Reise- und Sicherheitshinweise
Brunei Darussalam: Stand 21.10.2010

Land: Brunei Darussalam

Reise- und Sicherheitshinweise
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1. Brunei Darussalam:
2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
3. Allgemeine Reiseinformationen
4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
5. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
6. Medizinische Hinweise
7. Haftungsausschluss

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1. Brunei Darussalam:
Stand 21.10.2010
(Unverändert gültig seit: 21.10.2010)


2. Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Brunei Darussalam besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.


3. Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit

Das Sultanat Brunei Darussalam ist eine islamisch-malaiische Monarchie. Es empfiehlt sich, den landesüblichen Ethik- und Moralkodex zu beachten (Kleidung, Verhalten, Alkoholverbot in der Öffentlichkeit).

Drogen

Es wird auf die eindringlichen Warnungen der Behörden vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art hingewiesen. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Schon der Besitz relativ geringer Drogenmengen führt - ebenso wie der Besitz von Waffen - zu langjährigen Freiheitsstrafen mit harten Haftbedingungen bis hin zur Todesstrafe.

Souvenirs, Reiseandenken

Vorsicht bei exotischen Souvenirs. Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht ausgeführt werden dürfen.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrregeln – bitte informieren Sie sich!


4. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Nein, Anerkennung nur für Flughafentransit

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

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Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja (mit Foto) für Kinder

Reisepass

Ja (für Kinder ab 12 Jahre) – Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nur Kinder, die das12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

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Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft des Ziellandes in Berlin erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Reisedokumente / Visum

Deutsche Touristen erhalten bei Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Es wird in jedem Fall geraten, sich rechtzeitig mit der Botschaft von Brunei Darussalam zwecks Einzelheiten der Visumserteilung in Verbindung zu setzen.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Eventuelle Deklarierungsvorschriften auf den Einreisekarten sind zu beachten.

Einfuhrbeschränkung für Nicht-Muslime von Alkohol auf 2 Flaschen Wein oder höherprozentige Getränke sowie 12 Dosen Bier pro Person. Muslime dürfen keinen Alkohol einführen.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


5. Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr und Besitz von Waffen sowie Drogen ist verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen – und sogar mit Todesstrafe - geahndet.

Sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts und zwischen nicht verheirateten Personen und Prostitution stehen in Brunei unter Strafe.

Illegaler Aufenthalt kann mit Prügelstrafen geahndet werden.


6. Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int

Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B.

Durchfallerkrankungen, Hygiene

Durchfallerkrankungen treten auch in Brunei Darussalam gelegentlich auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sie sich häufig vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen; diese finden Sie in der rechten Randspalte.

Das Land ist seit Jahren frei von typischen Tropenkrankheiten wie Malaria, Japanische Encephalitis oder Tollwut. Diese Erkrankungen werden vereinzelt noch diagnostiziert, wenn sie in Nachbarstaaten erworben wurden. In Brunei Darussalam ist lediglich in seltenen Fällen die Übertragung von Dengue-Fieber möglich.

Influenzainfektionen sind während der Regenzeiten häufiger, seit 2009 hat sich im ganzen Land auch die Neue Influenza A/H1N1 verbreitet. Vogelgrippe (Influenza A/H5N1) ist weder bei Menschen noch bei Tieren diagnostiziert worden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen, bietet aber eine gut strukturierte notfallmäßige und stationäre Versorgung durch Ärzte, die überwiegend aus anderen asiatischen Ländern zugezogen sind. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden trotzdem empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.



Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


7. Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html

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