Reise- und Sicherheitshinweise
Oman: Stand 26.10.2010

Land: Oman

1. Oman:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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(Unverändert gültig seit: 26.10.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und
Mittleren Ostens wird Reisenden in Oman geraten, in der Öffentlichkeit
zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen,
politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht zu
nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen
fernzuhalten.Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den
angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von
Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im
Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia,
Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den
vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu
lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die
Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht
garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine
Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend
empfohlen.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Kriminalität

Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering.
Jedoch sollten Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi
Arabien/ Oman, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen
werden, da es dort in der Vergangenheit wiederholt zu Überfällen auf
Alleinreisende gekommen ist.

Daneben werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.Fahrten außerhalb des
Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit
verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele)
vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten
Unfallrettungsdienst gibt.Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten
sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden.
Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens
einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich
bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine
angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde,
Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sind unbedingt mitzuführen. Bei
Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt
der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.Bei
Unwetterwarnungen sollten die Wadis schnellstmöglich verlassen werden, da
diese sich bei Regenfällen schnell in reißende Flüsse verwandeln
können.Besonderheiten in der „Straße von Hormuz"

Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate
(VAE) und in die Straße von Hormuz wird dringend empfohlen, die Gewässer um
die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei
Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in
Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische
Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von
iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen
Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in
Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden."

Mietwagen

Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende
Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen (bei Reisen in die
Vereinigten Arabischen Emirate auch mit dortiger Gültigkeit) geachtet
werden.

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B.
tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte
Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen
Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu
rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch
Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums
verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:



Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Vorläufige grüne Reisepässe werden akzeptiert, müssen aber noch mindestens
sechs Monate gültig sein.

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Restgültigkeit: 6 Monate nach Einreise.

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, das
man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann (s. Anmerkungen unten).

Reisedokumente Kinder/Jugendliche



Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

Restgültigkeit: 6 Monate nach Einreise .

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, das
man an allen Grenzübergangsstellen erhalten kann (siehe Anmerkungen unten).

Visum

Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat bei einer Einreise. Die
Gebühr für dieses Visum beträgt 20 Omanische Rial (ca. 40 Euro). Das Visum
kann um einen Monat verlängert werden.

Bei einem bereits vorangegangenen Aufenthalt in Oman kann auch ein Visum zur
mehrfachen Einreise beantragt werden. Es berechtigt innerhalb eines
Gültigkeitszeitraums von 1 Jahr zu Aufenthalten von jeweils 3 Wochen, wobei
zwischen den einzelnen Aufenthalten bis zur nächsten Einreise mindestens 3
Wochen vergangen sein müssen.

Die Gebühr für dieses Visum, das nicht verlängert werden kann, beträgt 50
Omanische Rial (ca. 100 Euro). Für den Reisepass ist bei Beantragung dieses
Visums eine Mindestgültigkeitsdauer von 1 Jahr erforderlich.

Transitvisa (Gebühr: 5 Omanische Real = ca. 10 EUR) für Flugreisende werden
auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen
Flughafen Maskat erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von
72 Stunden ab Einreise.

Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind für
Aufenthalte von max. 24 Stunden (z.B. im Rahmen eines Landganges) von der
Visumpflicht befreit.

Oman/Katar

Aufgrund gemeinsamer Visaregelungen zwischen Oman und Katar sind Inhaber
eines Visums von Oman oder Katar berechtigt, in das jeweils andere Land über
seinen internationalen Flughafen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der
Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von
einem in den anderen Staat erfolgt.

Die Gültigkeitsdauer dieses Visums beträgt 1 Monat ohne
Verlängerungsmöglichkeit.

Oman/Emirat Dubai

Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein
gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum oder einen
Einreisestempel des Emirats Dubai enthält. Eine zusätzliche Gebühr bei
Einreise wird nicht erhoben. Die Dauer der Aufenthaltsberechtigung für Oman
richtet sich nach der Dauer der Aufenthaltsberechtigung für das Emirat
Dubai.

Oman/Vereinigte Arabische Emirate (außer Dubai)
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten
(außer Dubai) benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses
wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in
Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden.
Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate (außer Dubai)
ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur
Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich
wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen
Emirate zu beachten.

Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin
erfragt werden:

Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel.: 030-81 00 510
Fax: 030-81 00 51 96

Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa finden sich auch auf der Webseite
der omanischen Polizei: http://www.rop.gov.om/


5. Besondere Zollvorschriften
Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und
können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des
persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem
Schweinefleischprodukten, und mehr als einer Flasche Alkoholika sowie von
Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst
nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die
Zensurbehörde wieder abgeholt werden.


6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird
strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht nach dem
omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die Todesstrafe.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten
(Antidepressiva und andere Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges
ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden, da
eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden,
deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte
aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der
Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt
fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen
nicht fotografiert werden.

Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische
oder maritime Fundstücke – ist strafbar.


7. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus,
Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate
hinaus auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging
u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen
Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und
reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden
werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem
Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV / Aids

ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken
eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und
zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man
auch hier meiden.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau
aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende
Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und
Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr
unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Beim Baden im Meer ist erhöhte
Vorsicht wegen Feuerquallen, Wasserschlangen, Giftfischen, Rochen und Haien
unerlässlich.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige
Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich.
Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw.
Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der
Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner
besprochen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu
vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch
problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete Englisch /
Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt
relativ gut ist. Ein ausreichender, weltweit gültiger
Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung
sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen
und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?).
Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw.
Reisemediziner sinnvoll.

Nahrungsmittel

Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen
starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat
es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte gefiltert oder abgekocht
werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert.

Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Vorsicht beim Verzehr von
nichtpasteurisierten Milch- und nicht abgekochten bzw. durchgebratenen
Fisch- und Fleischprodukten ist angeraten. Außerhalb Maskats sollte man auf
Eiswürfel im Getränk verzichten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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