Konsularischer Service“

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


9. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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