Reise- und Sicherheitshinweise
Usbekistan: Stand 27.10.2010

Land: Usbekistan

1. Usbekistan:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Verhaltensempfehlungen
4. Einreisebestimmungen
5. Besondere Zollvorschriften
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

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(Unverändert gültig seit: 27.10.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Terrorismus

Die Lage in Usbekistan ist weiterhin ruhig. Die Unruhen in Südkirgisistan im
Juni 2010 haben bislang keine Auswirkungen auf touristische und sonstige
Reisen in Usbekistan. Allerdings ist weiterhin von einer latenten Gefährdung
durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in
Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht
gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in
Usbekistan umsichtig zu verhalten.

Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen
(check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Die Kontrollen betreffen
vermehrt auch Ausländer bei der Ausreise aus Usbekistan insbesondere im
Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die
Devisenbestimmungen (s. auch Allgemeine Reiseinformationen).

Im Ferghanatal kam es Ende Mai 2009 zu gewaltsamen Zwischenfällen
(Selbstmordanschlag in der Stadt Andischan, Angriff auf eine Polizeistation
an der Grenze zu Kirgisistan). Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen
der Sicherheitskräfte wurden daraufhin verstärkt. Die Passstraße ins
Ferghanatal ist geöffnet, allerdings muss sich jeder Reisende bei den
Kontrollpunkten mit seinem Pass ausweisen; die Grenzübergänge nach
Kirgisistan stehen derzeit nicht für den Grenzübertritt von Touristen offen.
Auch andere Grenzen können ad hoc geschlossen oder für die Durchreise mit
dem Pkw gesperrt werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht
gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder Schließungen nicht mit
Vorlaufzeit bekanntgegeben werden. Bei Reisen ins Ferghanatal ist erhöhte
Vorsicht angeraten, von Reisen in das Grenzgebiet wird abgeraten.

Allgemeine Reiseinformationen

Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim
UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR)
des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt
das Hotel die Registrierung. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem
Touristenvisum eine Registrierung nur über Hotels erfolgen kann. Sofern Sie
anderweitig unterkommen möchten, sollten Sie sich eine Einladung des
Gastgebers besorgen und darauf achten, dass die usbekischen Vertretungen ein
entsprechendes Besuchsvisum ausstellen. Bitte überprüfen Sie Ihre
Registrierung und sehen Sie davon ab, Registrierungsbelege durch Dritte
beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise
auftreten können. In Fällen, in denen anstelle eines Besuchsvisums ein
Touristenvisum ausgestellt wurde, kann sich der Reisende nicht beim UVViOG
registrieren lassen, sondern muss sich um eine entsprechende Hotelunterkunft
bemühen, die die Registrierung für ihn durchführt. Die nachträgliche
Änderung der Visakategorien ist nicht möglich.



Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw.
Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt
werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den
zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft. Die
Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine
Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die
Anmeldegebühr 20 US $.

Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen

Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind
US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußeren Zustand zu
empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und
zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist
bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen
Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht
möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich; Geldautomaten
sind kaum verbreitet und oftmals nicht bestückt.



Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich.
Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in
zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt
es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen
allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle muss
darauf geachtet werden, dass der Reisende eines der beiden ausgefüllten
Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurück erhält. Dieses Exemplar
muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit
Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.



In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten
Devisen (auch Travellerschecks) angegeben werden. Bei Ausreise ist eine
Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter
Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer
bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit
Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der
Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der
Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht
gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.


3. Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht
alleine und nicht zu Fuß in abgelegeneren Stadtteilen oder wenig
frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Beim Besuch
von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten
die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von
Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die
Gefahr von Taschendiebstählen besteht.

Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von
Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres
Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In
seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass
eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von
Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich
zu tragen. Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus
den Händen zu geben.

Hinweise für Autoreisende

Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die
mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.

Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen
und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für
vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach
Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht
wird abgeraten.

Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur
sind unbekannt. Diesel ist zurzeit für Privatpersonen nicht erhältlich.
Benzin ist in Oktanzahlen von 80, 91 und 95 erhältlich, wobei die
Benzinqualität nicht durchgängig einheitlich ist und es zu technischen
Problemen durch mangelhafte Benzinqualität kommen kann. Auch kann es -
besonders zu Erntezeiten - zu Engpässen bei der Benzinversorgung kommen.

Durch die nicht immer regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist
ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten
Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu
einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen
zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu
beachten, dass Autoersatzteile, abhängig davon, ob die jeweilige Marke in
Usbekistan verbreitet ist, mitunter schwer erhältlich sind oder importiert
werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld
sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich
die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten
Bußgeldkatalog orientiert.


4. Einreisebestimmungen
Visum

Die Einreise nach Usbekistan ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das
vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in
Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird

Für:

- Touristen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat (Kategorie „T“),

- Dienst - oder Geschäftsreisende (mit einer Gültigkeitsdauer des Visums bis
zu einem Jahr)

stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei
Werktagen Visa ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus. Für
Visa mit darüber hinaus gehender Gültigkeit werden weitere Unterlagen
verlangt.

Vereinzelt wird dennoch eine Einladung verlangt; es empfiehlt sich, in
diesen Fällen auf die obigen Regelungen zu verweisen. Falls zeitweilige
Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan
beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher
Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind zumeist
nicht möglich.

Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im
Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem
Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.

Jeglicher visumsfreie Transitaufenthalt in Usbekistan ist untersagt,
ausgenommen ein Aufenthalt im Transitraum des Taschkenter Flughafens.

Reisedokumente



Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus

Vorläufiger Reisepass

ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus

Reisepass

ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

ja, mit aktuellem Lichtbild, aber eigener Ausweis wird dringend empfohlen

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus

Weitere Anmerkungen

-

Öffnungszeiten der Grenzübergänge

Ein Grenzübertritt auf dem Landweg für Personen, Transportmittel, Waren und
sonstiges Eigentum ist im Regelfall von 09.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr
möglich, sofern der Grenzübergang geöffnet ist. Abweichende Öffnungszeiten
sind möglich. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung, die
Grenzübergänge bleiben geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die
Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt. Insbesondere
einige Tage vor und nach usbekischen Feiertagen können die Grenzübergänge
auf dem Landweg geschlossen sein, eine verlässliche Aussage über die Öffnung
der Grenzen ist erfahrungsgemäß nicht möglich, da die Maßnahmen ad hoc und
ohne vorherige Ankündigung getroffen werden.

Grenzregionen

Reisende in die Region Surhandariya (Grenzgebiet Afghanistan/Tadschikistan)
werden gesondert registriert. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist mit
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Generell wird in allen
usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten, nicht
notwendige Reisen in Grenznähe sollten unterbleiben.

Einige schmale Grenzabschnitte zu Kirgisistan und Tadschikistan sind
weiterhin vermint.


5. Besondere Zollvorschriften
Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen,
Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und
Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Devisen in den
„Allgemeinen Reiseinformationen“.

Besondere strafrechtliche VorschriftenBei als strategisch wichtig geltenden
Einrichtungen besteht Fotografierverbot. Hierzu zählen die U-Bahn in
Taschkent, Flughäfen, Bahnhöfe, Tunnels, Brücken sowie andere öffentliche
Gebäude. Grenzanlagen und Grenzbefestigungen fallen ebenfalls unter das
Fotografierverbot.

Homosexuelle Handlungen von Männern sind strafrechtlich verboten und werden
lt. Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe ab drei Jahren geahndet, in der
Praxis aber selten vor Gericht gebracht. Das usbekische Strafrecht enthält
keine Vorschriften zu sexuellen Handlungen unter Frauen.

Prostitution ist strafbar und wird mit Geldstrafe geahndet, wird aber
gleichfalls nur selten gerichtlich verfolgt.

Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie
der Handel sind strafbewehrt. Es gibt in Usbekistan keine Unterscheidung
zwischen „harten“ und „weichen“ Drogen.


6. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Es besteht kein Impfzwang für die Einreise nach Usbekistan. Bei Aufenthalten
von länger als drei Monaten wird ein HIV-Test verlangt. Zur eigenen
Sicherheit sollte zunächst zusammen mit einem Arzt der Impfschutz überprüft
werden. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen
Polio, Tetanus, Meningokokken-Meningitis A+C, Diphtherie und Hepatitis A
(Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) zu achten. Bei besonderer Exposition
können folgende weitere Impfungen empfohlen werden: Hepatitis B (insb. bei
Langzeitaufenthalten), Typhus (insb. bei Aufenthalt unter sehr einfachen
hygienischen Bedingungen), Tollwut (bei Langzeitaufenthalten mit
Tierkontakten).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Usbekistan ist mangelhaft. Reisenden wird
deshalb dringend en Auslandskrankenversicherungsschutz sowie die
Mitgliedschaft bei einer Rettungsfluggesellschaft empfohlen. Die Mitnahme
einer Reiseapotheke mit gängigen Präparaten (z.B. Magen/Darm-Medikamente und
Insektenabwehrmittel) wird empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Reise Sicherheitshinweise Usbekistan