Reise- und Sicherheitshinweise
Thailand: Stand 03.11.2010

Land: Thailand

1. Thailand:
2. Aktuelle Hinweise
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
6. Besondere Zollvorschriften
7. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
8. Medizinische Hinweise
9. Haftungsausschluss

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1. Thailand:
Stand 03.11.2010
(Unverändert gültig seit: 03.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise
Infolge der derzeit herrschenden Überflutungen einzelner Landesteile sollte
durch Rückfrage beim Reiseveranstalter geprüft werden, inwieweit die
geplante Reise durchgeführt werden kann. Dies gilt insbesondere bei Reisen
in den Norden und Nordosten. Bangkok und die Touristengebiete im Süden sind
nicht gefährdet. Individualreisende sollten sich vor Ort oder bei der
thailändischen Botschaft unterrichten.

Seit Juli 2010 ist es in der Innenstadt von Bangkok zu mehreren
Bombenanschlägen gekommen, bei denen ein Mensch getötet und weitere verletzt
wurden. Die Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz in Bangkok erhöht. Es wird
geraten, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und
sich über die Medien unterrichtet zu halten.Nach dem Ende der
Demonstrationen der Rothemden Ende Mai hat sich die Situation in Bangkok und
in den Provinzen im Norden/Nordosten insgesamt stabilisiert. Das
Notstandsrecht gilt nur noch in Bangkok und den drei umliegenden Provinzen
Nonthaburi, Samut Prakan und Pathum Thani. Das Notstandsrecht schränkt die
Grundrechte der Versammlungs-, Demonstrations- und Meinungsfreiheit ein und
räumt Militär und Polizei größere Befugnisse bei Inhaftierungen ohne
Gerichtsbeschluss ein. Für Touristen bedeutet dies: Halten Sie sich von
öffentlichen politischen Demonstrationen fern!Die Tourismusregionen im Süden
des Landes sind von den Vorgängen in Bangkok nicht betroffen. Von Reisen in
die Grenzregion zu Kambodscha, insbesondere nach Preah Vihear und Umgebung
und zu den anderen in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen, wird
abgeraten. Die Spannungen zwischen beiden Ländern im Streit um das
Tempelgebiet sind nicht beigelegt. Der gesamte Bereich bleibt bis auf
Weiteres militärisches Sperrgebiet.Von Reisen in und durch die unter
Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands (Narathiwat, Yala und
Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der
Grenze zu Malaysia) wird aufgrund der anhaltenden terroristischen Anschläge
dringend abgeraten. Hier besteht Lebensgefahr.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus

Wie in vielen andere Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr
von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden. Diese Gefahr
besteht noch am ehesten in der Hauptstadt, vor allem gegen zentrale
Einrichtungen des Staates. Aber auch, wie die Bombenanschläge vom 25. und
30. Juli 2010 in der Innenstadt Bangkoks gezeigt haben, an Orten, die für
den Tourismus von Bedeutung sind. Gefahren bestehen auch in den großen
Touristenzentren außerhalb Bangkoks wie Pattaya, Phuket, Koh Samui sowie im
Norden Thailands (Chiang Mai, Chiang Rai). Konkrete Hinweise oder
Verdachtsmomente liegen dem Auswärtigen Amt aber nicht vor. Ausländer sind
bisher von allen Auseinandersetzungen nicht direkt betroffen worden.

In den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia ist
die Lage grundsätzlich anders zu bewerten. Seit Anfang 2004 verüben dort
radikale muslimische Gruppen fast täglich Anschläge gegen staatliche
Einrichtungen und Privatpersonen, worauf die thailändischen
Sicherheitskräfte mit Härte reagieren. Im Sommer 2005 erklärte die
thailändische Regierung den "besonderen Notstand" für die drei Provinzen
Narathiwat, Yala und Pattani. Bei Bombenanschlägen im öffentlichen Raum gibt
es dort dennoch immer wieder Tote und Verletzte.

Reisen über Land

Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten
Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe gut vorbereitet, am
besten unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden.
Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden
kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von
Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.

Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf
offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und
Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.

Piraterie

Vor der kambodschanischen Küste wurde im Dezember 2008 im Golf von Thailand
ein privates Segelboot von Piraten überfallen. Der Skipper wurde dabei
getötet.


4. Allgemeine Reiseinformationen
Klima

Das Klima in Thailand ist tropisch, es herrschen meist Temperaturen von 30
bis 35 Grad mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit. Regenzeit ist von Mai bis
Oktober, in der regional zum Teil sintflutartige Niederschläge fallen. Sie
können zu großflächigen Überschwemmungen führen und Schlammlawinen auslösen,
denen jedes Jahr Menschen zum Opfer fallen. Es wird für Reisende während der
Regenzeit daher empfohlen, die Reiseveranstalter und ggfs. Hotels nach der
aktuellen Situation zu befragen und die Wetterberichte aufmerksam zu
verfolgen.

Bevölkerung

Die Bevölkerung umfasst etwa 60 Millionen Menschen, von denen rund 10
Millionen Menschen in Bangkok leben. Thailand ist eine konstitutionelle
Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster
Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Thailand ist sehr stark
buddhistisch geprägt. Um die religiösen Gefühle der Thais nicht zu
verletzen, sollte daher beim Betreten von Tempeln und sonstigen religiösen
Stätten auf angemessene Kleidung geachtet werden.

Infrastruktur

Touristische Reisen nach Thailand sind wieder in vollem Umfange möglich.
Sämtliche durch den Tsunami entstandene Schäden an Hotelanlagen in der
Provinz Pang Nga (Khao Lak) und auf der Insel Phi Phi sind inzwischen
behoben.

Kriminalität

In Thailand nimmt die Gewaltkriminalität (Raubüberfälle, teilweise mit
Todesfolge) zu. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket,
Koh Samui und Pattaya. Auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel Koh
Pha Ngan ist ein Anstieg der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Außerdem
werden zunehmend häufiger auf den monatlich stattfindenden „Mondscheinpartys“
(Full Moon Party) Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden
Teilnehmern vergewaltigt – teilweise mit Todesfolge.

Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang
ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall
sofort verständigt werden. Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und
Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer
Amphetamine) wird dringend abgeraten. Schon der Besitz geringer
Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen
einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm).

Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein
Drogenumschlagsort für Touristen zu sein. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui
werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw.
Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies
verhängnisvolle Folgen haben kann. Siehe auch „Besondere strafrechtliche
Bestimmungen“.

Seit Längerem werden Touristen in Bangkok, insbesondere an den touristischen
Brennpunkten, von Schleppern, insbesondere Tuk-Tuk Fahrern angesprochen und
von diesen dann in diverse Geschäfte geführt, in denen sie zu Einkäufen
angehalten werden. Dies passiert u.U. auch, wenn man explizit ein anderes
Fahrtziel nennt. Insbesondere in den so aufgesuchten Juweliergeschäften wird
dringend von jeglichen Käufen abgeraten. In der Regel werden hier
Fälschungen oder minderwertige Produkte verkauft, eine spätere Rückgabe
scheitert daran, dass diese Geschäfte alle nur wenige Wochen existieren.
Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk Tuk steigen, die sie selbst
angesprochen haben, nicht in solche von, denen sie angesprochen wurden.

In den vorgenannten Tourismushochburgen häufen sich auch die Fälle, in denen
ausländische Touristen von nicht versicherten Jet-Ski-, Motorrad- und
Autoverleihfirmen wegen zum Teil angeblich durch sie verursachte Schäden
finanziell in einer Weise in Anspruch genommen werden, die in keinem
Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht. Oft werden die
örtlichen Polizeidienststellen eingeschaltet, die den Touristen androhen,
eine Ausreisesperre zu verhängen, falls die völlig überhöhten
„Schadensersatzsummen“ nicht sofort bezahlt werden. Das Auswärtige Amt rät
dringend davon ab, die Angebote nicht ausreichend versicherter Anbieter in
Anspruch zu nehmen. Sicherheitshalber sollte vor Anmietung der Anbieter
hierzu befragt werden.

Dringend abgeraten wird ferner vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs
(Time Sharing Modelle). In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der
vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der
vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu
veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in
der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.

In letzter Zeit sind deutsche Urlauber in Phuket (Patong) wiederholt Opfer
von Banden geworden, die - offenbar im Zusammenwirken mit korrupten
Polizeibeamten - Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten
etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Gleiches gilt für die
Behauptung, gemietete Gegenstände (Jet Ski, Motorroller) seien angeblich
beschädigt zurückgegeben worden und die Forderung nach recht hohem
Schadenersatz. Werden diese Forderungen abgelehnt, wird Anzeige bei der
Polizei angedroht. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am
Patong Beach! Auch wird von Vermietern oder der Polizei in solchen Fällen
versucht, den Pass einzubehalten, um Druck auszuüben. Dies ist nicht legal.
Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen
Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 081
8456224 Bereitschaftsdienst) oder dem Honorarkonsul in Phuket, Herrn Dirk
Naumann (076 610407), aufzunehmen . Durch Intervention der Botschaft kann
u.U. verhindert werden, dass die Betroffenen wegen nicht begangener
Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden, überhöhte
Kautionszahlungen verlangt werden und/oder korrupte Anwälte durch die
Polizei "vermittelt" werden. Bestehen Sie auf Kontaktaufnahme mit Botschaft
oder Honorarkonsul! Melden Sie der Botschaft auf jeden Fall nachträglich,
wenn dies verweigert wurde! Vorsicht ist geboten in Phuket bei öffentlichem
Transport: es gibt immer noch keine Taxameter, Betreiber im Westen (Taxis)
und Osten (Tuk-Tuks) der Insel sind verfeindet. Gerade bei den beliebten Tuk
Tuk Fahrten ist ganz besondere Vorsicht geboten, da sie in der Regel völlig
überteuert sind!

Im Straßenverkehr und insbesondere bei Verkehrsunfällen kann es zu
impulsiven und unberechenbaren Reaktionen der Beteiligten kommen. Dabei wird
auch vor Waffengewalt nicht zurück geschreckt. Aufgrund zweier Fälle mit
Todesfolge deutscher Staatsangehöriger in jüngster Vergangenheit wird in
solchen Situationen dringend geraten, ruhig zu bleiben und jede Eskalation
zu vermeiden.


5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise

Vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket muss in der Regel vorgelegt werden

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise

Reisepass

Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise

Vorläufiger Reisepass

Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des
oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum

Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für
deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum
erforderlich. Dies bezieht sich nur auf Einreisen auf dem Luftweg. Bei
Einreise auf dem Landweg wird in der Regel nur ein Aufenthalt von 15 Tagen
gestattet. Einreisen auf dem Luftweg sind in beliebiger Anzahl wiederholt
möglich. Der Botschaft vorliegenden Informationen zufolge sollen Einreisen
auf dem Landweg allerdings nur noch viermal nacheinander möglich sein.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand
aufzuhalten, benötigen vor der Einreise ein von einer thailändischen
Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein non
immigrant visa berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Touristen- und non immigrant visa werden in der Praxis um 30 Tage
verlängert.

Wichtige Hinweise

Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine
Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder
sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei
dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen
erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen,
was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen
‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.

Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog.
"overstay") sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren von 500.- Baht je
Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und
es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht
entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu
einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag
Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft
kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen.
Anschließend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsächlichen
(zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und
bei „overstay“ von mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr
befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden.

„Overstay“ ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei
kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird,
jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.

Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreisebestimmungen kann generell
nur von den thailändischen Behörden erteilt werden.

Näheres zu den Einreisebestimmungen kann bei der thailändischen Botschaft in
Berlin erfragt werden und auch der Website www.immigration.go.th entnommen
werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die
Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw.

Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort
angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in
Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und
fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte
Unterkunft.

Besonderheiten bei der Ausreise

Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von
Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des
Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt
zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.

Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen
Behörden.


6. Besondere Zollvorschriften
Ein- und Ausfuhr von DevisenSeit dem 26.12.2007 können lt. Verordnung des
Customs Department des Ministry of Finance folgende Beträge nach Thailand
ein- und aus Thailand ausgeführt werden:

Thailändische Baht (THB)

Einfuhr: Unbegrenzt, ohne Deklarierung.

Ausfuhr: Über 50.000,-- THB Deklarierung, außer bei Reisen nach Myanmar,
Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam. In diesen Fällen Deklarierung bei
über 500.000,-- THB erforderlich.

US-Dollar

Einfuhr: Über 20.000,-- US-$ Deklarierung

Ausfuhr: Über 20.000 US-Dollar Deklarierung. Vorsicht ist geboten vor in
Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten
Wechselstuben zu tauschen.

Produktpiraterie/Gefälschte Waren

Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software,
Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen
Gründen verboten.

Antiquitäten

Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist
nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält
diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.

Souvenirs

Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil,
Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen
dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich
darüber vor dem Kauf zu informieren.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


7. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Rechtsschutz

Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der
Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen
rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr
langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher
Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.

Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt
nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten
Wiedereinreiseverbot.

Rauschmittel

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller
Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich
abgeraten.

Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen
(jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm). Schon
bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt
das thailändische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt
sind. Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel
sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe wird
in Thailand auch vollstreckt.

Im Jahre 2004 sind sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch
zwei Ausländer. Die thailändische Regierung hat wiederholt betont,
verurteilte Drogendealer zügig hinzurichten und macht ihre Ankündigungen
auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion
vollstreckt.

Kindesmissbrauch

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft
und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in
Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren,
auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über
das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den
Personalausweis zeigen lässt, auch diese Ausweise sind jedoch häufig
gefälscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen
sind.

Majestätsbeleidigung

Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder
kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestätsbeleidigung wird in
Thailand hart bestraft.

Erregung öffentlichen Ärgernisses

Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der
Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.

Diebstahl

Auch der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert wird mit
unverhältnismäßig hohen Haftstrafen geahndet. Strafmilderung wird auch dann
nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.

Fotografieren

Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein
Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie
überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt.

Ausweispflicht

Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden
häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnügungsvierteln der
Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt. Eine
Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem
thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Bei
Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch
Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.

Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken

Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und
Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Für
Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr.
Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der
Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der
Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst
neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren
in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.


8. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als
9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch
www.who.int

Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus,
Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ab
vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und
Japanische Enzephalitis.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem
Stand sein.

Aviäre Influenza, Vogelgrippe

Auch in Thailand ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der
AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen
Erkrankungsfällen gekommen.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise
an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden
Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ in der rechten Randspalte. Derzeit
besteht allerdings kein Grund zu Reisebeschränkungen. Bei Reisen im Land
sollte jedoch auf jeden Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden,
insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.

Dengue-Fieber

Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter
Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich.
Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die
einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber tritt in Thailand häufig
auf, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Ein Schwerpunkt
ist die Hauptstadt Bangkok, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit
zu rechnen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter
Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. lang
anhaltenden Gelenkschmerzen. Seit 2008 werden zunehmende Krankheitszahlen in
den südlichen Provinzen Thailands, auch in den Touristenzentren,
verzeichnet.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver
Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria
tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig
tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt
ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle
Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem
Malariagebiet notwendig.

Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, ca. 60% der Fälle
im Land werden durch Plasmodium falciparum hervorgerufen, ca. 40% durch
Plasmodium vivax.

Ein hohes Risiko besteht in den Grenzgebieten im Nordwesten zu Myanmar (Tak)
und im Südosten zu Kambodscha (Trat) sowie im äußersten Süden. Ein mittleres
Risiko in diesen Gebieten weiter landeinwärts, ein geringes Risiko in den
Waldgebieten der zentralen, nördlichen und östlichen Landesteile und auf
einigen Inseln. Als weitgehend malariafrei gelten Großstädte und
Touristikzentren wie Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Cha Am, Chanthaburi, Chiang
Mai, Chiang Rai, Phuket, Ko Samui, Krabi, Songkhla.

Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil
für die Hochrisikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG
empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die stand-by Mitnahme eines
entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren
persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit
anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem
Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen:

körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange
Hemden),tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragenggf. unter einem Moskitonetz zu schlafenHIV / AIDS

ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem, zuletzt
allerdings weitgehend gleich bleibende Zahlen, zudem zumindest in den
Städten kostenloser Zugriff auf Medikamente. Durch sexuelle Kontakte, bei
Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen
besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer,
insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durchfallerkrankungen treten in Thailand sehr häufig auf. Durch eine
entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten
Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des
Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden
Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit
Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und
abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und
Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt:
Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer
Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände,
immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und
vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen.
Einmalhandtücher verwenden.

Weiterhin erwähnenswert sind an Infektionen Tollwut (diese tritt vorwiegend
in ländlichen Gebieten auf), Japanische Encephalitis (Saisonal und mit
abnehmenden Zahlen ) sowie in ländlichen Gebieten die Leptospirose.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in
den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl.
jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen auch europäisch
ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender,
dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige
Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle
Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend
geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen
Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein
Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


9. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Reise- und Sicherheitshinweise Thailand