Reise- und Sicherheitshinweise
Kroatien: Stand 27.10.2010

Land: Kroatien

1. Kroatien:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

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(Unverändert gültig seit: 27.10.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
In den bis 1995 umkämpften Gebieten besteht weiterhin eine erhebliche
Gefährdung durch Landminen. Dies gilt insbesondere für die damaligen
Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:

Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu
Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci);Westslawonien (Gebiet
Daruvar, Pakrac, Virovitica);das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu
Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich
von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im
Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich
von Dubrovnik).Nähere Informationen zu Gebieten, in denen eine Gefährdung
durch Minen besteht, sind auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt
Hrvatski centar za Razminiranje (www.hcr.hr) auch in englischer Sprache
abrufbar.

In diesen Gebieten wird dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu
verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt.
Minenfelder sind gewöhnlich durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder
durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet. Bisweilen
fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Auch Trümmergrundstücke und leerstehende
Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.

Es kann, wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis gezeigt hat,
nicht ausgeschlossen werden, dass auch in anderen Gebieten, die nicht in der
offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind, vereinzelt mit Landminen
gerechnet werden muss.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr

Alle Muster der deutschen Führerscheine (d.h. der alte graue, der
rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) werden für
touristische Aufenthalte anerkannt.

Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall
verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine
Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat,
mitzuführen.

Geld/ Kreditkarten

Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen
und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten
Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte
möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der
kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und
sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der
Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt zwischen 7,20 und 7,40 für 1
Euro.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja

Vorläufiger Reisepass

ja

Personalausweis

ja

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

Ausweisdokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

ja (auch ohne Foto)

Reisepass

ja

Personalausweis

ja

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

ja (auch ohne Foto)

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja (auch ohne Foto)

Weitere Anmerkungen

Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern/Sorgeberechtigten reisen,
sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mit sich
führen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder
Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein
Reisedokument mit Passfoto hat.

Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderausweise und Kinderreisepässe
nicht mit einem Lichtbild versehen sein müssen, empfiehlt die Botschaft
aufgrund der gemachten Erfahrungen, nur Kinderausweise und Kinderreisepässe
mit Lichtbild zu verwenden.

Visum

Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr besteht keine
Visumspflicht. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen ebenfalls nicht der
Visumspflicht, wenn sie max. zwischen 30 und 90 Tagen pro Jahr ausgeübt
werden und arbeitserlaubnisfrei sind.

Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss – außer
in den Fällen von Familienzusammenführung mit einem kroatischen
Staatsangehörigen und Arbeitsaufnahme – vor der Einreise bei der zuständigen
kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.

Alleinreisende Minderjährige

Es wird empfohlen, alleinreisenden Minderjährigen eine formlose
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche
Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr.

Sonstiges

Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer
nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden
ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall
einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener
Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks
oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei
oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in
einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die
Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren
mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die
Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht
selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich
kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet
wird.


5. Besondere Zollvorschriften
Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch
bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden
und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können
bei dem kroatischen Zoll www.carina.hr abgerufen werden. Bargeld und Schecks
können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag
von 10.000.- Euro (oder Gegenwert) angemeldet werden.

Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 1000 Kuna nicht
überschreiten.

Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck
(dazu zählen z.B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von
dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden.
Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und mit hohen
Zollstrafen belegt.

Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche
Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn
sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches
Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine
Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument.
Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der
Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Die Zollkontrollen ist nicht nur auf die Grenzübergänge bei der Ein- und
Ausreise beschränkt. Sie können auch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem
gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die
verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte
und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina"
angekündigt. Es ist mit Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie
insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, zu rechnen.

Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor
der Einreise kontaktiert werden.


6. Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Auch in Kroatien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der
AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise
an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden
Sie in den Merkblättern unter "Reisemedizinische Hinweise" in der rechten
Randspalte.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor
Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer
möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus,
Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder
besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Behandlungskosten

Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der
Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen
Krankenversicherung möglich. U.U. müssen Zuzahlungen zu bestimmten
Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In
Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt;
in solchen Fällen empfiehlt es sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu
lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen
nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird
daher angeraten. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts
Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es
sich um private Einrichtungen. Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr
geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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