Auswärtiges Amt: Stand 02.03.2012
Reise- und Sicherheitshinweise: Bosnien und Herzegowina

Land: Bosnien und Herzegowina


Letzte Änderung:

Allgemeine Reiseinformationen - Flugverbindungen

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden
Straßenmarkierung und des schlechten
Straßenzustands abgeraten.Allgemeine ReiseinformationenReisen nach Bosnien und Herzegowina sind (unter Beachtung der Sicherheitshinweise) grundsätzlich möglich.Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für
reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (Gas-, Stromwerke, Post, etc.) akzeptieren nur Zahlungen in KM.
Lufthansa fliegt täglich nach München, Germanwings mehrmals die Woche nach Köln. Tägliche Umsteigeverbindungen bestehen über Wien (Austrian Airlines), Laibach (Adria Airways) und Zagreb
(Croatia Airlines).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:


Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass
Ja

Vorläufiger Reisepass
Ja

Personalausweis
Ja

Vorläufiger Personalausweis
Nach Erfahrung der Deutschen Botschaft: Nein

Weitere Anmerkungen
-

Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Bei Minderjährigen bitte unbedingt die u.s. Anmerkungen beachten

Kinderreisepass Ja, Dringende Empfehlung: Nur mit Lichtbild (siehe Anmerkung unten)

Reisepass
Ja

Personalausweis
Ja

Vorläufiger Personalausweis
Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils Wegen möglicher Probleme aufgrund des fehlenden Lichtbilds wird hiervon abgeraten.

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Dringende Empfehlung: Nur mit Lichtbild (siehe Anmerkung unten)

Weitere Anmerkungen
Bis Ende 2008 war die Einreise von Kindern mit Kinderausweisen/Kinderreisepässen ohne Lichtbild unproblematisch. Seit Ende 2008 kommt es beim Versuch der Einreise von Kindern mit Kinderausweisen oder Kinderreisepässen ohne Lichtbild sehr häufig zu Schwierigkeiten bis zur Versagung der Einreise. Es wird daher dringend geraten, bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina Kinderausweise/Kinderreisepässe mit Lichtbild mitzuführen. Allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-)Genehmigung der Eltern oder des nicht mit reisenden Elternteils. Die Erlaubnis sollte (auch) in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache
verfasst sein und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein.

Es besteht eine Registrierungspflicht. Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich an die nächst gelegene Polizeidienststelle. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).
Die Einreise von Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine
amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden.
Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.
Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein
ASOR-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und
bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den
Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der
Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.Besondere Zollvorschriften
Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Personen im
Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden. Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine
rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Fotografierverbot besteht nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen.
Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei
Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME (besonders bei Aufenthalt in den ländlichen Gebieten im Norden).

HIV/ Aids

ist weltweit, evtl. auch in diesem Lande ein Problem und kann dann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist vielfach noch technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine
zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit
Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die
Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und
Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den
individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz
größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.



Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

Schlagwörter: Bosnien Herzegowina Kraftomnibussen Genehmigung Ziellandes InfektionsrisikenFotografierverbot Zollvorschriften