Reise- und Sicherheitshinweise
Island: Stand 04.11.2010

Land: Island

1. Island:
2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

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1. Island:
Stand 04.11.2010
(Unverändert gültig seit: 04.11.2010)


2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Island besteht derzeit kein landespezifischer Sicherheitshinweis.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Reisende nach Island sollten sich gründlich auf ihren geplanten Aufenthalt
vorbereiten und dabei insbesondere die Gefahren, die von der Natur und den
wechselnden Klima- und Wetterbedingungen verursacht werden können, vor Augen
haben.

Richtige Bekleidung, Ausrüstung und Kartenwerk sowie die Berücksichtigung
von Ratschlägen Einheimischer werden dringend angeraten.

Finanzierung

Euros (€) können im Land bei Banken in Isländische Kronen (ISK) umgetauscht
werden. Deutsche Kreditkarten und EC-Karten können in Geschäften und an
Bankautomaten auch für kleinere Besorgungen genutzt werden.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Es wird empfohlen, sich vor allem bei Fahrten ins Hochland über die Straßen-
und Wetterverhältnisse zu unterrichten. Informationen über die Befahrbarkeit
öffentlicher Straßen sind beim Straßenamt, Tel.: 1777 oder +354-522 1000,
oder über das Internet: www.vegagerdin.is (Isländisch/Englisch) oder
www.road.is Informationen über das Wetter beim Wetterdienst, Tel. +354-522
6000 oder 902 0600 oder über das Internet: www.vedur.is zu erhalten. Das
Fahren abseits der Straßen / Pisten ist verboten.

Die Strafen für das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
beginnen mit 5.000 ISK (ca. 31 Euro) bei einer Überschreitung von 6-10 km/h.
Die Höchststrafe beträgt 150.000 ISK (= ca. 935 Euro) und 3 Monate
Führerscheinentzug. Die Polizei kassiert an Ort und Stelle!

Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ist verboten – es gilt 0,0
‰!

Nähere Informationen - z.B. über Straßenschilder und
Geschwindigkeitsbegrenzungen - können - auch auf Deutsch - auf der
Internetseite www.drive.is abgerufen werden.

Mietwagen

Leihwagen können in Island nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet
werden. Dies gilt auch für in Deutschland im voraus bezahlte Fahrzeuge, bei
denen die Kreditkarte grundsätzlich als Deckung für die obligatorische
Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Nicht gedeckt sind Fahrten auf
Schotterstraßen (z. B. Bergstraßen / Pisten).

Auf der mehrsprachigen Internetseite www.safety.is des isländischen
Rettungsdienstes ICE-SAR können darüber hinaus allgemeine
Sicherheitshinweise abgerufen werden.

Zelten

Das Campen mit weniger als drei Zelten ist auf nicht bewirtschaftetem Land
für eine Nacht gestattet, wenn der jeweilige Landbesitzer dies nicht durch
anderweitigen Aushang untersagt. Camper sollten jedoch überall dort, wo es
ausgewiesene Campingplätze gibt, diese auch benutzen. In der Nähe von
Bauernhöfen sollte nicht ohne Erlaubnis gezeltet werden. Außerhalb von
Campingplätzen muss bei mehr als drei Zelten die Erlaubnis des Landbesitzers
eingeholt werden.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit 3 Monate über Reise
hinaus

Reisepass

Ja– Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nur Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie auch den Hinweis unter „Medizinische Hinweise /
Krankenversicherung“.



Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der
Sorgeberechtigten mit sich führen.

Aufenthaltsdauer

Deutsche Staatsangehörige können sich bis zu drei Monate in Island
aufhalten. Arbeitssuchende deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu sechs
Monate lang bleiben. Seit dem 1. August 2008 müssen deutsche
Staatsangehörige, die sich länger in Island zu Erwerbstätigkeits- oder
Studienzwecken aufhalten, keine Aufenthaltserlaubnis mehr bei der
Ausländerbehörde zu beantragen, sondern sich lediglich beim zentralen
Melderegister anmelden und eine Personenkennziffer (kennitala) beantragen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das isländische
Zentralregisteramt (Þjóðskrá) unter www.thjodskra.is

Sie können auch ein Merkblatt bei der Deutschen Botschaft anfordern.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes (hier: Botschaft von Island, Rauchstraße 1, 10787 Berlin)
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


5. Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Durchfuhr von Tieren ist genehmigungspflichtig. Zuständig für
die Erteilung einer Genehmigung ist das Landwirtschaftsministerium. Nähere
Angaben und Antragsvordrucke sind unter www.lbs.is abrufbar.

Im touristischen Reiseverkehr dürfte die Mitnahme von Haustieren wegen der
vorgeschriebenen vierwöchigen Quarantäne nicht in Frage kommen

Angelausrüstung muss bei der Einfuhr desinfiziert sein. Sofern kein
entsprechender Nachweis erbracht werden kann, ist die Desinfizierung auch
bei der Ankunft - auf eigene Kosten - möglich.

Reitkleidung muss vor Einfuhr nachweislich gereinigt worden sein - der
Nachweis muss bei der Einreise vorgelegt werden. Sättel und Zaumzeug aus
Leder können nur unbenutzt und noch original verpackt eingeführt werden.
Eine Desinfizierung bzw. Reinigung reicht bei Reitausrüstung aus Leder nicht
aus.

Die Einfuhr von ungekochtem Fleisch - hierzu zählt z.B. auch geräucherter
Schinken und Salami - sowie von ungekochter Milch und rohen Eiern ist
verboten.

Allgemeine und sonstige Zollvorschriften, auch über die vorübergehende
Einfuhr von Kraftfahrzeugen, werden auf der Webseite der Zollbehörde
www.tollur.is aktualisiert.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


6. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten
anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei
Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für
Kinder und Jugendliche.

Krankenversicherung

Aufgrund der sehr hohen Arzt- und Krankenhauskosten in Island wird die
Mitnahme einer europäischen Krankenversicherungskarte der AOK oder der
Ersatzkassen dringend empfohlen. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als
Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass
vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretenden Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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