Auswärtiges Amt: Stand 29.02.2012
Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise

Land: Sri Lanka


Letzte Änderung:

Kapitel Einreisebestimmungen -Visum
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Seit Ende des Bürgerkriegs im Mai 2009 haben in Sri Lanka keine Terroranschläge mehr stattgefunden. Der Ausnahmezustand wurde Anfang September aufgehoben. Die starke Präsenz des Militärs und der Polizei ist dennoch weiter unübersehbar. Anordnungen an den häufigen Sicherheitskontrollen sollte
unbedingt Folge geleistet werden. Deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Sri Lanka aufhalten, wird
empfohlen, sich in die Deutschenliste der Deutschen Botschaft einzutragen, siehe
http://service.diplo.de/registrierungav
Sämtliche Urlaubsgebiete Sri Lankas sind bereisbar. Die Genehmigungspflicht für touristische Reisen in die nördlichen Distrikte Jaffna, Kilinochchi und
Mullaitivu ist weitgehend aufgehoben worden. Mit Ausnahme einzelner Gebiete im Distrikt Mullaitivu ist auch dieser Teil Sri Lankas jetzt für ausländische Touristen frei bereisbar. Dennoch herrscht dort weiterhin hohe Militärkonzentration und finden Entminungsmaßnahmen statt. Touristische
Infrastruktur besteht in Jaffna, aber darüberhinaus kaum. Vor Reisen in den Distrikt Mullaitivu sollte beim srilankischen Verteidigungsministerium angefragt werden, ob für das Reiseziel eine Genehmigung erforderlich ist.Der Wilpattu-Nationalpark kann ebenfalls wieder bereist werden.

Bei Reisen in Bezirke Trincomalee (auch Upuveli und Nilaveli), Batticaloa und Ampara (Arugam Bay) ist mit einer verstärken Militärpräsenz sowie Kontrollposten entlang der Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug) zu rechnen. Auch gibt es Berichte über eine andauernde
Präsenz paramilitärischer Gruppen. Entlang des Küstenstreifens im Osten entwickelt sich langsam wieder eine touristische Infrastruktur.Reisen in das Hinterland im Osten sind hingegen noch sehr beschwerlich. Hier kann auch ein erhöhtes Minenrisiko nicht ausgeschlossen werden.Im Yala-Nationalpark sind nur Reisen in den sogenannten „Block 1“ möglich.
Reisen über Land
Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser
Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen. Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die
häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.
Allgemeine Reiseinformationen Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri
Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.
In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten. Geldautomaten, die deutsche Kreditkarten mit PIN akzeptieren, sind weit verbreitet. Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher
stets mitgeführt werden. Bislang ist auch die Abhebung von Bargeld am Automaten mit einer EC-Karte möglich. Neuere EC-Karten (Auslieferungen im Laufe des Jahres 2011) funktionieren jedoch aus Sicherheitsgründen nicht im außereuropäischen Ausland und können daher in Sri Lanka nicht mehr verwendet werden. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Meldungen von Einbrüchen in Hotels und Guesthouses haben in letzter Zeit zugenommen.
Beschwerden über Betrugsfälle bei Einkäufen, z.B. Schmuck, häufen sich. In letzter Zeit gab es mehrere Fälle von Deutschen in den touristischen Strandgebieten, die durch sogenannte „K.O.-Tropfen“ geschädigt wurden. Sri Lanka verfügt in den
Haupttourismusgebieten entlang der
Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können. Besondere Vorsicht ist zudem bei Grundstückskäufen geboten. Vor Erwerb sollte stets ein guter Anwalt konsultiert werden und auf Eintragung in den srilankischen Grundbüchern geachtet werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Vorläufiger Reisepass
Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Weitere Anmerkungen
-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche


Kinderreisepass
Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Reisepass
Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus

Personalausweis
Nein

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Ja, aber es wird dennoch Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses empfohlen, da es möglicherweise zu Problemen bei Einreise kommen könnte

Weitere Anmerkungen

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie
bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bei Einreisen seit dem 01.01.2012 ist für Deutsche die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als
„Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung oder über einen
deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchs- oder Geschäftsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 20 USD. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen
ausgestellt, erhöht sich die die Gebühr auf 25 USD. Visa für Transitreisende und Kinder unter 12 Jahre sind gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Besuchsvisums bei der Einreise am Flughafen u. U. mit langen Wartezeiten verbunden ist.
Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri lankische Auslandsvertretung möglich.
Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums , sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung
oder konsultieren Sie die o.g. Webseite.
Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend
empfohlen (e-mail:adcvisa@immigration.gov.lk).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Besondere Zollvorschriften
Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der
behördlichen Genehmigung.Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.Einfuhr von Haustieren
Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine
Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.
Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel.
0094-81-2388189, 0094-91-2388195, Fax.: 0094-81-2388619).
Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese
bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Das srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr,
unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.
Medizinische Hinweise
Sri Lanka ist ein Entwicklungsland, in dem die tropischen Krankheiten Typhus, Denguefieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis und Malaria auftreten.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes essen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria (Mückenschutz, u.a. Repellentien,
Mückennetz, bedeckende Kleidung). Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll in
Abhängigkeit von Dauer des Aufenthaltes und genauer Reiseroute. Sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise von dem Tropenarzt individuell verschrieben werden. Derzeit empfohlen werden von Tropenmedizinern die Einnahme von Lariam oder die beiden Medikamente Resochin und Paludrine.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen wie Denguefieber kommen vor.
Sinnvolle Impfungen für Sri Lanka sind: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis (Keuchhusten) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und
Japanenzephalitis sehr sinnvoll sein.
Unabhängig vom Reisen sollten Risikogruppen und Personen über 60 Jahren gegen Influenza und ggf. Pneumokokken geimpft sein.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die einmalige Masern-Impfung für alle Menschen jünger Jahrgang 1970, die keine oder nur eine Masernimpfung dokumentiert haben. Frauen im gebärfähigen Alter sollten bei unklarem Impfstatus zweimal gegen Masern (als MMR-Impfung) geimpft sein. Eine
Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und Schwangere zu erwägen. Die medizinische Versorgung entspricht nicht der in Deutschland gewohnten.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Sri Lanka durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung
durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet
wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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