Reise- und Sicherheitshinweise
Marshallinseln: Stand 29.10.2010

Land: Marshallinseln

1. Marshallinseln:
2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

============================================


1. Marshallinseln:
Stand 29.10.2010
(Unverändert gültig seit: 29.10.2010)


2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für die Marshallinseln bestehen derzeit keine landesspezifische
Sicherheitshinweise.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Auf den Marshallinseln gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die
deutsche Botschaft in Manila / Philippinen.

Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
25/F Tower II
RCBC Plaza
6819 Ayala Avenue
1200 Makati City
Metro Manila, Philippinen
Tel.: 0063/(0)2/ 702 3000
Fax: 0063/(0)2/ 702 3015
Visa-Fax: 0063/(0)2/ 702 3045
Internet: www.manila.diplo.de
E-Mail: deboma@pldtdsl.net

Die Marshallinseln unterhalten keine diplomatische Vertretung in der
Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für Deutschland ist die Botschaft der
Republik der Marshallinseln in Washington/USA.

Adresse:
Embassy of the Republic of the Marshall Islands
2433 Massachusetts Avenue N.W.
Washington D.C. 20008, USA
Tel.: 001 202 - 234 5414
Fax: 001 202 - 232 3236
Internet: www.rmiembassyus.org
E-Mail: info@rmiembassyus.org

Mangels eigener Landeswährung wird auf den Marshallinseln der US-Dollar
(USD) verwendet. Visa, Mastercard und American Express werden von den
meisten größeren Geschäftshäusern akzeptiert.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise in die Republik der Marshallinseln
für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

JA ! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

JA! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

JA! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Reisepass

JA! Muss noch mindestes 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

-

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Besuchsaufenthalt kein Visum.

HIV-Test

Bei einem Aufenthalt von über 30 Tagen, bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme
oder für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist ein HIV-Test
Pflicht. Ausländische Testergebnisse können unter Umständen anerkannt
werden.

Flughafengebühr

Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr in Höhe von 20 USD (Befreiung für
über 60jährige) erhoben.


5. Besondere Zollvorschriften
Bei der Einreise ist eine Zollerklärung abzugeben. Für Waffen, Munition und
Drogen bestehen Einfuhrverbote. Für den eigenen Verbrauch dürfen bis zu 300
Zigaretten, 75 Zigarren oder 8 Unzen Rauchtabak und bis zu 2 Liter Alkohol
zollfrei eingeführt werden. Der Wert von Geschenken darf den Betrag von 300
US-$ nicht übersteigen. Weitergehende Informationen über besondere
Zollvorschriften liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.

Exportverbote bestehen unter anderem für Korallen und Schildkrötenpanzer.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.




6. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Bei Einreise aus Deutschland sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
Choleraimpfung ist bei Einreise aus einem Infektionsgebiet erforderlich.
Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A sollte bestehen.
Bei Langzeitaufenthalt bzw. bei besonderer Exposition ist die Impfung gegen
Hepatitis B, bei ungünstigen hygienischen Bedingungen auch gegen Typhus zu
empfehlen.

Denguefieber

Denguefieber, eine von tagaktiven Moskitos übertragene fieberhafte
Viruserkrankung, kommt auf den Marschallinseln wie auch in der übrigen
Region häufig vor. Wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung gegen ist der Schutz
vor Mückenstichen mit angepasster Kleidung (ab Sonnenuntergang helle
Kleidung, lange Hosen und Ärmel), Verwendung von mückenabweisenden
Hautmitteln, evtl. Moskitonetzen etc.

Malaria kommt auf den Marschallinseln nicht vor. Schutz gegen Sandfliegen
ist anzuraten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Reise Sicherheitshinweise Marshallinseln