Reise- und Sicherheitshinweise
Ghana: Stand 22.10.2010

Land: Ghana

1. Ghana:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

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(Unverändert gültig seit: 22.10.2010)


2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Provinz Upper East wird die Sicherheitslage durch gelegentliche
gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen Bevölkerungsgruppen
beeinträchtigt. In den vergangenen Monaten haben Einwohner der Region Bawku
ihre Heimat verlassen. Dadurch ist es auch zu einer Verschlechterung der
örtlichen Versorgungslage durch Schließung von Geschäften gekommen. Eine
baldige Lösung dieser Konflikte ist nicht abzusehen. Vor Reisen in diese
Regionen sollten daher aktuelle Informationen zur Lage eingeholt werden.
Derzeit besteht in Bawku (Bawku Municipality) eine Ausgangssperre von 23 Uhr
bis 6 Uhr morgens. In Gushiegu (Gushiegu Municipality) besteht eine
Ausgangssperre von Mitternacht bis 4 Uhr morgens.

Bei Reisen in die Grenzregionen und in die Nachbarländer wird dringend
empfohlen, die dort geltenden Sicherheitshinweise sorgfältig zu studieren.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Kriminalität

Es werden verstärkt Fälle von Internet- und Vorauszahlungsbetrug
registriert, die ihren Ursprung in Ghana haben. Hierbei werden häufig
Liebesbeziehungen oder gar Heiratsabsichten per Internet angebahnt, die in
betrügerischer Absicht getätigt werden. Die Deutsche Botschaft in Accra hat
hierzu ein Merkblatt erstellt, das über folgenden Link abrufbar ist:

http://www.accra.diplo.de/Vertretung/accra/de/04/Warnung_20vor_20Internetbetrug,property=Daten.pdf

Ghana ist im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern ein relativ sicheres
Reiseland mit landesweit niedriger Kriminalitätsrate. Allgemeinkriminalität
besteht jedoch in Form von Überfällen, teils auch mit Waffengewalt. In der
Hauptstadt Accra ist eine Zunahme von Gewalttaten zu verzeichnen. Vor allem
am Flughafen Kotoka, im Geschäftsviertel Osu (insbesondere nachts) sowie in
den Wohnbezirken von Ausländern (Stadtteile Cantonments, Labone und Airport
Residential Area) werden allwöchentlich Diebstahls- oder Gewaltdelikte,
vorzugsweise am Wochenende bei leeren Straßen, registriert. Vorsicht ist
auch bei Buchung von außerhalb der Innenstadt von Accra gelegenen kleineren
Hotels geboten.

Von Nachtfahrten wird vor allem wegen der schlechten Straßen- und
Verkehrsverhältnisse dringend abgeraten.

Geld / Kreditkarten

Landeswährung ist der Cedi (GHC). Cedis können bei den staatlich
zugelassenen FOREX-Büros getauscht werden. Die aktuellen Kurse sind dort zu
erfragen. Auch die größeren Hotels sind autorisiert, Geldwechsel
vorzunehmen; die Kurse sind jedoch geringfügig schlechter als bei den
FOREX-Büros. Die günstigsten Kurse sind gegen Bargeld zu erzielen, auch
Traveller Cheques werden akzeptiert - allerdings zu deutlich schlechteren
Kursen.

Kreditkarten werden nur in größeren Hotels und Restaurants akzeptiert und
sollten wegen der Missbrauchsgefahr auch nur dort benutzt werden.

An den Bankautomaten ist in begrenztem Umfang (Limit setzt das
kartenausgebende Institut) das Abheben von Bargeld mit einer
Visa-Kreditkarte möglich. Mit einer Mastercard besteht lediglich die
Möglichkeit, gegen Vorlage des Reisepasses und der Kreditkarte am Schalter
der Barclays Bank Geld zu bekommen. Dies ist in den größeren Städten, in
Accra nur in der Hauptgeschäftsstelle (High Street), möglich. Für
finanzielle Notfälle besteht die Möglichkeit des Geldtransfers über "Western
Union" (Info 069-26 48 201, Frankfurt) von jeder deutschen Verkehrsbank, die
i.d.R. in Bahnhöfen und Flughäfen angesiedelt sind.

Anfang Juli 2007 führte die ghanaische Zentralbank eine Währungsreform
durch, die Währung behält ihren Namen „Cedi“. 10.000 „alte“ Cedis sind nun 1
„neuer“ Ghana Cedi (GHC). „Alte“ Cedi können seit Ende 2007 nicht mehr als
Zahlungsmittel verwendet werden. Scheine und Münzen können nur noch von der
Bank of Ghana und den kommerziellen Banken umgetauscht werden. Die neuen
Scheine sind als 50 GHC, 20 GHC, 10 GHC ,5 GHC und 1 GHC Noten erhältlich.
Die Münzen werden als 1 GP (Ghana Pesewa), 5 GP, 10 GP, 20 GP und 50 GP
ausgegeben.

Zu Fremdwährungsein- und -ausfuhr siehe „Besondere Zollvorschriften“.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Ghana verfügt über ein wachsendes Netz gut ausgebauter Überlandstraßen.
Dennoch ist stets mit erheblichen Straßenschäden (tiefen Löchern) und
unbefestigten Teilabschnitten zu rechnen. Die Unfallgefahr im Straßenverkehr
ist sehr hoch. Nachtfahrten über Land sollten wegen des schlechten
Straßenzustands und häufig unzureichender Beleuchtung der Straßen und
anderer Fahrzeuge vermieden werden.

In den Städten stehen Taxis zur Verfügung, die entweder als Sammeltaxi oder
vom Fahrgast alleine benutzt werden (in diesem Fall ist der Fahrpreis, der
erheblich unter deutschem Preisniveau liegt, für vier Plätze zu entrichten).
Es gibt keine Taxameter, so dass dringend empfohlen wird, den Preis vorher
mit dem Fahrer auszuhandeln. Vor allem Nicht-Afrikaner werden häufig
übervorteilt (auch bei Taxifahrten vom Flughafen in die Stadt). Halten Sie
genügend kleine Scheine zum Wechseln bereit. Vereinzelt verlangen Taxifahrer
von Ausländern eine Bezahlung des Fahrpreises in Devisen, was grundsätzlich
abgelehnt werden sollte.

Straßennamen werden in Ghana zwar staatlich vergeben, sind aber in der
Bevölkerung und auch unter den Taxifahrern kaum bekannt. Zur Orientierung
dienen bekannte Gebäude (z.B. National Theater in Accra oder die großen
Hotels). Im Gegensatz zu Europa muss der Fahrgast den Weg zum Fahrtziel
kennen und den Taxifahrer instruieren. Für erste Fahrten vom Flughafen
empfiehlt es sich, die bekannten großen Hotels anzusteuern und sich dann
ggf. weiterleiten zu lassen.

Mietwagen

Mietwagen sind zumeist in den Hotels erhältlich. Taxen können auch tage-
oder stundenweise angemietet werden (ca. 100 US$ pro Tag). Vorab sollte
unbedingt geklärt werden, ob das Benzin im Mietpreis bereits enthalten ist.

Öffentlicher Nah- und Fernverkehr

Ein öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist in Ghana vorhanden, jedoch nur
mühsam zu durchschauen, da es zwar feste Abfahrtspunkte und Fahrtrouten,
aber keine festen Abfahrtszeiten gibt. Überlandfahrten per Bus sollten mit
den klimatisierten STC Bussen durchgeführt werden. Kostengünstige Kleinbusse
(Tro-Tros) sind oft technisch nur bedingt straßentauglich und somit extrem
unfallgefährdet.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise ein Visum, das bei der
ghanaischen Botschaft in Berlin (Touristen- und Geschäftsvisa) oder den
Konsulaten (nur Geschäftsvisa) zu beantragen ist.

Ist beabsichtigt, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus
zu verlängern oder während des Aufenthalts noch eines der Nachbarländer zu
besuchen, wird eine Visumsverlängerung bzw. ein sog. Re-Entry-Visum
benötigt. Beides ist in Accra beim Immigration Service nahe des Ako Adjei
Interchange (Stadtteil North-Ridge; Tel: +233 (21) 258249/258250)
erhältlich. Es empfiehlt sich hierbei eine frühzeitige Planung, da mit einer
Bearbeitungszeit von mindestens 14 Tagen gerechnet werden muss.

Bitte beachten Sie, dass trotz einer von den ghanaischen Vertretungen im
Ausland erteilten mehr als zweimonatigen Gültigkeit des Visums dieses bei
der Einreise nach Ghana automatisch auf eine Gültigkeit von 60 Tagen
beschränkt wird. Eine Verlängerung ist bei Bedarf rechtzeitig beim
Immigration Service zu beantragen. Zur Zeit benötigen Sie dafür 1 Passbild,
die Bearbeitungsgebühr beträgt pro verlängertem Monat 10 GHC.

Ein illegaler Aufenthalt (über die Gültigkeit des Visums hinaus) wird mit
empfindlicher Geldstrafe sanktioniert. Es erfolgt die Aufnahme in die
Visaversagungsdatei, so dass ein neues Visum nur nach Zustimmung des Ghana
Immigration Service erteilt werden darf.

Für die Ausreise aus Ghana muss das ghanaische Visum noch gültig sein.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige
möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Es besteht Visumpflicht (Einholung des Visums über die ghanaische
Auslandsvertretungen vor Reiseantritt) - Achtung bei beabsichtigtem Arbeits-
/Freiwilligenaufenthalt - es gelten dann Sonderregelungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Weitere Anmerkungen

Es besteht Visumpflicht (Einholung des Visums über die ghanaische
Auslandsvertretungen vor Reiseantritt)

Erforderlich bei Einreise ist neben dem Reisedokument mit Visum auch ein
internationaler Impfpass mit Eintrag einer gültigen Gelbfieberimpfung.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.


5. Besondere Zollvorschriften
Einfuhr

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch sowie Gegenstände zum beruflichen
Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Zum eigenen Gebrauch dürfen 375
ml Spirituosen, 750 ml Wein und nicht mehr als 5 kg Tabakwaren eingeführt
werden. Unbegleitetes Reisegepäck muss direkt bei Ankunft am Flughafen
angemeldet werden, um zollfrei eingeführt werden zu können. Aktuelle Listen
der Waren, die unter das Importverbot fallen oder eine Importerlaubnis
benötigen, sind beim Ghana Customs, Excise and Preventive Service (CEPS,
P.O. Box 68, Accra, Tel. +233 (21) 666842 – 5, 668319, Fax 666841,
www.ghanacustoms.gov.gh erhältlich.

Aktuelle Listen der Zolltarife (Current Tariff Schedules) für Gegenstände,
die nicht zollfrei eingeführt werden können, sind ebenfalls in den Büros des
CEPS erhältlich.

Fremdwährungen dürfen in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.

Ausfuhr

Sollen Fremdwährungen bei Ausreise wieder ausgeführt werden, so muss dies
bei Einreise deklariert werden.

Ghanaische Währung darf nur bis zu einem Betrag von 5 GHC ausgeführt werden.
Exportgenehmigungen sind u.a. für Antiquitäten und Edelmetalle erforderlich.
Nähere Auskunft erteilt CEPS.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


6. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mindeststrafe in Ghana für Drogenbesitz
bzw. -konsum, auch bei kleinsten Mengen, bei 5 Jahren Gefängnis liegt. Der
Handel mit Drogen wird mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft.

Auch für die Förderung von Prostitution und homosexuelle Handlungen werden
Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren verhängt.

Die 1982 eingeführten Beschränkungen beim Fotografieren sind in jüngster
Zeit erheblich gelockert worden. Allerdings empfiehlt es sich nach wie vor
nicht, militärische Anlagen, Truppen, Ministerien und öffentliche Gebäude,
Züge und Eisenbahnanlagen, Häfen, Flughäfen, Flugzeuge, Brücken, Stauwerke
oder größere Umspannanlagen der Elektrizitätswerke zu fotografieren. Ein
striktes Fotografierverbot besteht vor allem im Umkreis des „Castle“ in
Accra, dem Amtssitz des Staatsoberhaupts und des Verteidigungsministeriums
(„Burmacamp“)

Da auch Personen sich nicht immer gern fotografieren lassen, empfiehlt sich
eine vorherige Bitte um Erlaubnis.


7. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Ghana ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen
Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1
Jahr. Siehe auch www.who.int

In den vergangenen Jahren wurden zwischen 1 bis 61 Gelbfieberfälle pro Jahr
(Upper West und Central Region) bestätigt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt zudem Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio
(Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen
oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut,
Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder
(siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes) und Erwachsene entsprechend den
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem
Stand sein.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu
den schwerwiegendsten Erkrankungen in Ghana. Die Übertragung erfolgt durch
den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft
Malaria - insbesondere die gefährliche Malaria tropica - bei nicht-immunen
Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate
nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist
ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden
Arzt notwendig.

Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land, nur im
Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Neben der notwendigen
Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen, hierfür sind
verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®,
Doxycyclin, Lariam®) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche
Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen
Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem
Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden
empfohlen:

körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, möglichst langärmelige
Hemden),ganztägig (Dengue, s.u.), in den Abendstunden und nachts (Malaria!)
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen,unter einem Moskitonetz zu schlafen.HIV/AIDS

Für 2007 wurde geschätzt, dass 1,9% der erwachsenen Bevölkerung mit HIV
infiziert sind. Die Infektionsrate von Schwangeren liegt bei 3,4 % (2006),
von Prostituierten bei 38 % (2006). Durch sexuelle Kontakte, bei
Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei
Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer
lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer,
insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden
während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die
entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und
Hygiene-Hinweisen.

Vogelgrippe

Im Jahr 2007 trat erstmalig in Ghana die durch H5N1 verursachte KLASSISCHE
GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) in der
Nähe der Hafenstadt Tema östlich von Accra, in Sunyani (Brong Ahafo) und in
Aflao (Voltaregion, Grenze zu Togo) auf. Menschliche Erkrankungen wurden
bisher nicht bekannt. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem
Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten
aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“). Weitere
Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in
Informationen des Gesundheitsdienstes in der rechten Spalte.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten
aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).

Andere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Der Norden Ghanas wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis
April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung
(Meningitis) heimgesucht mit ca. 100 bis 1000 gemeldeten Fällen pro Jahr in
den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der
Meningitissaison auch für Reisende in den Norden mit einer Aufenthaltsdauer
unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines
Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte
geachtet werden.

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti
übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von
Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden
mit selten Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche
Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in
Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. Volta-See und Volta-Fluss bei Ada,
Boti Wasserfälle). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich
unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und
vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch.
Vielfach fehlen europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung
in Accra ist ausreichend. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des
Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte.
Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen
vorhanden.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den
Notfall kommen einzelne Privatkliniken, in schweren Fällen die
Herz-Thoraxchirurgische Abteilung der Universitätsklinik Korle-Bu in Accra
oder bei Unfallverletzungen das 37 Military Hospital in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und
für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die
Apotheken in Accra haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger
Standardmedikamente, z.T. britischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit
unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Ghana kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs
Ausland gültigen Krankenversicherungschutz und eine zuverlässige
Reiserückholversicherung haben. Bei Langzeitaufenthalt kann zudem lokal eine
Mitgliedschaft bei der deutsch geführten WEST AFRICAN RESCUE empfehlenswert
sein.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Ghana durch eine tropenmedizinische
Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise
www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland nach
Ghana, insbes. für längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere
Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes
können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Die Informationen können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch
alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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