Auswärtiges Amt: Stand 29.02.2012
Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise

Land: Paraguay


Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise
Der am 08.10.2011 über die Provinzen San Pedro und Concepción verhängte
Ausnahmezustand lief am
12.12.2011 aus. Gleichwohl gelten diese Provinzen weiterhin als Operationsgebiet der paraguayischen Guerilla-Organisation EPP (Ejercito Popular Paraguayo), die in letzter Zeit erneut mit Erpressungen
und Anschlägen in Erscheinung getreten ist. Nicht unbedingt notwendige Reisen in diese Gebiete sollten deshalb unterbleiben.
Im Norden Paraguays (Aguaray Amistad/ Distrikt San Pedro, ca. 400 km nördlich der Hauptstadt Asunción) ist es Anfang Januar 2012 erneut zu einem Ausbruch von Maul- und Klauenseuche gekommen. Die Nachbarländer Argentinien, Brasilien, Bolivien und Uruguay haben daraufhin mit verstärkten
Gesundheitskontrollen an den Grenzen und Importstopps für Rindfleisch aus Paraguay reagiert. Landesspezifische Sicherheitshinweise.
Kriminalität
Die Sicherheitslage hat sich in der letzten Zeit sowohl in den Städten als auch auf dem Land deutlich verschlechtert. Die Zahl der Überfälle hat zugenommen, auch in den bei Deutschen beliebten Siedlungsgebieten in Guairá (Independencia), Cordillera und Paraguarí. Wertgegenstände sollten
nicht offen gezeigt werden. Bei Unterkünften sollte auf konsequente Umsetzung von
Sicherungsmaßnahmen (Fenstergitter, feste Türen, Alarmanlagen etc.) geachtet werden.
Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter häufig bewaffnet sind und teilweise schon aus geringfügigem Anlass von der Waffe Gebrauch machen. Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Von nächtlichen Überlandfahrten wird (auch wegen der schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnisse)
abgeraten. Die touristische Infrastruktur des Landes ist bescheiden, doch stehen neben Mietwagen zu allen Touristenzielen auch Reisebusse zur Verfügung. Nach Ciudad del Este besteht auch eine regelmäßige
Flugverbindung von Asunción aus.
Bei und nach starken Regenfällen sind viele Straßen auch in städtischen Bereichen nur eingeschränkt und unter Gefahr befahrbar.

Flughafensteuer bei Ausreise
Bei der Ausreise aus Paraguay über den Flughafen von Asunción muss eine Flughafensteuer in Höhe von z. Zt. 31 USD entrichtet werden. Diese Steuer ist, bis auf wenige Ausnahmen, in der Regel bereits
im Preis des Flugtickets enthalten.
Geld/Kreditkarten
Es wird empfohlen, Geld nur bei offiziellen Wechselstellen bzw. Banken zu wechseln und keine größeren Barbeträge mit sich zu führen.
Mit ec-Bankkarten sowie Kreditkarten und PIN kann an Geldautomaten (in größeren Städten) Bargeld abgehoben werden, je nach Bank jedoch oft nur bis zu 150 EUR pro Tag.
Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen- allerdings werden 100-Dollar-Noten der Serien CB aus 2001 und D aus 2003 derzeit nicht akzeptiert, auch nicht bei Banken!
Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nur in Asunción und Ciudad del Este und auch dort nicht überall möglich.
Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kfz besteht nicht. Straßen- und Flugverkehr
Besondere Vorsicht ist im Straßenverkehr geboten, das gilt vor allem für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind deutlich höher als in Mitteleuropa. Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, auch kommt es immer wieder zu Überbuchungen der Flüge. Auch ist aufgrund der notwendigen Umsteigeverbindungen (idR über Sao Paulo) nicht immer sichergestellt, dass das Gepäck zeitgleich mit dem Reisenden eintrifft.

Immobiliengeschäfte
Bei Immobiliengeschäften in Paraguay ist besondere Vorsicht angebracht: Informieren Sie sich aus verschiedenen Quellen und vergleichen Sie die Grundstückspreise. Kaufen Sie nichts, was Sie nicht zuvor besichtigt haben. Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse vor dem Kauf ausreichend und lassen
Sie sich den aktuellen Grundstückstitel vorlegen. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Land mehrfach verkauft wurde, oder es wird Land von Personen angeboten, die nicht Eigentümer sind. Grundlage für die Übertragung des Eigentums ist die sog. „escritura pública“, ein notarieller
Vertrag, der zur Umschreibung des Eigentums beim Katasteramt vorgelegt werden muss. Die
Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor paraguayischen Gerichten ist häufig mühsam und selten erfolgreich. Die Botschaft empfiehlt, in Grundstücksangelegenheiten einen Rechtsanwalt oder Notar
einzuschalten. Auswanderung nach Paraguay
Personen, die erwägen, nach Paraguay auszuwandern, wird dringend empfohlen, sich mit den Lebens- und Sicherheitsbedingungen vor Ort vertraut zu machen. Es wird insbesondere dazu geraten, eine Auslandskranken- und Rückholversicherung in Deutschland abzuschließen. Ausführliche Hinweise zum Thema „Leben und Arbeiten in Paraguay“ können Sie der Website der Deutschen Botschaft in Asunción
unter www.asuncion.diplo.de/auswandern entnehmen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Paraguay möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
ja

Vorläufiger Reisepass
ja

Personalausweis
nein

Vorläufiger Personalausweis
nein

Weitere Anmerkungen
-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
ja

Reisepass
ja

Personalausweis
nein

Vorläufiger Personalausweis
nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der
Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) wird bis zum 5. Lebensjahr
akzeptiert

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
wird derzeit noch akzeptiert, es empfiehlt sich aber, nur Kinderausweise mit Bild zu verwenden.

Weitere Anmerkungen siehe Ausführungen zum Punkt „allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende
Minderjährige“ im nachfolgenden Text

Deutsche Staatsangehörige müssen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einen gültigen Reisepass, die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte "Internationale Einreisekarte" sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung vorlegen, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel und keine Devisen im Gegenwert von über 10.000,- USD eingeführt werden.
Das Einreisedokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige, die nicht dauerhaft in Paraguay leben, benötigen für die Ein- und Ausreise nach/ aus Paraguay die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten (mit beglaubigter Unterschrift) und eine Geburtsurkunde.
Geburtsurkunde und Vollmacht müssen von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer auf spanisch übersetzt sein.Leben Eltern und Kind dauerhaft in Paraguay und es reist nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit,
muss von dem anderen Elternteil vor einem paraguayischen Friedensrichter eine entsprechende Zustimmung in Form eines „permiso de menor“ abgegeben werden. Diese Ausreisegenehmigung muss anschließend vom Justizministerium sowie dem Außenministerium legalisiert und bei der Aus- und Einreise im Original vorgelegt werden. Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien
gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den
paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von zur Zeit 160.000 Gs. (ca.
30 EUR) zu zahlen. Um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden, ist es ratsam, die Strafe nicht erst am Flughafen zu bezahlen, sondern dies schon 1-2 Tage vor Abflug bei der zuständigen Behörde (Migraciones) zu
erledigen.
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer kann verlängert werden. Dies muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der
90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 492.908 und 446.066, beantragt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den
Einreisebestimmungen müssten Sie
bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In den letzten Jahren wurde Paraguay verstärkt von Drogenkurieren als Transitland genutzt. Die paraguayische Anti-Drogenbehörde SENAD verzeichnet seit längerem international anerkannte Fahndungserfolge; in den Gefängnissen von Asunción sitzen auch Europäer wegen Drogenschmuggels ein.
Die Haftbedingungen sind hart (Überbelegung der Haftanstalten, mangelnde Hygiene und Versorgung), die Prozesse langwierig. Zu den Betreuungsmöglichkeiten der Botschaft gehört die Vermittlung eines Vertrauensanwalts.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund festgenommen werden, bitten Sie in jedem Fall um sofortige Unterrichtung der Botschaft, die über ein Bereitschaftsdiensttelefon jederzeit zu erreichen ist.
Medizinische Hinweise
Impfvorschriften
Bei Einreise aus gelbfieberendemischen Gebieten ist eine Gelbfieber-Impfung für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Die offizielle Liste der Gelbfiebergebiete findet
sich unter http://www.who.int/ith/chapters/ith2011annexs.pdf.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de)
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Pertussis (Keuchhusten) und ggf. gegen Polio (Kinderlähmung); gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und ggf. gegen Influenza und
Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Gelbfieber, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Dengue-Fieber
Dengue kann landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende
Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten
Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Malaria
Es besteht ein geringes Risiko in den Grenzprovinzen Canindeyú, Alto Paraná, Caaguazú. Als malariafrei gelten der Rest des Landes sowie Städte. Die Mitnahme einer Notfallmedikation mit Chloroquin kann je nach Reisestil nach Rücksprache mit einem Reise-/ Tropenmediziner sinnvoll sein.
Persönliche Mückenschutzmassnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s. u.).
Leishmaniose In Paraguay wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniose und
weniger selten die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen. Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen
sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann. Persönliche Mückenschutzmassnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s.u.).
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken (z.B. auch Dengue-Virusinfektionen) wird allen Reisenden empfohlen:ganzkörperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig
(Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt
aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen)
besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer
aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - mit Ausnahme der Hauptstadt Asunción -
insbesondere in vielen ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport
im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Paraguay durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen
Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. Bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche
Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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