Reise- und Sicherheitshinweise
Neuseeland: Stand 29.10.2010

Land: Neuseeland

1. Neuseeland:
2. Aktuelle Hinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

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1. Neuseeland:
Stand 29.10.2010
(Unverändert gültig seit: 29.10.2010)


2. Aktuelle Hinweise
Erdbeben in Christchurch

Am 4. September hat ein Erdbeben der Stärke 7,1 auf der Richterskala die
Region Canterbury auf der Südinsel Neuseelands erschüttert. Das Epizentrum
des Bebens lag nach Angaben des Instituts of Geological and Nuclear Science
(GNS) und der US-Geologiebehörde (USGS) etwa 30 km westlich der Stadt
Christchurch in 10 km Tiefe. Gebäude und Straßen in Christchurch und der
näheren Umgebung wurden teilweise stark beschädigt. Eine Vielzahl von
Nachbeben mit Stärken zwischen 3,2 und 5,4 wurden seitdem verzeichnet. Nach
Angaben der neuseeländischen Zivilschutzbehörde muss auch weiterhin mit
Nachbeben gerechnet werden.

Die Benutzung von Straßen in Christchurch und der Region Canterbury ist
durch andauernde Aufräum- und Reparaturarbeiten teilweise eingeschränkt.
Weitere Beeinträchtigungen für Touristen bestehen nicht.

Reisende nach Neuseeland können sich auf folgenden Websites über den
aktuellen Stand der Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten informieren:

www.ccc.govt.nz

www.newzealand.com

www.canterburyearthquake.govt.nz


3. Allgemeine Reiseinformationen
Führen eines Kraftfahrzeuges

Ein internationaler Führerschein ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs in
Neuseeland nicht notwendig. Ein deutscher bzw. EU-Führerschein ist bis zu
einem Jahr ab Einreise in Neuseeland gültig. Soweit der Führerschein nicht
auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine öffentlich
beglaubigte englische Übersetzung mitgeführt werden. Anerkannte
Übersetzungsdienste sind in den Yellow Pages www.yellow.co.nz unter
„Translation Services“ aufgelistet.

Verkehrssicherheit

Verkehrsteilnehmer, besonders Fahrrad- und Motorradfahrer, werden zu
erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr (Linksverkehr!) und zur Anpassung ihres
Fahrverhaltens an die neuseeländischen Straßenverhältnisse (kurvenreiche
Landstraßen, kaum ausgewiesene Radfahrwege, zunehmender Schwerlastverkehr,
auch Touristen von schweren Verkehrsunfällen betroffen) aufgerufen.

Kriminalität

Neuseeland ist grundsätzlich ein sicheres Reiseland. Dennoch kommt es in
letzter Zeit vermehrt zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an von
Touristen häufig besuchten Plätzen. Wertgegenstände und wichtige Dokumente
sollten nicht im Auto zurückgelassen werden, Handtaschen und Gepäck sollte
nicht unbeaufsichtigt bleiben. Rucksacktouristen sollten sich besonders in
Backpacker Unterkünften der Diebstahlgefahr bewusst sein.

Krisenvorsorge

Alle Deutsche, die nach Neuseeland reisen bzw. dort vorübergehend oder
dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste
aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu
machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen
Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die
Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im
Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter
www.wellington.diplo.de/Vertretung/wellington/de/Startseite.html

Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste
registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das
Internet einzugeben.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Pässe müssen bei Einreise noch mindestens 1 Monat über den vorgesehenen
Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.

Reisedokumente Kinder/ Jugendliche

Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja

Weitere Anmerkungen

Pässe müssen bei Einreise noch mindestens 1 Monat über den vorgesehenen
Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Visum

Deutsche, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsleute in
Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft
eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück-
oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende
Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung
des Aufenthaltes nachzuweisen. Als ein solcher Nachweis gilt auch eine
Kostenübernahmeerklärung einer Person mit festem Wohnsitz in Neuseeland.

Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum
erforderlich, welches vor Einreise bei der zuständigen neuseeländischen
Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden muss. Inhaber eines
solchen Visums erhalten bei Einreise die entsprechende Einreiseerlaubnis.
Anträge auf Verlängerung einmal erteilter Einreiseerlaubnisse oder auf
Statusänderung (zum Beispiel von Besucher zu Student) können grundsätzlich
in Neuseeland gestellt werden (siehe hierzu auch die Webseite des
neuseeländischen Immigration Service www.immigration.govt.nz


5. Besondere Zollvorschriften
Güter unter 700,-- NZ-Dollar, maximal 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak
oder 50 Zigarren können zollfrei eingeführt werden. An alkoholischen
Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier und drei Flaschen
Spirituosen (maximal 1125 Milliliter) eingeführt werden. Das Mindestalter
für die Einfuhr ist 17 Jahre. Kraftfahrzeuge (mit Ausnahmen von Wohnmobilen)
können von Touristen zollfrei eingeführt werden.

Die Einfuhr von Tieren unterliegt strengen Quarantänevorschriften.
Ausführliche Informationen sind vom Quarantänedienst des Land- und
Forstwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture and Forestry,
Quarantine Service, www.maf.govt.nz) erhältlich.

Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen darüber hinaus
strenge Einfuhrrichtlinien für diverse Lebensmittel, Pflanzen und
Gegenstände.

Folgende Dinge dürfen entweder nicht eingeführt werden oder sind bei Ankunft
zu deklarieren: Strohartikel, hölzerne Gegenstände und Schnitzereien,
Tierhäute, bestimmte Arten von Muscheln, orientalische Medizin, frische oder
getrocknete Pflanzen, Samen.

Nicht eingeführt werden dürfen ferner alle Arten von Lebensmitteln,
insbesondere Honig. Ausnahmen können bei Babynahrung (in Dosen) gemacht
werden.

Alle Arten von mitgeführten Lebensmitteln und von Ausrüstungsgegenständen,
die im Zusammenhang mit Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten
benutzt wurden, sind auf dem Einreiseformular, welches vor Ankunft in
Neuseeland an die Passagiere ausgehändigt wird, zu deklarieren. Es sollte
zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch
Sportschuhen) keine Erde usw. haftet. Eine detaillierte Liste der zu
deklarierenden Gegenstände ist abrufbar auf der Website des neuseeländischen
Immigration Service unter www.immigration.govt.nz .

Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen ebenfalls für Waffen
und Handelsgüter. Für Waffen kann eine Genehmigung der neuseeländischen
Polizei beantragt werden.

Alle Gepäckstücke werden bei Ankunft auf den Flughäfen durchleuchtet,
gegebenenfalls auch durchsucht. Für die Überprüfung werden auch speziell
trainierte Hunde eingesetzt. Im Bedarfsfall wird ferner eine chemische
Behandlung durchgeführt. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geld- oder
Gefängnisstrafen.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.



Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


6. Medizinische Hinweise
Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des
Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer
Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des
Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B.
aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen,
unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen
Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von
einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

Die Gesundheitsfürsorge in Neuseeland ist gut. Da es in Neuseeland nicht
alle in Deutschland erhältlichen Medikamente gibt, empfiehlt es sich,
dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Hierbei ist zu beachten, dass
bei Medikamenten, die Narkotika enthalten, die entsprechenden Rezepte
beziehungsweise Originalverpackungen mitgeführt werden müssen
(Zollvorschrift). Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General
Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die
Überweisung an einen Facharzt veranlasst.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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