Reise- und Sicherheitshinweise
Kuba: Stand 22.10.2010

Land: Kuba

1. Kuba:
2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere Zollvorschriften
6. Besondere strafrechtliche Vorschriften
7. Medizinische Hinweise
8. Haftungsausschluss

2. Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus

Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig
eingeschätzt.

Kriminalität

Im Vergleich zu anderen Fernreisezielen ist der Tourismus auf Kuba immer
noch sicher. Allerdings werden auch auf Kuba Touristen Opfer von
Eigentumsdelikten, von Körperverletzung, in seltenen Fällen auch von
Gewaltverbrechen. Vor allem Individualreisende sollten daher ähnliche
Vorkehrungen wie in anderen Ländern in der Region treffen:

Sie sollten nicht Ihr gesamtes Bargeld bei sich führen und es auf mehrere
Stellen am Körper verteilen, den mitgeführten Geldbetrag nicht zur Schau
stellen sowie Bargeld und Originalreisepass im Hotelsafe verwahren.

Wertvolle Gegenstände sollten im Handgepäck transportiert werden, denn es
gibt Fälle aufgebrochener Koffer an den Flughäfen.

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Diebstählen an den ca. 20 km östlich
von Havanna gelegenen Stränden der Orte St. Maria del Mar und Guanabo
(Playas del Este). Taschen sollten dort zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt
gelassen werden.

Besondere Vorsicht ist bei Reifenpannen und an Tankstellen geboten, da Diebe
die Ablenkung der Fahrzeuginsassen beim Reifenwechsel oder beim Tanken
nutzen, um unbemerkt Wertgegenstände und Gepäck zu entwenden. Dies gilt auch
für die Mitnahme von Anhaltern im Mietwagen.

Naturkatastrophen

Kuba befindet sich in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik
(Wirbelsturm-Saison von Juni bis November). Es muss mit Tropenstürmen,
starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet
werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die
Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter
www.nhc.noaa.gov abrufbar.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Drei schwere Wirbelstürme haben im Herbst 2008 in einigen Provinzen Schäden
an Infrastruktur (Straßen, Strom- und Wasserversorgung, Telefonleitungen)
und Gebäuden hinterlassen. Reisende müssen weiterhin in Einzelfällen mit
Beeinträchtigungen im infrastrukturellen Bereich rechnen.

Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit

Reisende mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit sollten beachten,
dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als
kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie
z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können.

Reisen im Land

Für Rundreisen im Lande kommen für den Auslandstouristen in erster Linie
Busse (Viazul), organisierte Bustouren, aber auch Mietwagen in Betracht,
wobei Busfahrten hinsichtlich Verkehrssicherheit weniger problematisch sind.

Kuba leidet unter Stromengpässen. Um Strom zu sparen, werden vor allem
außerhalb der touristischen Zentren Stromabschaltungen (wichtig für
Individualreisende!) vorgenommen, was auch zu Beeinträchtigungen der
Wasserversorgung und Kommunikation führen kann.

Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen und offizielle
Fahrzeugkolonnen und respektieren Sie Militäreinrichtungen (Sperrgebiete und
Gebäude). Nicht alle militärischen Einrichtungen bzw. Sperrgebiete auf Kuba
sind eingezäunt oder als solche deutlich erkennbar. Anweisungen bzw.
Aufforderungen des Wach- und Sicherheitspersonals sollten unbedingt befolgt
werden.

Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte,
Führerschein, Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie
und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der
Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel).

Kubaner bedürfen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der
Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollten Sie nach der
erforderlichen behördlichen Genehmigung fragen, da sonst für beide Teile
(Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind.
Berücksichtigen Sie, dass Kontakte von Kubanern mit ausländischen Reisenden
u. U. von offiziellen Stellen registriert werden. Für kubanische Mitarbeiter
der Tourismuswirtschaft gelten besondere Verhaltensvorschriften.

Straßenverkehr

Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahr aufgrund des schlechten
Straßenzustandes, mangelnder Beleuchtung, unvorhersehbaren Fahrverhaltens
sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen
etc.). Kubaner verständigen sich im Straßenverkehr z. T. durch ein System
von Handzeichen, die für Ausländer zunächst nicht verständlich sind.

Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von Touristen kann es zu
einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen.
Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer
drakonische Haftstrafen verhängt.

Nachtfahrten über Land sollten wegen der schlechten Straßenverhältnisse,
unbeleuchteter Fahrzeuge (wie Fahrradfahrer und Pferdefuhrwerke), Fußgänger
und Vieh auf der Fahrbahn unbedingt vermieden werden.

Mietwagen sind in Kuba häufig in einem schlechten technischen und optischen
Zustand. Bei der Anmietung von Mietwagen sollte genau auf den technischen
Zustand des Fahrzeugs geachtet und evtl. Vorschäden ausführlich dokumentiert
werden (ggf. auch mit Photos). Es sind Fälle von Touristen bekannt geworden,
die mit offenbar unberechtigten Schadensforderungen bei der Rückgabe des
Fahrzeugs konfrontiert wurden. Der in Kuba angebotene gesetzlich
vorgeschriebene Versicherungsschutz für Mietwagen entspricht nicht
europäischen Standards. Dies gilt insbesondere für die geringe Deckungssumme
bei Personenschäden. Der Abschluss einer Zusatzversicherung in Deutschland
sollte daher in Erwägung gezogen werden.

Zahlungsmittel

Das übliche Zahlungsmittel in Kuba ist der "Peso Cubano Convertible" (CUC).
US-Dollar sind nicht als Zahlungsmittel anerkannt. Barzahlungen mit Euro
sind nur vereinzelt möglich.

Es ist ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen, das Touristen bei allen
kubanischen Banken und staatlichen Wechselstuben (CADECA) zum geltenden
Tageskurs in CUC umtauschen können. Während das Bezahlen mit US-Dollar nicht
möglich ist, können US-Dollar in den CADECAs in CUC umgetauscht werden -
jedoch mit einer zusätzlichen Provision in Höhe von 10%.

Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro
zurückgetauscht werden. Es ist ratsam, hierbei die Quittung über den
CUC-Erwerb vorzulegen.

Die Ein- und Ausfuhr von Pesos verboten.

Ein Erwerb der neben dem CUC existierenden, nicht konvertiblen Landeswährung
("moneda nacional", "peso cubano", CUP) ist in der Regel nicht erforderlich.
Der Wechselkurs CUC - CUP liegt bei 1:24; mit dem CUP werden z.B. die Waren
an Bauernmärkten bezahlt.

Im Übrigen gilt es Folgendes zu beachten:

Scheckkarten (EC/Maestro) werden in Kuba nicht angenommen, auch eine
Bargeldbeschaffung am Geldautomaten ist mit Maestro/EC-Karte nicht möglich.

Die Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden in der Regel in allen
größeren Hotels und Restaurants zur Bezahlung akzeptiert, nicht jedoch die
von US-amerikanischen Instituten (American Express, Diners Club, …)
ausgegebenen. Dies schließt die deutschen Tochtergesellschaften
US-amerikanischer Institute ein.

Inzwischen ist eine Geldabhebung mit VISA-Kreditkarte und PIN auch in
einigen Bankfilialen (z.B. Banco Financiero Internacional oder Banco
Metropolitano) möglich. Dies gilt jedoch nicht flächendeckend für das ganze
Land und ist aufgrund technischer Probleme nicht immer gewährleistet.

Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%. Hinzu kommt
allerdings, dass die Umrechnung von CUC in Euro über den US-Dollar zum
jeweiligen von kubanischer Seite festgelegten Tageskurs erfolgt und dabei
eine Zusatzgebühr von 11% erhoben wird.


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer
von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit
Visum in Form einer sogenannten "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit
dem Reisepass zur Einreise dient. Touristenkarten müssen vor Einreise
erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland,
Reisebüros bzw. Reiseveranstaltern sowie bei einigen Fluggesellschaften am
Flughafen erhältlich. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen
zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der
kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür
ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann
sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten
werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus
kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland
grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u.
U. die Mitnahme.

Bitte beachten Sie, dass Ausländer, die mit einem Visum (nicht mit
Touristenkarte) nach Kuba einreisen, in der Regel von den kubanischen
Behörden eine Ausreisegenehmigung benötigen, um Kuba wieder verlassen zu
können. Es empfiehlt sich, diese Frage bei Beantragung des Visums mit der
kubanischen Botschaft bzw. umgehend nach Einreise mit der einladenden
kubanischen Institution zu klären. Diese ist in der Regel für die Einholung
der Ausreisegenehmigung bei den kubanischen Immigrationsbehörden zuständig.
Dies gilt z.B. auch für Studenten, die an kubanischen Hochschulen studieren
oder dort einen Sprachkurs belegen.

Jeder Kubareisende ist seit 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen
für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene
Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Nach den von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die
privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt.

Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden
bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden.
Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche
gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.

Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder
Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In
Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren
Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des
Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die
Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In
Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von
Kuba, (E-Mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de) zu wenden.

Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw.
ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei
Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom
jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des
Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei
Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine
Risikosportart ausüben, erhoben.

Einzelheiten zu den Versicherungsangeboten ergeben sich auf den Websites
www.asistur.cu bzw. www.cubatravel.cu

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein

Vorläufiger Reisepass

Ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer
von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit
Visum in Form einer sog. "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit dem
Reisepass zur Einreise dient. Pauschaltouristen können Touristenkarten über
ihr Reisebüro erhalten, Individualtouristen müssen sich vor Einreise an die
zuständige kubanische Auslandsvertretung wenden. Bei beabsichtigten längeren
Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum
erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im
Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung
erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen.
Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der
Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor
Abflug aus Deutschland , ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und
verweigern u. U. die Mitnahme.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein

Reisepass

Ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr
möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Grundsätzlich möglich, sofern er ein Lichtbild enthält; das Auswärtige Amt
empfiehlt jedoch die Reise mit einem eigenen Kinder- oder Reisepass

Weitere Anmerkungen

Siehe obige Anmerkungen zur Einreise von Erwachsenen

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten
Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig
ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Rückfrage bei der zuständigen kubanischen Auslandvertretung wird daher
empfohlen.


5. Besondere Zollvorschriften
Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind.
Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke
angesehen werden.

Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie
für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für
kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab
einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben.
Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung.
Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten (auch
Smartphones mit GPS-Funktion) ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen
Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden.

Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte,
Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.

Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten.

Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches
Kulturgut handeln könnte. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen
erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon:
839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen
Ärger bei der Ausreise.

Ausfuhrbestimmungen für Tabakprodukte

Es können bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne
Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50)
Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in
verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen
Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur
unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten
staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser
Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr
beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die
Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm
versehenen Originalverpackungen befinden.

Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen
sind auf der Website des kubanischen Zolls unter www.aduana.co.cu
erhältlich.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen,
so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes
erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des
deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


6. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Schon beim Fund geringer Mengen Drogen zum Eigenbedarf ist mit drastischen
Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei Ausländern zudem als
Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis dreißig
Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur
strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe oben unter
Straßenverkehr.

Besucher sollten politische Betätigung unterlassen, dies kann mit hohen
Haftstrafen geahndet werden.


7. Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung entspricht in Kuba nicht westeuropäischem
Standard. Vor allem die technische Ausstattung, die hygienischen Zustände
und die Versorgung mir Medikamenten in kubanischen Kliniken lassen zu
wünschen übrig. Dies gilt auch für die wenigen für Ausländer vorgesehenen
Spezialkliniken, in denen dennoch hohe Behandlungskosten entstehen können.
Reisende sollten daher unbedingt eine Auslandskrankenversicherung
abschließen, die auch den Rücktransport im Krankheitsfall einschließt.

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis
A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch
Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und
Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Die Insel Kuba ist malariafrei.

Denguefieber

In und nach der Regenzeit (Mai bis Oktober) treten immer wieder
Dengue-Fieber-Epidemien auf, wobei es immer auch Jahre mit besonders hoher
Übertragungsaktivität gibt. Die kubanischen Behörden machen keine Angaben
über die Zahl der jährlichen Erkrankungen.

Die Erkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken (Stegomyia aegypti und
Stegomyia albopicta) übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte
Gesundheitsschäden mit Todesfolge vorkommen (Dengue-Hämorrhagisches Fieber,
Dengue-Schock-Syndrom).

Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen) sind die einzig
möglichen Schutzmaßnahmen. Dazu gehört:

ganztägig helle, körperbedeckende Kleidung, lange Hosen und lange
Ärmel,ausschließliche Verwendung der empfohlenen Mückenabwehrmittel
(Repellentien) auf der Basis von Diethyltoluamid (= DEET, z.B. Nobite®) oder
Icaridin (= Bayrepel®, z.B. Autan®). wiederholtes Auftragen der Repellentien
auf alle freien Körperstellen während des Tages und den frühen
Abendstunden,den Schlafraum mückenfrei zu halten, ggf. unter einem
Moskitonetz zu schlafen,Meiden des Aufenthaltes im Freien, insbesondere in
Gärten, Grünanlagen und Armenvierteln.Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich
die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Reisende sollten auf besondere
Hygienemaßnahmen vor dem Verzehr von Obst und Gemüse achten und dieses
frisch gekocht oder frisch selbst geschält verzehren. Leitungswasser ist als
Trinkwasser nicht geeignet. Das Trinkwasser sollte in abgepackter Form in
Geschäften erworben werden.

In der warmen Jahreszeit (April bis September) besteht die Gefahr, dass
Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren
Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei
Veränderungen anzumerken. Lokale Hinweise sollten beachtet werden.

HIV/ AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder
Kanülen) besteht neben dem Risiko der herkömmlichen Geschlechtskrankheiten
das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird
immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Medizinische Versorgung

Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen
Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern
möglich. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden
wichtigen Hinweis.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann
nicht übernommen werde. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein
Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen
Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
Beratung durch eine Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig
zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot.
Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel
beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


8. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer
Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur
wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für
erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht
das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Reise- und Sicherheitshinweise Kuba: Stand 22.10.2010