Reisewarnung
Afghanistan: Stand 27.10.2010

Land: Afghanistan

1. Afghanistan:
2. Reisewarnung
3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
4. Medizinische Hinweise
5. Haftungsausschluss

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(Unverändert gültig seit: 27.10.2010)


2. Reisewarnung
Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.

Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder
kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein.

Trotz Präsenz der Internationalen Schutztruppe ISAF kann es landesweit zu
Attentaten kommen. Die Sicherheitskräfte der Regierung sind nicht in der
Lage, Ruhe und Ordnung zu gewährleisten.

In ganz Afghanistan besteht das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden.
Auch in der Hauptstadt Kabul können Überfälle und Entführungen nicht
ausgeschlossen werden. Im übrigen Land bestehen teilweise noch deutlich
höhere Sicherheitsrisiken.

Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Dies gilt
besonders für Überlandfahrten, die auch in vergleichsweise ruhigeren
Landesteilen nur im Konvoi, nach Möglichkeit bewacht, und mit
professioneller Begleitung durchgeführt werden sollten. Die Sicherheitslage
auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden. Es wird
davor gewarnt, auf ungesicherten Plätzen zu übernachten.

In weiten Landesteilen besteht keine medizinische Versorgung. Im Hinblick
auf spezifische Krankheitsrisiken wird auf tropenärztliche Beratung
verwiesen.

Hilfe für in Not geratene Deutsche kann die Botschaft nur in der Hauptstadt
Kabul leisten. Die Telefonnummern der Botschaft finden Sie unter „Deutsche
Vertretungen“.


3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.

Für Reisen nach Afghanistan wird ein Reisepass benötigt und es besteht
Visumpflicht. Visa müssen vor Einreise bei der afghanischen
Auslandsvertretung beantragt werden. Nähere Auskünfte zum Visumverfahren
erteilt die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin,
Taunusstrasse 3, 14193 Berlin, www.botschaft-afghanistan.de


4. Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt

Sollten trotz Reisewarnung unabweisbar notwendige Reisen nach Afghanistan
getätigt werden, sind folgende Hinweise ggf. nützlich:

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt für Reisen nach Afghanistan Schutz gegen
Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis-A und gegen Typhus. Bei einem längeren
Aufenthalt, insbesondere bei Reisen in ländliche Gebiete, zusätzlich
Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis und Tollwut. Moderne Impfstoffe gegen
Tollwut sind im Lande nicht verfügbar, so dass eine vollständige
prophylaktische Impfung mit drei Injektionen bereits vor der Ausreise
erfolgt sein sollte. Lediglich bei den ausländischen Militäreinheiten wäre
im Notfall evtl. das Hyperimmunglobulin zu erhalten, das bei Nicht-Geimpften
nach einem Biss durch ein tollwütiges Tier verabreicht werden muss. Die
Tollwuterkrankung ist beim ungeimpften Menschen 100%ig tödlich. Im
persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch
erfahrenen Arzt sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist nur erforderlich bei Einreise aus
gelbfieberendemischen Ländern Afrikas und Südamerikas. Impfpasskontrollen
finden zwar nicht regelmäßig statt, das Risiko einer Zwangsimpfung oder
einer Quarantäne sollte jedoch keinesfalls eingegangen werden. Ab Alter 60
Jahre ist zudem generell Impfschutz gegen Grippe und Pneumokokken empfohlen.

HIV/ AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch ( unsaubere Spritzen und
Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer
lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen, auch ein Cholera (zuletzt vermehrtes
auftreten auch in Kabul) vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie
Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes
Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen
Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder
desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver
Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria
tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann
auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten
von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem
Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Malaria ist besonders im
Süden des Landes, in den Sommermonaten aber auch in den nordöstlichen
Provinzen Afghanistans verbreitet. Eine Chemoprophylaxe ist im Allgemeinen
nicht notwendig. Für die Stand-By-Therapie sind verschiedene
verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Riamet® , Lariam®) im
Handel. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie
Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten
entsprechend dem Reiseprofil ( Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise
mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund des mückengebundenen Infektionsrisikos wird allen Reisenden
empfohlen:

körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),in den
Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien
Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz
schlafen.Leishmaniose

Leishmaniose ist in ganzen Land weit verbreitet. Die Hauterkrankung wird
durch Sandfliegen übertragen, die nachtaktiv sind. Mückenschutz beachten!

Vogelgrippe

Auch in Afghanistan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der
AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter
www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden
Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ in der rechten Randspalte.

Menschliche Erkrankungsfälle sind in Afghanistan bisher nicht bekannt
geworden. Bei Geflügel wurde die Krankheit aber bereits nachgewiesen. Das
Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä.
sollten jedoch gemieden werden. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten
Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad
Celsius abgetötet wird.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung, insbesondere die stationäre
Behandlungsmöglichkeit, ist völlig unzureichend und in etlichen
Landesteilen, vor allem auf dem Lande, und nachts nahezu nicht existent bzw.
nicht nutzbar. Bei Erkrankungen und Unfällen muss daher die sofortige
Verlegung in ein Lazarett der ausländischen Militäreinheiten oder die
Heimschaffung erfolgen. Lediglich in den großen Städten sind Apotheken
vorhanden, die ein nutzbares Angebot an Medikamenten bevorraten. Eine
gekühlte Lagerung von Medikamenten ist nicht gewährleistet. Wer auf die
ständige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte nicht nach
Afghanistan reisen. Falls die Reise doch stattfindet, muss er diese
mitbringen und die Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt auf Englisch
bescheinigen lassen. Ein weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz sowie
eine Reiserückholversicherung sollte vor der Ausreise auf jeden Fall
abgeschlossen werden; sie nutzen möglicherweise im Einzelfall aber wenig in
diesem Land in dieser Zeit, da medizinische Hilfe kaum (allenfalls ambulant
über Tag und bei Fehlen von Straßen- und Ausgangssperren) zuverlässig
erreichbar ist.

Die Deutsche Botschaft in Kabul verfügt für den Notfall über eine
Adressenliste von Ärzten in Kabul, die aber wegen der Sicherheitslage
praktisch ausschließlich über Tag nutzbar sind. Notfälle nachts können
vielfach keinerlei medizinische Hilfe erwarten.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Afghanistan durch einen Tropenmediziner
oder Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


5. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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