Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Jemen: Stand 01.11.2010

Land: Jemen

1. Jemen:
2. Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und
Anschlägen
3. Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
4. Allgemeine Reiseinformationen
5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
6. Besondere Zollvorschriften
7. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
8. Medizinische Hinweise
9. Haftungsausschluss

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1. Jemen:
Stand 01.11.2010
(Unverändert gültig seit: 01.11.2010)


2. Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und
Anschlägen
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer
Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos, der in einzelnen
Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte, sowie sich
häufender gewalttätiger Demonstrationen in südlichen Regionen wird von
Reisen nach Jemen abgeraten.

Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Ma'rib und Sa’ada
(einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut
wird ausdrücklich gewarnt.Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko
terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die
länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig
beachtet werden.

Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter
Wachsamkeit aufgerufen.

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden
Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und
Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die
Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman
angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird
dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die
Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht
garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine
Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend
empfohlen.


3. Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer
Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen
Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen
nach Jemen abgeraten.

Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Ma'rib und Sa’ada
(einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut
wird ausdrücklich gewarnt.

Zu beachten ist, dass Ende November/Anfang Dezember 2010 in Jemen die
Golfmeisterschaften im Fußball stattfinden sollen. Von Reisen an den
Austragungsort Aden wird während dieser Zeit dringend abgeraten.

Reisen im Land

Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in
Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen
jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit
Sicherheitskräften abstimmen.

Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders
sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener
Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei
Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten
mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels,
westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für
bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten. Ausflüge außerhalb
von Stadtgebieten sollten möglichst in Begleitung von Sicherheitskräften
erfolgen.

Terrorismus

In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen
regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das
Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in
Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer –
darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.

Zuletzt wurde am 6. Oktober 2010 in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der
britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen
Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In
den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf
Reisegruppen mehrere Touristen getötet.

Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der
Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet
worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder
werden noch vermisst.

Interne Konflikte

In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden
Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen
Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die
Reisewarnung für die Regionen Sa'ada, Ma'rib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und
Hadramaut. Auch in den südlichen Gouvernoraten Aden, Abyan, Al Dali, Lahj
kommt es derzeit gehäuft zu gewalttätigen Demonstrationen.

Entführungen

Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer
Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen.
Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen
Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen
Regierung Gegenleistungen zu erpressen.

Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige
in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe
der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).

Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der
Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet
worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder
werden noch vermisst.

Minengefahr

Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter
Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn
während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte.
Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a
bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von
Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich
der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.

Schiffsreisen/ -expeditionen

Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern
wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im
Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen
Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf.
Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden
zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels
von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des
Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”


4. Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima

Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im
Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im
Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten
Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch
tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von
gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht
Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.

Anreise

Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und
nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.

Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen –
besteht nicht.

Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird
abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen
ist. Außerdem ist die Sicherheits­lage in den Grenzregionen nur schwer
überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.

Kleidung / Freizeit

Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen,
im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und
Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung
nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine
bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr
Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte
auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem
Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen
und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden
und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem
Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.

Zahlungsmittel

Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in
Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht
werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für
Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht
werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf
Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in
größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten
einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro)
akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.


5. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das
rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu
beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines
Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der
jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/
Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von
Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.

Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der
Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten.
Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung
beantragt werden!

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es
sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums
auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für
illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit
Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.

Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der
nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser
Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der
Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt,
wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor
Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen:

Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen
Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus

Reisepass

JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

JA

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

nein

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden
Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).

Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern,
die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt
sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so
ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.

Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine
Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem
Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen
werden.

Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin
zur Zurückweisung - führen.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


6. Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:

Jede Art von Drogen, ausgenommen QatPornografische Magazine, Zeitschriften,
Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden
grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt
untersucht)Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt
sind und Produkte darausGüter, die in Israel produziert wurdenWaffen,
Munition, explosive Stoffe und FeuerwerkskörperAlkoholische GetränkeDa
jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist,
toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem
Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats
Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings
durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches
Aufsehen erregen.

Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:

Gebrauchte persönliche GegenständeGeschenke, die den Gegenwert von 100.000
Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert
haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher,
gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge
Tabak,persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder,
etc.Goldschmuck bis zu 350 GrammElektrische Geräte werden in der Regel in
den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.Sollten Sie
weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten
Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort
können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


7. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der
öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.

Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B.
Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B.
Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen
Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser
hochrangiger Persönlichkeiten.

Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit
dem Tod bestraft werden.

Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.


8. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten
vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine
Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene
entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe
http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt
empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio,
Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei
Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis
B, Tollwut und Typhus.

HIV/ Aids

ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten
Risiken sollten wie überall gemieden werden.

Prophylaxe

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B.
Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes,
desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum
Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei
Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt
Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit
Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der
Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht,
durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver
Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria
tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch
noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von
Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem
Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen
besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko!
Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb
neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz,
Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme)
empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene
verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf
dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren
persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit
anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem
Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines
ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Weitere Infektionskrankheiten

Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene
Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten
(z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber).
Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige
Kleidung).

Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt
unbedingt meiden!

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten
Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen
Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!

Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit
Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und
Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon
Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder
http://www.frm-web.de/

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


9. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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