Reise- und Sicherheitshinweise
Mikronesien: Stand 29.10.2010

Land: Mikronesien

1. Mikronesien:
2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

============================================


1. Mikronesien:
Stand 29.10.2010
(Unverändert gültig seit: 29.10.2010)


2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Mikronesien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.


3. Allgemeine Reiseinformationen
In den Föderierten Staaten von Mikronesien gibt es keine deutsche Botschaft.
Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila / Philippinen.

Adresse:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
25/F Tower II
RCBC Plaza
6819 Ayala Avenue
1200 Makati City
Metro Manila, Philippinen
Tel.: 0063/(0)2/ 702 3000
Fax: 0063/(0)2/702 3015
Visa-Fax: 0063/(0)2/ 702 3045
Internet: www.manila.diplo.de
E-Mail: : info@manila.diplo.de

Die Föderierten Staaten von Mikronesien unterhalten keine diplomatische
Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für Deutschland ist
die mikronesische Botschaft in Washington/USA:

Adresse:

Embassy of the Federated States of Micronesia
1725 `N´ Street, N.W.
Washington, D.C. 20036, USA
Tel.: 001/ 202/ 223 4383
Fax: 001/ 202/ 223 4391
Internet: www.fsmembassydc.org
E-Mail: firstsecretary@fsmembassydc.org

Mangels eigener Landeswährung wird in den Föderierten Staaten von
Mikronesien der US-Dollar (USD) verwendet. Der Umtausch von Euro ist bei
Banken nicht möglich, unter Umständen jedoch in Hotels. Geldautomaten sind
vorhanden. Die touristische Infrastruktur ist noch vergleichsweise schwach
entwickelt. Gängige Kreditkarten werden in Hotels und auf Tourismus
ausgerichteten Geschäften angenommen. Mitnahme einer ausreichenden Menge von
Bargeld wird dennoch empfohlen.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise in die Föderierten Staaten von
Mikronesien für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

JA ! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

JA! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

JA! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Reisepass

JA! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Personalausweis

Nein

· Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

-

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Visum

Besucher, die nicht im Besitz einer Einreisegenehmigung (entry permit) sind,
dürfen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen einreisen. Sie müssen bei
Ankunft einen ausgefüllten Ein- und Ausreisebericht (FSM Immigration Arrival
and Departure Record) vorlegen, das Formular wird von der befördernden
Fluglinie ausgegeben. Bei Vorlage eines Antrags auf Einreisegenehmigung kann
bei Einreise auch ein Aufenthalt bis zu 60 Tagen gestattet werden Weiterhin
ist ein Beförderungsnachweis für die Rück- oder Weiterreise in ein Land, in
das die Einreise gestattet ist, vorzulegen, wobei der erteilende Beamte
entscheiden kann, ob stattdessen der Nachweis entsprechender finanzieller
Mittel akzeptiert werden kann; außerdem sind ggf. ausreichende Finanzmittel
zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthaltes in Mikronesien
nachzuweisen. Für einen 60 Tage übersteigenden Aufenthalt ist die
Genehmigung vor Einreise zu beantragen und gelten andere Voraussetzungen.
Die jeweils gültigen Einreisebestimmungen und Gebühren sind auf der Website
der Botschaft der Föderierten Staaten von Mikronesien zu finden.

Bei Reisen zwischen den Inseln ist jeweils erneut Passkontrolle und Zoll zu
passieren.

Flughafensteuer

Bei Ausreise fallen je nach Abflughafen Flughafengebühren zwischen 10 und 15
US-Dollar an.


5. Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen ist streng verboten.

Einfuhrbeschränkungen bzw. -verbote für andere Gegenstände insbesondere
Alkohol, Tabak, Drogen und ggf. Exportverbote (z.B. geschützte Tiere und
Pflanzen) sind rechtzeitig bei den zuständigen mikronesischen Behörden zu
erfragen.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


6. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Bei Einreise aus Deutschland sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben,
bei Einreise aus Infektionsgebieten mit Pocken, Gelbfieber, Cholera, etc.
muss entsprechender Impfschutz durch einen internationalen Impfausweis
nachgewiesen werden ggf. auch ein Gesundheitszeugnis. Generell sollte
Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A bestehen. Bei
Langzeitaufenthalt bzw. bei besonderer Exposition ist die Impfung gegen
Hepatitis B, bei ungünstigen hygienischen Bedingungen auch gegen Typhus zu
empfehlen.

Denguefieber

Denguefieber, eine von Moskitos übertragene fieberhafte Viruserkrankung,
kommt in Mikronesien wie auch in der übrigen Region häufig vor. Wichtigste
vorbeugende Maßnahme ist der Schutz vor den vorwiegend tagsüber stechenden
Moskitos. Malaria kommt in Mikronesien nicht vor.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Reise Sicherheitshinweise Mikronesien