Reise- und Sicherheitshinweise
Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija: Stand 03.11.2010

Land: Libyen (Libysch-Arabische Dschamahirija)

1. Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
2. Aktuelle Hinweise
3. Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
4. Landesspezifische Sicherheitshinweise
5. Allgemeine Reiseinformationen
6. Einreisebestimmungen
7. Besondere Zollvorschriften
8. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
9. Medizinische Hinweise
10. Haftungsausschluss

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1. Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 03.11.2010
(Unverändert gültig seit: 03.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise
Die Landesgrenze zwischen Libyen und Sudan ist seit dem 29. Juni 2010 bis
auf Weiteres geschlossen.


3. Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern
wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe.
Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit
gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und
Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame
Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie
aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher
Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind
einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das
Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame
Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer
Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für
touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige
verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region,
sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals
mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind
regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das
Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen
Sicherheitshinweise zu beachten.


4. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der
Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen
Grenzgebieten zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die
Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden
des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in
die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.

In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen)
gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im
Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine
Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach
allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in
den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.

Reisen über Land

Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto
zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in
schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung
in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über.
Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem
technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.

Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach
Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch
professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der
libyschen Regierung genehmigt worden sind.

Kriminalität

Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall
wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer
Landes verbracht.


5. Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen
Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden,
Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und
Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung
kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von
Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot
alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.

Geld / Kreditkarten

Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen
Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden.
Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen
Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.

Hotelunterkunft

Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.

Mobiltelefone

Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter
Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.

Reisedokumente

Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und
deren Übersetzung mit zu führen.

Straßenverkehr

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des
Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen
während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden
Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.


6. Einreisebestimmungen
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Dabei muss das ausgestellte Visum dem tatsächlichen Reisezweck entsprechen,
da es sonst bei der Einreise und/oder Ausreise zu Problemen mit den
libyschen Behörden kommen kann. Ein touristisches Visum darf beispielsweise
nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.

Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht
auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa
für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten
können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche
Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche
Reiseveranstalter zu beantragen.

Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei
Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass
nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben
libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung
nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar
bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin
eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.

Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite
grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens
1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine
gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen
sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum
verlangt.

Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009
unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen
vorzulegen:

persönliches Erscheinen des Antragstellers,ausgefüllter Visumantrag,2
aktuelle Passfotos,Einladung des Geschäftspartners bzw.
Referenznummer,mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.Weitere
Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Website des
libyschen Volksbüros unter www.libyschebotschaft.de

Auch sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen
wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche
Staatsangehörige zuständig ist.

Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in
Berlin 3 bis 10 Werktage. Nach Informationen des Auswärtigen Amts ist die
Bearbeitungszeit derzeit wesentlich länger und kann mehrere Wochen betragen.
Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140
€ (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des
Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für
Diplomaten und offizielle Delegationen.

Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche
Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine
vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht
möglich. Die libysche Botschaft besteht derzeit auch auf eine persönliche
Abholung der visierten Pässe.

Übersetzung von Passdaten

Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den
Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen
müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht
gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei
Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der
Passdaten nach wie vor.

Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information
zur Verfügung gestellt:

"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die
ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung
ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der
Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von
dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die
Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."

Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen
grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die
Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des
Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).

Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als
auszufüllender Stempelvordruck, eingeheftet oder eingeklebt.

Reisedokumente

Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch
mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen
nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in
den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.

Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein
israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht
erlaubt.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.

Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-,
Ausreisestempel ist untersagt.

Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem
Aufenthalt anerkannt.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Reisepass

Ja, mindestens noch 6 Monate gültig

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja, bis zum 12. Lebensjahr

Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt
sein.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-,
Ausreisestempel ist untersagt.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Registrierung am Aufenthaltsort

Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht.
Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der
nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem
dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die
sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die
Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass
der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr
an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen
Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen
zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.


7. Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten
ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses,
einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.

Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.

Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen
bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen).
Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte
Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der
nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.

Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten
dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


8. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher
Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.

Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist
verboten.

Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen
Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden,
Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und
Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung
kommen.

Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.


9. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten
vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine
Gelbfieberimpfung notwendig.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem
Stand sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio
und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder
besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.

HIV/Aids

ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen
sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden
werden.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B.
Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes,
desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum
Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei
Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt
Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit
Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der
Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht,
durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen

Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren
ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem
gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor,
z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B.
Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!

Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut
ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle
Nachbarländer Fälle melden.

Sonstiges Gesundheitsgefahren

Gefahren durch Schlangen und Skorpione

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und
ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/
oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine
Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall
empfehlenswert.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und
Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon
Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


10. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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